- Bieterfragen und Antworten VE 13.09.065
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Die Fragen werden dann mit unseren Antworten an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.
Frage 1: Terminverlängerung
Der Bieter hat sich einen verantwortlichen Umgang mit den Mitarbeitern und insbesondere Familienfreundlichkeit, wie auch Professionalität auf die Fahne geschrieben:
Da der Abgabetermin 02.04. eine Bearbeitung während der CeBit und im Falle einer Verlängerung um 14 Tage auch während der Oster-Feiertage erzwingen würde und die Stornierung von diversen Urlauben über diese Feiertage mit sich brächte, und da nach Kapitel 4.1 sehr umfangreiche Besichtigungen der technischen Einrichtungen als Mindestbedingung vor der Angebotsabgabe zu erfolgen haben und dies in den zur Verfügung stehenden 4 Wochen zeitkritisch umzusetzen ist,bitten wir Sie ausdrücklich die Frist um vier Wochen zu verlängern.
Dieses halten wir auch vor dem Hintergrund des Umfang und der Komplexität für angebracht, um eine verhandlungsreife Qualität der Angebotsunterlagen zu erreichen.
Antwort rbb Einkauf:
Die Angebotsabgabefrist wird verlängert – neuer Abgabetermin ist der 30.04.2014 um 12:00 Uhr.
Frage 59: Fristverlängerung
Das anspruchsvolle Leistungsverzeichnis sowie das komplexe Vertragswerk erfordern eine umfangreiche Prüfung und Bearbeitung. Zum derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens enthalten die Verdingungsunterlagen noch viele klärungsbedürftige Regelungen/Anforderungen. Die Erstellung des Angebotes ist hierdurch wesentlich erschwert. Es stehen darüber hinaus noch Ortsbesichtigungen an; die Berücksichtigung der Antworten der Vergabestelle auf die gestellten Bieterfragen wird ebenfalls Bearbeitungszeit beanspruchen. Aufgrund dessen ist eine verlängerte Bearbeitungszeit notwendig. Um eine qualifizierte Bearbeitung und Angebotserstellung zu gewährleisten, bitten wir um eine Fristverlängerung der Abgabe auf den 30. April 2014.
Antwort rbb Einkauf:
Die Angebotsabgabefrist wird verlängert – neuer Abgabetermin ist der 30.04.2014 um 12:00 Uhr.
Frage 36: Ortsbesichtigung
In der Ausschreibung verweisen Sie auf die Pflicht des AN (LB 4.1. Los 1 und 2) die relevanten Standorte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Ist es möglich, aufgrund der extrem kurzen Angebotsphase den Besuch auf 5 Referenzstandorte zu reduzieren?
Antwort rbb Einkauf:
JA, möglich sind 4 Standorte (Berlin/Potsdam/Cottbus/Frankfurt-Oder).
Für die Standorte Prenzlau und Perleberg wird bis zum 21.03.2014 ein Dokument bereitgestellt, in dem Pläne und Bilder die Gegebenheiten darstellen. Für die Senderstandorte wird ebenfalls ein Dokument bis zum 04.04.2014 erstellt.
Frage 3: Beistellungen – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 – Kapitel 4.7
Gem. Kapitel "4.7. Beistellungen und Mitwirkungsleistungen des AG" werden USV-Systeme und Klimaversorgung durch den AG gestellt. Geht der Bieter recht in der Annahme, dass diese USV- sowie Klima-Systeme durch den AG aufgebaut und betrieben werden?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, diese sind vorhanden und in Betrieb.
Frage 4: Beistellungen – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 – Kapitel 3.3.1.1.
Im Kapitel "3.3.1.1. Monitoring für den AG" werden "Computerarbeitsplätze" erwähnt.
a) Wer liefert diese Computerarbeitsplätze? In wessen Hoheit / Verantwortung liegen diese Arbeitsplätze (AG oder AN)?
Falls AN:
b) An welchen Stellen in welcher Anzahl sollen diese Arbeitsplätze errichtet werden?
c) Wie ist der LAN Zugriff der Arbeitsplätze auf das Managementsystem sichergestellt (Anbindung)?
Falls AG:
d) Wie wird sichergestellt, dass die Arbeitsplätze keine Rückwirkung Management-Netz für das rbb Regionet 2.0 und damit das Netz haben?
Antwort rbb Einkauf:
Die Arbeitsplätze sind beim rbb vorhanden. Sie liegen in der Hoheit des rbb. Der AN muss nur die entsprechende Software bereitstellen und bei Bedarf während der Installation zuarbeiten.
