Presseinformation 090/2008 vom 19.06.2008 - rbb hat Anspruch auf höheren Anteil am Gebührenaufkommen der ARD / Sender stellt Rechtsgutachten vor


Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat heute ein vom Sender in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Gebührenverteilung innerhalb der ARD vorgestellt. Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland (Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer) kommt darin zu dem Schluss, dass der rbb einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen der ARD beanspruchen kann.

Der rbb wird dieses Gutachten unter anderem der KEF übermitteln. Die Ministerpräsidenten aller Länder haben die KEF am 12. Juni 2008 beauftragt, bis Anfang Oktober 2008 konkrete Lösungsvorschläge für die Fragen der Gebührenzuordnung vorzulegen. Das Gutachten macht deutlich, dass solche Vorschläge verfassungsrechtlich geboten sind und zu einer höheren Beteiligung des rbb an den der ARD zufließenden Gebühren führen müssen.

Prof. Wieland stellt strukturelle Defizite innerhalb des Gebührenverteilsystems fest. Verfassungsrechtlich muss danach jede Landesrundfunkanstalt den Anteil am Gesamtgebührenaufkommen erhalten, der ihrem von der KEF geprüften und anerkannten Finanzbedarf entspricht. Dies ist bislang nicht der Fall. Zum Beispiel der rbb als kleinere Landesrundfunkanstalt ist strukturell unterfinanziert.

Die KEF geht grundsätzlich von der Bedarfsanmeldung der jeweiligen Rundfunkanstalt aus und errechnet daraus eine bundesweit einheitliche Rundfunkgebühr. Dies ist grundsätzlich sachgerecht. Allerdings fehlt bisher eine Regelung, die dafür sorgt, dass auf dieser Grundlage jede ARD-Landesrundfunkanstalt den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht. Wie viel Geld eine Landesrundfunkanstalt erhält, hängt stattdessen von der nur bedingt zu beeinflussenden, mehr oder weniger zufälligen Anzahl derer ab, die im jeweiligen Sendegebiet die Rundfunkgebühren zahlen.

Für diese Zahl ist wiederum die Bevölkerungsstärke des jeweiligen Sendegebiets, die Quote der Gebührenbefreiungen
(u. a. Hartz IV) und des Forderungsausfalls sowie die so genannte Haushaltsdichte maßgeblich. Mit anderen Worten: Nicht der individuell notwendige und angemeldete Finanzbedarf der einzelnen Landesrundfunkanstalt entscheidet über den Anteil am Gesamtgebührenaufkommen, sondern die Menge der Gebührenzahler im Sendegebiet. So bekommen einige Anstalten mehr Geld als zur Abdeckung ihres Finanzbedarfs nötig ist, andere Anstalten weniger.

Verfassungsrechtlich geboten ist deshalb nach Auffassung des Gutachters eine Gebührenverteilung nach Maßgabe des anerkannten Finanzbedarfs jeder Rundfunkanstalt, die sowohl Überzahlungen als auch Unterdeckungen verhindert bzw. ausgleicht. Dazu muss das Gebührenaufkommen der begünstigten Anstalten zerlegt werden
- in einen Anteil, der ihrem anerkannten Finanzbedarf entspricht,
- und einen darüber hinausgehenden Anteil, der den gegenwärtig benachteiligten Anstalten in Höhe ihrer Unterfinanzierung zusteht.

Die verfassungsrechtlich gebotene Verteilung des Gebührenaufkommens entsprechend dem anerkannten Finanzbedarf jeder Anstalt kann sowohl staatsvertraglich als auch durch ein Verwaltungsabkommen der Anstalten geregelt werden.

Anlass des Gutachtens sind die massiven Finanzierungsprobleme, vor denen der rbb in den kommenden Jahren steht. Seine Einnahmeverluste summieren sich in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012, die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung schon unterstellt, auf insgesamt rund
54 Mio. €. Trotz der bereits beschlossenen Einstellung der Hörfunkwelle Radiomultikulti sowie der Sendung „POLYLUX“ im ERSTEN jeweils ab Januar 2009 sowie weiterer struktureller Kürzungen bleibt nach heutigem Stand ein Defizit von rund
20 Mio. €, das der rbb aus eigener Kraft nicht auffangen kann.

Der Gutachter:

Joachim Wieland (Jahrgang 1951) ist ordentlicher Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Verfassungsrecht, Finanzverfassungsrecht, Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Er promovierte zum Thema „Die Freiheit des Rundfunks“.

Prof. Wieland ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW. Er übernahm Prozessvertretungen des Bundespräsidenten, des Bundestages, der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und verschiedenen Landesverfassungsgerichten.

Das vollständige Gutachten finden Sie in unserem Presseportal
www.rbb-online.de/Presse unter Pressemappen.

Für Rückfragen:
rbb Presse & Information, Telefon: (030) 97993-12100
Ralph Kotsch