- Bieterfragen und Antworten VE 13.09.066

Haben Sie Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?
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Die Fragen werden dann mit unseren Antworten an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.

Frage Nr. 1: Zu 02 Bewerbungsbedingungen:
Ist der Auftraggeber bereit ein Angebot in einer Art Agentenmodus zu akzeptieren? Dies hätte zur Folge, dass der Auftraggeber im Falle des Zuschlages 2 Verträge schließt - 1x mit unserem Partner über die Leistungserbringung und die kaufmännischen Rahmenbedingungen und 1x mit uns hinsichtlich des endgültigen Preises. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Bietergemeinschaft sind.
Ist der Auftraggeber bereit auf die Vorlage der Urkalkulation zu verzichten?
Antwort:

Vorgesehen ist der Vertragsschluss mit nur einem Auftragnehmer (GU). Der Einsatz eines oder mehrerer Subunternehmer ist nach vorheriger Bekanntgabe durch den AN möglich. Die entsprechenden Verträge müssten dann zwischen GU und Subunternehmer (in) direkt geschlossen werden.
In diesem Fall ist der Auftraggeber bereit auf die Vorlage der Urkalkulation zu verzichten.

Frage Nr. 2: Zu 05 Besondere Vertragsbedingungen
6.2 Projektleiter darf nur nach Zustimmung des rbb ausgetauscht werden. Bieterfrage: Kann der Anbieter davon ausgehen, dass der Auftraggeber einem Wechsel des Projektleiters nur aus wichtigem Grund widersprechen und seine Zustimmung nicht unbillig verweigern wird?
Antwort:
Ja

Frage Nr. 3: 7 Haftung - völlig unbegrenzt - auch für Folgeschäden.
Bieterfrage
: Eine so umfassende unbegrenzte Haftung ist für den Anbieter nicht darstellbar. Ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Anbieter in seinem Angebot die Haftung einschränkt wie in den EVB IT Instandhaltungsverträgen üblich?
Auszug aus den Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware:

9 Sonstige Haftung

9.1 Die Haftung für Leistungsstörungen ist abschließend in Ziffer 7 geregelt.
9.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
9.2.1 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag.
9.2.2 für Vermögensschäden bei vereinbarter pauschaler Vergütung je Vertragsjahr bis zu 20% der Jahresvergütung, bei vereinbarter
Vergütung nach Aufwand bis zu 10% des jeweiligen Auftragswertes. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf
500.000 Euro je Vertrag begrenzt.
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch
den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese
Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße
Datensicherung* durchgeführt hat.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.2.1 und 9.2.2 Absatz 1 gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Antwort:
Der Haftung für Folgeschäden in Höhe des maximalen 2-fachen Gesamt Brutto Auftragswertes je Schadensfall kann in diesem Fall zugestimmt werden.
Die Regelungen der EVB-IT finden in dieser Vergabe keine Anwendung.

Frage 4: in Ihrer Ausschreibung fordern sie unter 2.2.1.3   optional  einen 2 h Stunden Ersatzteilservice.
Soll dieser für alle aufgelisteten  Komponenten angeboten werden oder bezieht sich diese Option lediglich auf  die  höherwertigen aktiven LAN Komponenten.
Antwort:

Diese Option bezieht sich auf alle aufgelisteten Komponenten.

Frage 5: für einige Komponenten gibt es bei Cisco seit längerer Zeit schon keinen Support (Hardware-Austausch) mehr.
Dies betrifft:
- für den Standort Potsdam:

WS-C6509-1300AC=         650901                    SCA0418006N       EoS 30.11.2012
WS-C6509                       650902                    SCA043600RT        EoS 30.11.2012
WS-C6509                       650903                    SCA051005K5        EoS 30.11.2012
WS-C6509-1300AC=         650904                    SCA0441027E        EoS 30.11.2012

- für den Standort Berlin:

WS-C6509                         65sh01b_1              TBP06520157        EoS 30.11.2012
WS-C6509                         65sf00a_1               SAL1103EN2J        EoS 30.11.2012
WS-C4006-S3                    45sf01a_1               FOX0617072W       EoS 31.07.2009

Wie soll mit diesen Komponenten in der Angebotsphase weiter verfahren werden?
Antwort:
Für die genannten Komponenten soll die Leistung ohne Hardwaresupport angeboten werden.

Frage 6: Weiterhin sind folgende Seriennummern bei Cisco nicht bekannt:

- Standort Potsdam:

WS-C4506-E                                    swdra450601     swdra1450601    Hostname = SN?
WS-C4506-E                                    swdra450602    swdra1450602     Hostname = SN?