Frage 8: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 2 – Seite 21
Der Bieter bittet um Aufklärung wie die "erhöhte Anforderungen an die Laufzeit und die Verfügbarkeit" für die Dienstetypen HF9 und FS5 lauten:
Welche technischen Kriterien sind hier relevant? Welche Grenzwerte werden gefordert?
Antwort rbb Einkauf:
Signallaufzeit bei DAB und DVB-T kleiner 300ms. Die Umschaltung zwischen Betriebs- und Reserveweg muss bei DVB-T seamless realisiert werden. Bei DAB nimmt die Umschaltung der rbb vor.
Frage 12: Kapitel 3.2.10. Geräteschränke
Sind in den vom AG gestellten Schränken Erdungsschienen/Steckdosenleisten vorhanden, die vom AN verwendet werden können?
Antwort rbb Einkauf:
Ja. Kaltgeräteleisten für 2 Phasen USV und eine für das Servicenetz.
Frage 13: Preismodell – Bietererklärung Preis Los 1
Zu Überschrift "Optionale Verbindungen Kernnetz" Fiber-Channel:
Laut Leistungsverzeichnis Los 1 sollen diese Dienste ab dem 01.09.2016 bereit gestellt werden. Welche Laufzeit liegt für diese Dienste zugrunde?
Antwort rbb Einkauf:
Laufzeitendeist immer Gesamtlaufzeitende des Gesamtprojektes.
Frage 31: Verfahren – Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Gem. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt es sich um ein Verhandlungs-verfahren. In den Bewerbungsbedingungen finden sich keine ausdrücklichen Regelungen zu Verhandlungsvorschlägen. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Bieter frei sind, mit dem Angebot bzw. binnen einer angemessenen Frist vor dem Verhandlungstermin Verhandlungsvorschläge zu jedem Themenbereich der vorliegenden Ausschreibung einzureichen?
Antwort rbb Einkauf:
Siehe unsere Antwort auf Bieterfragen 33 und 34
Frage 33: Ausschreibungsbedingungen
Die Ausschreibungsbedingungen enthalten für den Bieter eine Vielzahl von Regelungen und Konditionen, die der Bieter so nicht umsetzen kann oder die für den Bieter ein nicht kalkulierbares Risiko darstellen. Trifft es zu, dass der Bieter in seinem Angebot erforderliche Anpassungen an den Vertragsbedingungen des rbb als Verhandlungsvorschlag vornehmen kann und diese zur Grundlage seines Angebots machen kann? Oder trifft es zu, dass der Bieter das Angebot unter den Vorbehalt stellen kann, dass die Bedingungen erst noch in den Verhandlungen zu bestimmen sind?
Wenn nicht, welche Möglichkeiten hat der Bieter hier in seinem Angebot erforderliche Anpassungen an den Vertragsbedingungen des rbb vorzunehmen und diese im Verhandlungsverfahrens zu verhandeln?
Frage 34: Bewerbungsbedingungen
Nach Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen beabsichtigt der AG einen Verhandlungstermin durchzuführen und danach ein abschließendes Angebot einzufordern. Kann der Bieter davon ausgehen, dass ein solches “ last and final offer“ nicht nur beabsichtigt ist, sondern auch fester Bestandteil des Verfahrensablaufes ist oder muss er auch damit rechnen, dass das erste Angebot vom AG zugeschlagen werden kann, ohne dass die Möglichkeit zu einem „last and final offer“ besteht?
Antwort rbb Einkauf zu Frage 31, 33 und 34:
Bieter müssen bereits mit dem Ablauf der ersten Angebotsfrist ein verbindliches, vollständiges und zuschlagfähiges Angebot vorlegen. Dies schließt nicht aus, dass das erste Angebot zur Grundlage von weiteren Verhandlungen im Laufe des Verfahrens gemacht werden kann. Der Zuschlag kann auf das erste Angebot erteilt werden, dies muss aber nicht sein. Über das Angebot kann in einem Verhandlungstermin verhandelt werden. Sollte dies der Fall sein, könnten die Bieter im Anschluss an den durchgeführten Verhandlungstermin aufgefordert werden, ein abschließendes Angebot nach Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Leistungsbestimmungsrecht. Angebote, in denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, sind auszuschließen (§ 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A). Das vorliegende Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren, das Verhandlungen mit den Bietern über die Auftragsbedingungen und den Preis zulässt. Ob von der Verhandlungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Grundsätzlich müssen die Regelungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, um einen Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden. Sollten für Sie Regelungen und Konditionen nicht ohne unkalkulierbare Risiken umsetzbar sein, bitten wir Sie diese zu spezifizieren.
