Presseinformation 06/06 vom 11.01.2006 - Demmler-Urteil des Arbeitsgerichts: RBB-Stellungnahme


Zu dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Januar 2006, wonach die Kündigung des ehemaligen RBB-Musikredakteurs Martin Demmler unwirksam ist, nimmt der RBB wie folgt Stellung:

Der RBB wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab und wird dann prüfen, ob und ggf. was er unternehmen wird. Das Urteil hat derzeit keine praktischen Auswirkungen: Es ist nicht rechtskräftig, und Martin Demmler hat auf ausdrücklichen Rat der Vorsitzenden Richterin seinen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung zurückgenommen.


Ulrich Anschütz
RBB-Unternehmenssprecher