Wir bitten Sie diese Seriennummern zu prüfen und uns ggf. die korrekten SN zu benennen.
Antwort:
WS-C4506-E​swdra450601​Seriennummer: FOX1452H6B4
WS-C4506-E​swdra450602​Seriennummer: FOX1452H6B9

Frage 7: Störungsbeseitigung
Soll die Störungsbeseitigung vor Ort grundsätzlich durch einen Servicetechniker erfolgen? (sofern das Problem nicht durch den Remote Service gelöst werden konnte) oder ist nur eine Ersatzteillieferung  gewünscht, der Tausch würde dann durch die rbb erfolgen? Oder soll der Servicetechniker nur bei Bedarf und separater Berechnung (wie im LV 2.2.1.2 beschrieben) eingesetzt werden. Wir bitten um Erläuterung.
Antwort:
Ein Servicetechniker wird nur bei Bedarf durch den rbb angefordert. Die Zeit für diesen Einsatz wird von den unter Punkt 2.2.6 angeforderten 15 Manntagen pro Kalenderjahr abgezogen. Sollten die 15 Manntage in einem Kalenderjahr zum Zeitpunkt des Einsatzes des Servicetechnikers zur Störungsbeseitigung bereits aufgebraucht sein, erfolgt eine separate Berechnung.

Frage 8: Preisblatt
Im Preisblatt sind auch Software Produkte enthalten. Können wir davon ausgehen das sich die Servicelevel von 2h / 4h nur auf die Bereitstellung von Ersatzteilen bezieht (LV 2.2.1.3)?
Antwort:
Der Servicelevel 2h/4h bezieht sich nur auf die Bereitstellung von Ersatzteilen.

Frage 9: Vertragsstrafen:
Im Dokument 05. Besondere Vertragsbedingungen (BVB-L).pdf Kapitel 3 sind Vertragsstrafen ausgeschlossen. In anderen beigefügten Dokumenten gibt es wiederum Hinweise auf Vertragsstrafen / Pönaleregelungen. Können wir davon ausgehen das Vertragsstrafen /Pönaleregelungen nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind? Falls Vertragstrafen / Pönaleregelungen gewünscht sind bitte wir um Spezifizierung.
Antwort:
Die in den Besonderen Vertragsbedingungen im Kapitel 3 benannten Vertragsstrafen beziehen sich auf die Überschreitung von Ausführungsfristen, diese Vertragsstrafen werden ausgeschlossen.
In den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Wartung und Pflege von IT- und Broadcastleistungen geht es in Kapitel 2 um Abzüge wegen Überschreitung der geforderten Reaktionszeiten. Diese sind allerdings Vertragsbestandteil und kommen im Bedarfsfall zur Anwendung.

Frage 10: Preisschutz
Sie wünschen einen Vertragszeitraum über 4 Jahre mit einer optionalen Verlängerung um weitere 12 Monate. Bedeutet dies, dass Sie bereits bei der Vergabe den Preisschutz für das fünfte Jahr erwarten oder sind Anpassungen möglich.
Antwort:
Für die Option der Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate kann ein separates Preisangebot abgegeben werden.

Frage 11: Rückversichertung/Anpassung Wartungspreis
Alle Anbieter von Cisco Wartungsservice müssen die Rückversicherung an Cisco in USD entrichten.  Akzeptiert der rbb jährliche Anpassungen der Wartungspreise auf Basis des jeweils aktuellen USD / EUR Umrechnungskurses? Falls nicht, soll der Wartungspreis der einzelnen Maschinen für die 48 Monate Laufzeit  konstant bleiben?
Antwort:
Eine Anpassung des Wartungspreises kann alle 2 Jahre zum 31.12. mit Bezug zum durchschnittlichen amtlichen Wechselkurs Dollar/Euro der vergangenen 24 Monate vorgenommen werden.

Frage 12: Kündigungen und Zubuchungen:
Von Cisco ist es vorgegeben, dass: jede Maschine für 12 Monate in Wartung ist und sich dann die LZ um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht gekündigt wurde. Wie sollen in Ihrem Fall Änderungsbuchungen geregelt sein?
Antwort:
Diese Frage ist vom rbb nicht zu beantworten – betrifft das Vertragsverhältnis zwischen AN und Hersteller.

Frage 13: EVB für die Beschaffung von IT-Leistungen
Pkt. 1.3:
„Soweit im Leistungsverzeichnis beschrieben, schuldet der Auftragnehmer daneben die Integration und die vollständige und funktionsfähige Integration der gelieferten Hard- und Software in das System des rbb.“ à das ist keine Wartungsleistung
Pkt. 2.: Leistungspflicht des Auftragnehmers
Der gesamte Passus 2 geht über den Scope von Wartungsleistungen hinaus und zielt in Richtung Produktbeschaffung und Integrationsleistungen die aber nicht Bestandteil des LV sind à das gesamte Dokument ist nicht Wartungsrelevant.
Pkt. 3: weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers - siehe Pkt. 2
Antwort:
Da das Leistungsverzeichnis den Ergänzenden Vertragsbedingungen übergeordnet ist, finden  alle Regelungen der Ergänzenden Vertragsbedingungen keine Anwendung für im Leistungsverzeichnis nicht beschriebene und geforderten Leistungen.

Frage 14: Bietererklärung Preis
Sind die in der Tabelle „Bietererklärung Preis“ abgefragten Preise monatlich, jährlich oder für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren anzugeben?
Antwort:
Die Preise sind monatlich anzugeben.