Antworten vom 19.03.2014
Frage 2: Abgabedokumente - Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2
In den Leistungsverzeichnissen werden folgende Bietererklärungen erwähnt: "Bietererklärung Topologie", "Bietererklärung Trassierung", "Bietererklärung Technik", "Bietererklärung Dienste".
In den Ausschreibungsunterlagen wurde nur ein Formular "Bietererklärung Preis" beigefügt.
Der Bieter bittet um Vorgaben bzw. die Zusendung von Vorlagen/Formulare für die oben genannten Bietererklärungen.
Antwort rbb Einkauf:
Für die genannten Bietererklärungen gibt es keine Vorlagen oder Formulare. Die erforderlichen Angaben sind in den LVs genannt.
Frage 5: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1 – Seite 14
Der Bieter bezieht sich auf folgenden Satz des Leistungsverzeichnisses: "An der Quelle und Senke müssen die Audio-Signale sowohl getrennt als auch embedded übergeben werden können."
Wir bitten um Bestätigung, dass folgende Annahme richtig ist:
An der Quelle werden die Audio-Signale vom AG embedded an den AN übergeben und an der Senke wieder embedded übernommen. Oder: An der Quelle werden die Audio-Signale vom AG getrennt an den AN übergeben und an der Senke wieder getrennt übernommen (also Übergabeart an Quelle und Senke niemals unterschiedlich). Dieses würde zur Anforderung führen, dass für jeden Video-Dienst eine Anzahl von Audio-Diensten mit der gleichen Schutzklasse zu realisieren.
Sollte der Auftraggeber das Verständnis des Bieters bestätigen, bittet der Bieter um Beantwortung zwei weiterer Bieterfragen hierzu:
Ist die getrennte Übergabe per AES-Schnittstellen gewünscht?
Wie viele AES-Schnittstellen sind pro Videodienst gefordert?
Antwort rbb Einkauf:
Im Netz muss der Fernsehton immer embeddet transportiert werden. Für den Standort Cottbus und Frankfurt/Oder bitte Embedder und Deembedder mit anbieten. Ansonsten wird überall embeddet übergeben.
Frage 6: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 - Seite 20
Der Bieter bezieht sich auf folgenden Satz der Leistungsverzeichnisse: "Der AN muss die nachfolgenden FS-Dienste sowohl elektrisch (BNC) als auch optisch (E2000) übergeben können. Über die jeweilige Übergabe wird im Rahmen der Feinspezifikation entschieden."
Die Realisierung elektrisch/optisch (insbesondere bei 1+1 Schutz) ist unterschiedlich aufwändig.
Der Bieter bittet um eine Festlegung vor Angebotsabgabe (ggf. Standort-individuell).
Antwort rbb Einkauf:
Bitte für Potsdam eine LWL Anbindung anbieten, alle anderen Standorte werden elektrisch angebunden.
Frage 11: Doku - Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 – 9.1.
In Kapitel "9.1. Dokumentation" sind Zeichnungen in AutoCAD2005-Format gefordert.
Wird hier alternativ auch MS-Visio akzeptiert?
(vergleiche Anlage 2 Beschriftungsstandard, Kapitel "6.3 Zeichnungsformate": "Für Blockschaltbilder werden auch Visio-Pläne genutzt. Die aktuelle Version ist „Microsoft Office Visio 2003“.)"
Antwort rbb Einkauf:
Nein, der Zeichnungsstandart ist AutoCad z.Zt. AutoCad 2011. Hierfür existieren einheitliche Zeichnungsköpfe, Plotstile, Vorlagen vom rbb, die der AN nutzen muss.
Frage 17: Preismodell – Leistungsverzeichnis Los 2 – Seite 35
An welcher Stelle in der Preistabelle "11. Bietererklärung Preis Los 2" kann die Position ISDN-Anbindung und Tonendeinrichtung eingetragen werden?
Anmerkung: Ggf. wäre eine entsprechende, neue Preisposition hilfreich.
Antwort rbb Einkauf:
Dieser Preis ist in die Position 3.2.9.1 Bietererklärung_Preis RegioNet 2 0 Los2.xls einzutragen.
Frage 18: Preismodell – Bietererklärung – Preis Los 1
Bitte spezifizieren Sie bei "neue Standorte" im Abschnitt "Warenkorb" den gewünschten Dienst "GBE" gem. der Dienstedefinition. Ist hier der Dienst IT2 gemeint?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, die Mindestanforderung für die Anbindung neuer Standorte ist der Dienst IT2 mit einer späteren Upgrademögklichkeit auf IT3.
