Der Rundfunkbeitrag seit 2013
Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitrag und für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts: über 90 % zahlen genauso viel wie heute oder sogar weniger. Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss diese Änderung mitteilen (Adresse siehe unten).
Dies betrifft z. B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, in einer Wohnung leben und insgesamt mehr als 17,98 Euro pro Monat bezahlen. Denn pro Wohnung fällt maximal ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro an.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich bequem über das Internet anmelden können oder welche Regelungen für den geschäftlichen Bereich gelten.
Aktuell
Der neue Rundfunkbeitrag
Seit 1. Januar 2013 gibt es den neuen Rundfunkbeitrag. Er stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein neues, zeitgemäßes Fundament. Für die Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Hier erfahren Sie mehr über den neuen Rundfunkbeitrag.
Informationsflyer für Bürgerinnen und Bürger
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Informationsflyer für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls.pdf
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Informationen zum Rundfunkbeitrag
Ich wohne allein. Was muss ich tun? Ich wohne in einer WG oder bei den Eltern. Wer muss zahlen? Ich erhalte BAföG. Kann ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen?
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Am 1. Januar 2013 hat der Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst. Jetzt gilt für alle Bürgerinnen und Bürger: Eine Wohnung – ein Beitrag. Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. _mehr
Welche Hörfunk- und Fernsehprogramme werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert? Was gehört eigentlich zu ARD und ZDF? Wie und wo kann ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen? Was ändert sich durch das neue Beitragsmodell ab 2013? Antworten auf diese Fragen sowie den Onlinerechner mit allen Infos zur Berechnung des eigenen Rundfunkbeitrags finden Sie hier: service.rundfunkbeitrag.de
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg finanzieren sich zum größten Teil durch den Rundfunkbeitrag. Dadurch können sie Radio- und Fernsehprogramme sowie Online-Angebote unabhängig von Politik und Wirtschaft nahezu werbefrei bereitstellen. _mehr
Anmeldung Rundfunkbeitrag
Sie wollen sich für den Rundfunkbeitrag anmelden oder uns nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hier finden Sie das passende Formular. _mehr
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. _mehr
Rechtliche Grundlagen
Rundfunkfinanzierung
Rechtsgrundlagen
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Mehrsprachige Informationen
Sie finden hier Informationen im PDF Format zum Thema Rundfunkbeitrag in den Sprachen Englisch und Türkisch.
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Informationsflyer für Unternehmen und Institutionen
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Türkisch
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