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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rundfunk Berlin- Brandenburg
Fragezeichen und Frau (Quelle: dpa)

Informationen zum Thema Rundfunkgebühren

10 Fragen – 10 Antworten

1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Herstellung von vielfältigen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender, objektiver Information durch die Erhebung der Rundfunkgebühren sicherzustellen. Die Rundfunkgebühr ist von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen möchte. Diese Finanzierungsform garantiert, dass die Radio- und Fernsehprogramme unabhängig von Wirtschaft und Politik produziert werden können.

Die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht es, parallel dazu privatfinanzierte Programme anzubieten. In der Bundesrepublik besteht seit 1985 das Duale System – das Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.

2. Wie hoch sind die monatlichen Rundfunkgebühren?
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein…

Radio

Neuartiges Rundfunkgerät
(NEG)*

Radio und NEG

5,76 €

Fernsehgerät

Radio und Fernsehgerät

Fernsehgerät und NEG

Radio, Fernsehgerät und NEG

17,98 €


* Lesen Sie zum Thema "neuartige Rundfunkgeräte" auch Punkt 3

Die Höhe der Gebühren wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestimmt, die endgültige Festsetzung ist dann Sache der einzelnen Bundesländer.

3. Was genau sind Rundfunkgeräte?
Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- und Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können. Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (u. a. Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (z. B. Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung), die sogenannten NEGs.

4. Wer muss Rundfunkgebühren zahlen?
Jeder, der Radio-, Fernseh- oder ein neuartiges Rundfunkgerät (NEG) zum Empfang bereithält, ist Rundfunkteilnehmer. Deshalb muss er seine Geräte anmelden, egal wie er das Programm empfängt: über Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder das Internet.

Pro Haushalt müssen in der Regel nur ein Radio, ein Fernseher und ein NEG angemeldet werden. Alle anderen ausschließlich privat genutzten Geräte sind gebührenfreie Zweitgeräte. Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie diese im eigenen Zimmer bereithalten und ein eigenes Einkommen – wie BAföG, Ausbildungsvergütung oder Rente - erhalten, das den einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Empfangsgeräte in Kraftfahrzeugen (KFZ). Rundfunkteilnehmer ist derjenige, auf den das KFZ zugelassen ist. Ist das KFZ nicht zugelassen, gilt der Halter des Kraftfahrzeugs als Rundfunkteilnehmer.

Unternehmen, Selbstständige und Behörden sind ebenfalls anmeldepflichtig.

Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für seine Rundfunkempfangsgeräte selbst zahlen, sofern sie im eigenen Zimmer stehen.

5. Kann man sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen?
Das Befreiungsverfahren ist in der Regel an bestehende, gesetzlich definierte soziale Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, BAföG etc.) gekoppelt. Gebührenbefreiungen werden ausschließlich auf Antrag und für die Zukunft gewährt. Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zu stellen. Antragsformulare sind bei den Sozialbehörden, bei der Abteilung Rundfunkgebühren des rbb oder direkt bei der GEZ erhältlich.

6. Was macht die GEZ?
Die Hauptaufgabe der GEZ besteht im Gebühreneinzug und der damit verbundenen Verwaltung. Die GEZ ist ein gemeinsames Rechen- und Servicezentrum aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nimmt u. a. An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer entgegen, verwaltet den Teilnehmerbestand, ändert beispielsweise bei Umzug die Daten der Teilnehmer, nimmt Gebühren an, kontrolliert deren Eingang bzw. Erstattung und leitet gegebenenfalls Beitreibungsmaßnahmen ein. Zusätzlich werden seit April 2005 auch die Gebührenbefreiungen von der GEZ bearbeitet.

7. Wer bezahlt denn überhaupt Rundfunkgebühren?
Tatsache ist: Neun von zehn Personen bezahlen fair und gesetzestreu ihre Rundfunkgebühren. Damit sind Schwarzseher klar in der Minderheit. Dass liegt auch an den Rundfunkgebühren-Beauftragten, die im Auftrag des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Gebührenkontrollen durchführen und berechtigt sind, alle dafür notwendigen Auskünfte zu verlangen.

Die Damen und Herren, die in Sachen Rundfunkgebühren unterwegs sind, beraten und beantworten Fragen, nehmen Anmeldungen sowie Änderungsmeldungen entgegen und leiten diese an die GEZ weiter. Wichtig: Sie nehmen niemals Geld oder Schecks an!

8. Welche Programme werden aus Gebührengeldern finanziert?
Bundesweit werden alle öffentlich-rechtlichen Programme über die Rundfunkgebühr finanziert. Dazu gehören neben ARD und ZDF, 3sat, PHOENIX, KI.KA sowie alle Hörfunk- und Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten, ARD Digital, DeutschlandRadio Kultur und Deutschlandfunk.

Hier in der Region berichtet der rbb täglich 24 Stunden mit sechs Radiowellen und seinem Fernsehprogramm aus Mark und Metropole.

9. Wie wichtig sind Gebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Die Rundfunkgebühren decken über 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs und sind die wichtigste Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die restlichen Erlöse stammen aus Koproduktionen, Programmverwertungen, sonstigen betrieblichen Einnahmen und Werbung. Dieser Mischfinanzierung liegt die Idee zugrunde, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu bewahren und ihn wirksam vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme zu schützen. Gleichzeitig entlastet die Mischfinanzierung auch den Gebührenzahler.

10. Wo muss man sich anmelden?
Bei der GEZ unter: GEZ, 50656 Köln oder online unter www.gez.de
Telefonisch erreichen Sie die GEZ von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr unter: 018 59995 0100 (6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Stand vom 17.08.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 17.08.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/10_fragen_10_antworten.html

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