Frage 19: Topologie – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 – Seite 10
In Kapitel "3.2.1.4. Flexibilität, Erweiterbarkeit" ist folgende Anforderung formuliert: "Das Design muss so gewählt werden, dass das bruchfreie Hinzuschalten weiterer Standorte einerseits gewährleistet und der mögliche Ausfall bestehender Standorte andererseits ohne Folgen für die Dienste bleibt, die nicht an diesen Standorten terminiert sind." Ist die Anforderung erfüllt, wenn in diesen Fällen
a) die geschützten (1+1, 1/1, 1:1) Dienste an den anderen Standorten verfügbar bleiben, ggf. jedoch ohne Redundanz?
b) die ungeschützten Dienste ggf. nicht mehr verfügbar sind?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, es geht hier um Erweiterbarkeit des Netzes etc.. Gemeint ist, dass das Regionet 2.0 jederzeit erweiterbar sein muss, ohne das davon bereits bestehende Dienste incl. Ihrer Redundanzen beeinträchtigt werden.
Frage 22: Takt – allgemein
Für die fehlerfreie Übertragung von digitalen Signalen ist generell eine zuverlässige Referenztakt-Versorgung nötig. Der rbb nutzt sicherlich für seine digitale Video-/Audio-Studiotechnik entsprechende Referenztakt-Quellen. Es wäre von großem Vorteil, wenn diese Taktquellen auch als Netztakt der anzubietenden Übertragungstechnik dienen könnten. Ist es denkbar, dass der AG (aus Redundanzgründen an zwei Standorten) einen 2 MHz Referenztakt beistellt?
Antwort rbb Einkauf:
Die Signale sind "transparent" durchreichen. Ein Referenztakt wird nicht zur Verfügung gestellt.
Frage 23: Dienste – generell
Sind zur Übergabe der Dienste passive Übergabe-Anschlussfelder gefordert? Wenn ja: Ist die Annahme richtig, dass diese im selben Schrank/Schrankreihe eingebaut werden wie die Systemtechnik?
Antwort rbb Einkauf:
Für folgende Standorte werden vom AN passive XLR Felder erwartet:
Regional Standorte:
Cottbus sym. >XLR Anschlussfeld im SÜR Kabel kommen direkt aus Konzentrator(XLR)
Perleberg sym. >XLR Anschlussfeld im Keller
Frankfurt/O sym. >XLR Anschlussfeld im ZGR kommt von LSA Leiste
Prenzlau sym. >XLR Anschlussfeld im GR
Für folgende Standorte sollen die vorhandenen rbb eigenen Übergabepunkte genutzt werden:
Standort Potsdam: LSA Krone Leisten
Standort Berlin: vorhandenes BNC Steckfeld im gesonderter Schrank vom rbb gestellt
Studio Admiralspalast: sym>1x XLR I/O über Anschlusskasten im Keller
Frage 25: Topologie – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2
In der Masurenallee 8 - 14 befinden sich sowohl der Technikraum des Standorte "Berlin HDR" als auch "Berlin SZF". Können die anzubietenden Systemtechnik-Komponenten beider Räume über Inhouse Singlemode LWL-Kabel verbunden werden, die der AG beistellt oder sollen entsprechende Kabelwege Leistungsbestandteil des Angebots sein?
Antwort rbb Einkauf:
Wenn für die Realisierung des Projektes Verbindungen notwendig sind, so müssen diese mit angeboten werden. Trassen etc. sind vorhanden.
Frage 26: SLA – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2
In Kapitel "3.3.3.5. SLA – Anforderungen" sind die SLA-Parameter für die Dienste dargestellt, u. a. die Verfügbarkeit in Prozent. Im Vertrags-Muster haben Sie daraus eine zulässige Ausfallzeit pro Jahr berechnet.
Das Produkt aus max. Anzahl der Fehlerereignisse pro Jahr und der Wiederherstellungszeit (Time to Repair, TTR) ergibt ebenfalls eine maximal zulässige Ausfallzeit.
Letzteres erhöht für die Schutzklassen 1:1, 1/1 und "ungeschützt" implizit die geforderte jährliche Verfügbarkeit noch weiter:
Dienst Verfügb. zul. Ausfallzeit Fehlerereignisse x TTR
1:1 99,95% 4,38 h 2x 2 h = 4 h
1/1 99,90% 8,76 h 3x 2 h = 6 h
einfach 98,00% 175,2 h 20x 4 h = 80 h
Könnten Sie bitte die Anzahl der Fehlerereignisse pro Jahr erhöhen, damit das Produkt aus max. Anzahl der Fehlerereignisse pro Jahr und der Wiederherstellungszeit die zul. Ausfallzeit nicht unterschreitet?
