Presseinformation 098/2006 vom 12.06.2006 - RBB weist Vorwurf sensationsträchtiger Berichterstattung zurück


Der Rundfunk Berlin Brandenburg weist den Vorwurf einer „möglichst sensationsträchtigen Medienberichterstattung“ mit Nachdruck zurück. In einem internen Vermerk des Brandenburger Justizministeriums war mit dieser Begründung ein Besuch der freien RBB-Journalistin Gabi Probst bei einem Häftling in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel abgelehnt worden. Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger hatte in der Sendung „Brandenburg aktuell“ die Ablehnung mit einer gleichlautenden Formulierung verteidigt.

Der RBB ist besorgt darüber, dass hier der Eindruck entstehen könnte, eine RBB-Journalistin solle für kritische Berichterstattung abgestraft werden. Justizministerin Blechinger sollte hier unmissverständlich klarstellen, dass angemessene Arbeitsbedingungen für die Berichterstattung über die Justizvollzugsanstalt Brandenburg nicht in Frage gestellt werden.

Gabi Probst hatte vor einem Jahr den Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins für ihre Beiträge über die Missstände in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg im RBB-Magazin „Klartext“ und im ARD-Magazin „Kontraste“ erhalten. In Folge dieser Berichterstattung kam es zu einer breiten öffentlichen Diskussion des Themas Gewalt im Strafvollzug und zu umfangreichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Potsdam und des Brandenburger Justizministeriums.