Antwort rbb Einkauf:
Siehe unsere Antwort zu Frage 27
Frage 27: SLA – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2
Im Leistungsverzeichnis ist die Verfügbarkeit für 1+1 geschützte Dienste mit 99,99% festgelegt, also einer max. Ausfallzeit von 53 Minuten im Jahr. Um hier vertragskonform zu sein, würde sich damit die Wiederherstellungszeit für diese Dienste von 2 h auf 53 Minuten verschärfen und damit die Antrittszeit zu nahezu allen Standorten.
Um diesen Widerspruch zwischen geforderter Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit aufzulösen, schlagen wir eine Reduzierung der Verfügbarkeit für 1+1 geschützte Dienste auf 99,98% vor.
Antwort rbb Einkauf zu Frage 26 und 27:
Die Wiederherstellungszeiten Los 1 (Tabellen 29 bis 32 im LV) bzw. Los 2 (Tabellen 32 bis 35 im LV) werden wie folgt geändert:
V = 99,99 % und FK 1: Wiederherstellungszeit 27 Minuten
V = 99,95 % und FK 1: Wiederherstellungszeit 132 Minuten
V = 99,90 % und FK 1: Wiederherstellungszeit 175 Minuten
V = 98,00 % und FK 1: Wiederherstellungszeit 526 Minuten
Frage 28: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1 + Los 2 – Anlage 1
Bitte lösen Sie den folgenden Widerspruch auf bzgl. Audiosignale im AES/EBU-Format:
In den Leistungsverzeichnissen steht folgende Forderung: "3.2.5. Hörfunkdienste
Der AN muss die nachfolgenden HF-Dienste sowohl symmetrisch (XLR) als auch unsymmetrisch (BNC) übergeben können. Über die jeweilige Übergabe wird im Rahmen der Feinspezifikation entschieden."
In den technischen Ausführungsbedingungen steht: "Als Geräteanschlüsse sind AES/EBU- taugliche XLR- Stecker/Buchsen mit Verriegelung zu verwenden." Die symmetrische bzw. unsymmetrische Signalübergabe ist unterschiedlich aufwändig. Können Sie hier vor Angebotsabgabe eine Festlegung treffen?
Antwort rbb Einkauf:
Für folgende Standorte werden vom AN passive XLR Felder erwartet:
Regional Standorte:
Cottbus sym. >XLR Anschlussfeld im SÜR Kabel kommen direkt aus Konzentrator(XLR)
Perleberg sym. >XLR Anschlussfeld im Keller
Frankfurt/O sym. >XLR Anschlussfeld im ZGR kommt von LSA Leiste
Prenzlau sym. >XLR Anschlussfeld im GR
Für folgende Standorte sollen die vorhandenen rbb eigenen Übergabepunkte genutzt werden:
Standort Potsdam: LSA Krone Leisten
Standort Berlin: vorhandenes BNC Steckfeld im gesonderter Schrank vom rbb gestellt
Studio Admiralspalast: sym>1x XLR I/O über Anschlusskasten im Keller
Frage 29: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1 – Seite 20
Bezug zu Dienst FS5: Bitte lösen Sie folgenden Widerspruch auf:
In der Überschrift wird ein SD Dienst genannt: "Hochverfügbarer FS – Austauschdienst SD mit embedded Audio auf JPEG2000-Basis", in der Tabelle 13 steht US=HDSDI
Antwort rbb Einkauf:
Es handelt sich hierbei um einen Schreibfehler in der Tabelle 13. Es ist der Dienst FS 6 gemeint.
Frage 30: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 2, zu Kapitel "3.2.5. Hörfunkdienste":
Falls eine symmetrische (XLR) Übergabe der AES Signale gefordert ist:
Die Produkte internationaler Hersteller sind teilweise mit unsymmetrischen BNC Buchsen ausgestattet, so dass eine Impedanzwandlung benötigt wird. Passive Impedanzwandler besitzen gegenüber aktiven Wandlern viele Vorteile, erzeugen jedoch einen gewissen Pegelverlust, so dass das symmetrische Ausgangssignal eine Amplitude von ca. 1,6 V Peak to Peak hat. Sind passive Impedanzwandler und damit der etwas geringere Ausgangspegel zugelassen?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, das wird akzeptiert
Frage 35: Standorte
Können wir davon ausgehen, dass die in der Ausschreibung aufgeführten Standorte für das Regionet 2.0 aktuell und damit für unsere Planungen belastbar verwendbar sind?
Antwort rbb Einkauf:
Ja.
Frage 42: Bietererklärung Preis
Gehen wir richtig in der Annahme, dass neue Standorte im Abschnitt "Warenkorb"
a) für eine Laufzeit von 6 Jahren bepreist werden sollen
b) die tatsächliche Laufzeit aber kürzer sein kann gem. der Regelungen im "03. Vertrag_Los x_....pdf", Kapitel "16 Mehrungen/Minderungen und Restkostenregelung" (also z. B. Mindestlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende)? Oder gelten für die Laufzeit von neuen Standorten gesonderte Laufzeiten?
Antwort rbb Einkauf:
Im Warenkorb geht es nur um weitere Dienste an bereits bestehenden Standorten.
Frage 43: Leistungsverzeichnis – Widerherstellungszeiten für Fehlerklasse 1 und 2
Im Leistungsverzeichnis sind die Wiederherstellungszeiten für Fehlerklasse 1 und 2 definiert.
Aus unserer Sicht sind marktübliche Wiederherstellungszeiten im Falle von LWL-Störungen aufgrund des Aufwands für Tiefbau, Spleißarbeiten und Einmessen deutlich höher, und liegen in der Regel > 24 h. Können Sie bitte die Wiederherstellungszeiten im Falle von LWL-Störungen anpassen?
Antwort rbb Einkauf:
Die Wiederherstellungszeiten im LV sind verbindlich.
Frage 44: Leistungsverzeichnis Maximale Anzahl der Fehlerereignisse
Im Kapitel "3.3.3.5. SLA – Anforderungen" sind die "Maximale Anzahl der Fehlerereignisse (pro Jahr/pro Monat)" definiert. Die Angaben sind beiden Spalten (FK1 und FK2) zugeordnet.
Ist die folgende Interpretation dieser Darstellung richtig?
Gem. der weiter unten im Leistungsverzeichnis stehenden Aussage "Umschaltzeiten zur Aktivierung von Redundanzmechanismen gelten nicht als Kurzzeitausfälle" gilt der Ausfall eines Weges eines (1+1, 1:1, 1/1) geschützten Dienstes bei ordnungsgemäßer Umschaltung (1+1, 1:1) nicht als Fehlerereignis und würde nicht gewertet werden bei der Bestimmung der "Anzahl der Fehlerereignisse (pro Jahr/pro Monat)".
Antwort rbb Einkauf:
Umschaltungen zwischen Haupt- und Havarieweg werden, sofern diese keine Störung verursachen, nicht als Fehler im Sinne von Fehlerereignisen pro Jahr/Monat gewertet.
Frage 48: Leistungsverzeichnis - Ablauf der Leistungsausführung
In den Verdingungsunterlagen finden sich folgende Regelungen zum Ablauf der Leistungs-ausführung: Die Vertragslaufzeit setzt sich aus der Aufbau-/Migrationszeit und Leistungszeit zusammen. Die Aufbau und Migrationszeit endet mit der Gesamtabnahme. Die Leistungsszeit beträgt 72 Monate. (Vertrag 2.3) Im LV sind 44 Wochen (nach Auftrag) für die Abnahme und Bereitstellung angesetzt (LV 1.2). Der AN hat bis 3 Wochen vor Beginn der Migration einen Migrationsplan auszuarbeiten und diesen im Anschluss an die Probebetriebsphase und die erfolgte Abnahme umzusetzen (5.2 LV). Die Gesamtabnahme wird erst mit erfolgreichem Abschluss des Probebetriebs unter Produktionsbedingungen erklärt (Vertrag 6.1). Der Probebetrieb beträgt 30 Tage (LV 8.3). Alle unter 3 genannten Dienste sind Migrationsgegenstände (LV 5.1). Realisierungstermine sind in LV 6 genannt (gesamt 44 Wochen nach Auftragserteilung). In den Realisierungsterminen finden sich Begriffe wie "Installation, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Migration". Wir bitten um nähere Erläuterung der vorgenannten Begriffe:
1) Welcher Leistungs-/Standortumfang ist unter den Begriffen "Installation, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Migration" in LV 6 gemeint?
2) Was ist unter Migration zu verstehen, wenn gemäß o.g. Regelung in Ziff. 5.2. LV gefordert wird, die Migration im Anschluss an die Probebetriebsphase und die erfolgte Abnahme umzusetzen.
Antwort rbb Einkauf:
Der Ablauf für die Realisierung dieses Projektes gliedert sich in folgende Stufen:
- Installation
- Inbetriebnahme (Parallelbetrieb)
- Güteprüfung
- Probebetrieb und Migration
- Gesamt-Abnahme
Frage 49: Vertrag §10
Bei der Nichteinhaltung der Verfügbarkeit sowie der Überschreitung der zulässigen Fehlerereignisse wird auf den jeweiligen Dienst abgestellt. Gehen wir Recht in der Annahme, dass bei Schaltung des Dienstes über eine ggf. vorhandene Redundanz keine der o.g. Vertragsstrafe fällig wird?
Antwort rbb Einkauf:
Umschaltungen zwischen Haupt- und Havarieweg werden, sofern diese keine Störung verursachen, nicht als Fehler im Sinne von Fehlerereignissen pro Jahr/Monat gewertet.
Frage 53: Leistungsverzeichnis Übergabe der RDS-Daten
"Die Netzbasis im Kernnetz muss wellenlängenbasiert sein." "Der AG fordert im Kernnetz eine glas- und/oder wellenlängenbasierte Übertragung." Gilt diese Forderung auch für den Standort Admiralspalast und den optionalen Standorten, also den Standorten mit geringeren Bandbreitenanforderungen?
Antwort rbb Einkauf:
An den optionalen Standorten ist der Bieter in seiner der Wahl der Übertragungstechnik frei.
Frage 55: Abschnitt "Übergabe der RDS – Daten"
a) An welcher Stelle in 11. Bietererklärung Preis Los 2 können die Preise für diese IT0 Dienste zur Übertragung der RDS-Daten eingetragen werden?
b) an welchem Standort übergibt der rbb die RDS-Daten (wo befindet sich die linke Seite der Abbildung 14)?
c) An welche Sender-Standorte werden die RDS Daten übertragen (wo befinden sich die rechten Seiten der Abbildung 14)?
d) Ist die Annahme richtig, dass der Dienst IT0 hier ein "LAN"-Dienst darstellt, der einen Port am Standort "rbb" mit vielen Sender-Standorten verbindet, so dass alle angeschlossenen Systeme mit Ethernet-Mechanismen, jeder-mit-jedem kommunizieren kann?
Antwort rbb Einkauf:
a) Bitte in Position 3.2.9.1 includieren
b) Der rbb wird die Daten aus seinem Intranet heraus dem Provider in BRLN-029 übergeben
c) siehe Tabelle 21 gemäß Leistungsverzeichnis
d) ja
Frage 56: Leistungsverzeichnis - Angaben zum Standort Potsdam Radiohaus
Wir bitten um genauere Angaben zu dem Standort "Potsdam Radiohaus", z. B. durch Aufnahme in die Tabelle 2.
Antwort rbb Einkauf:
Das Radiohaus Potsdam befindet sich auf dem gleichen Gelände wie das Fernsehen. Der technisch relevante Übergabepunkt wird sowohl vom Hörfunk, als auch vom Fernsehen gemeinsam genutzt und befindet sich im Sendezentrum Fernsehen (Los1, Tabelle 1, Potsdam FSZ).
Frage 58: Leistungsverzeichnis Los 2, Seite 22
Zu Abschnitt "3.2.6 Optional ist die Erweiterbarkeit auf DVB-T2 gefordert. Daher muss der AN optional für ALLE oben gelisteten Senderstandorte eine Anbindung mit dem Diensttyp FS7 anbieten.":
1) Bitte geben Sie Quell- und Zielpunkte für die DVB-T2 Dienste an.
2) Werden mit der Erweiterung auf FS7 Dienste alle FS5 ersetzt?
Antwort rbb Einkauf:
Zu 1) Quelle ist Potsdam SZF (PTDM-055) Ziel sind alle in Tabelle 1 außer 4,5,6,7,19,20,21,22
Zu 2) ja
rage 61: Adresse Standort Frankfurt/Oder
Im Los 1 ist der Standort des Regionalstudio Frankfurt / Oder mit der Adresse Wildenburchstr. 12 15230 Frankfurt /Oder genannt. Bei dem Ortstermin wurde der Standort Logenstr. 8 in Frankfurt / Oder als Standort des Studios genannt. Bitte bestätigen Sie den korrekten Standort.
Antwort rbb Einkauf:
Der richtige Standort ist Logenstr. 8
Frage 62: Übergabe der Audiokanäle
Im Los 1 Kapitel 3.2.4.3 wird die Übergabe der Audiokanäle Embedded und getrennt gefordert. Betrifft diese Forderung alle Fernsehkanäle?
Antwort rbb Einkauf:
Im Netz muss der Fernsehton immer embeddet transportiert werden. Für den Standort Cottbus und Frankfurt/Oder bitte Embedder und Deembedder mit anbieten. Ansonsten wird überall embeddet übergeben.
Frage 64: Anschaltung der optionalen Standorte
Wird die im Kernnetz unter Punkt 3.2.2 geforderte glas- und/oder wellenlängenbasierte Übertragung auch für die Anschaltung der optionalen Standorte gefordert?
Antwort rbb Einkauf:
An den optionalen Standorten ist der Bieter in seiner der Wahl der Übertragungstechnik frei.
Frage 66: Leistungsverzeichnis Los 2, Seite 36 – Übergabe der RDS-Daten
Wäre es bei der Übertragung der RDS-Daten denkbar, dass der angefragte IT0 Dienst eine geringere Bandbreite zur Verfügung stellt, z. B. 2 Mbit/s?
Antwort rbb Einkauf:
Nein
Frage 67: Datenrate für Hörfunkdienste HF1-HF5
In Los1 – Kapitel 3.2.5 wird die Datenrate für die Hörfunkdienste HF1-HF5 mit Übergabeschnittstelle AES3, 24bit, 48kHz mit 1,5 Mbps angegeben.Aus unserer Sicht ergibt sich bei einer Abtastrate von 48 kHz eine Bandbreite von 3,072 Mbps.
Wir bitten um Klärung des Sachverhalts.
Antwort rbb Einkauf:
Dies ist richtig. Die Bandbreite für ein AES Signal ist mit 3,072 Mbps zu kalkulieren. (48kHz * 2 Kanäle * (24+8) Bit).
Frage 68: Bandbreiten für die Dienste HF1 und HF2 AES EBU
In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 3.2.45 werden die Dienste HF1 und HF2 AES EBU mit einer Bandbreite von 1,5 Mbit/s gefordert, aus technischer Sich benötigt dieser Dienst aber 2,4 Mbit/s. Soll hier die technisch benötigte Bandbreite für das Angebot zugrunde gelegt werden?
Antwort rbb Einkauf:
Dies ist richtig. Die Bandbreite für ein AES Signal ist mit 3,072 Mbps zu kalkulieren. (48kHz * 2 Kanäle * (24+8) Bit).
Antworten vom 20.03.2014
Frage 15: Schaltsoftware – Leistungsverzeichnis Los 1
Im "09. Leistungsverzeichnis Los 1" wird für den Dienst HF3 die Nutzungsart "durch Nutzer schaltbar" gefordert. Bitte spezifizieren Sie die für diese Zwecke notwendige "Schaltsoftware", z. B. hinsichtlich Oberfläche, Bedienbarkeit, Anzahl und Art der Arbeitsplätze, schaltbare Dienstetypen u. ä.
Antwort rbb Einkauf: Der rbb verzichtet auf diese Funktionalität; diese Funktion ist nicht anzubieten.
Frage 16: Preismodell – Leistungsverzeichnis Los 1
An welcher Stelle in der Preistabelle "11. Bietererklärung Preis Los 1" kann eine "Schaltsoftware" eingetragen werden, welche für den Dienst HF3 für die Eigenschaft "durch Nutzer schaltbar" benötigt wird.
Anmerkung: Ggf. wäre eine entsprechende, neue Preisposition hilfreich.
Antwort rbb Einkauf:
Der rbb verzichtet auf diese Funktionalität; diese Funktion ist nicht anzubieten.
Frage 20: Reserven – Leistungsverzeichnis Los 1– Seite 10, Kapitel "3.2.1.3. Skalierbarkeit"
Bitte detaillieren und quantisieren Sie die geforderten "Leistungsreserven". (Vgl. auch Anlage 1 Technische Ausführungsbedingungen, 1.5.6 Ausbaufähigkeit, "30 % Ausbaureserve")
1) Wird eine Leistungsreserve/Ausbaureserve gefordert?
2) Wenn ja, in welcher Höhe? (25%, 30% o. ä.)
3) Auf welche Eigenschaften bezieht sich diese Forderung? (z. B. Freie Ports jedes Dienstetyps? Freie Slots in einem Chassis?)
Antwort rbb Einkauf:
Punkt 1.5.6 "Ausbaufähigkeit" in den Technischen Ausführungsbedingungen (Anlage 1) wird gestrichen.
Frage 24: Verfahren – Bewerbungsbedingungen (BwB-L) – Seite 3
Im Kapitel "7 Verfahrensablauf"; Abschnitt "Inhaltliche Prüfung" steht folgende Beschreibung: "Die Vergabestelle beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren möglichst im Rahmen einer transparenten, linearen Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden diejenigen Bieter, die wertbare Angebote abgegeben haben und in die engere Wahl kommen, zu einem Verhandlungstermin eingeladen." Trifft die Annahme zu, dass jeder Bieter, der zur Abgabe des Angebotes nach dem Teilnahmewettbewerb aufgefordert wurde, und ein vergaberechtlich nicht auszuschließendes Angebot abgibt, zur Verhandlung eingeladen wird?
Antwort rbb Einkauf:
Ob Verhandlungen mit den Bietern durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Vergabestelle. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen.
Frage 32: Nachunternehmer – Verdingungsunterlagen Los 1 + Los 2, insbesondere Angebotsschreiben, Vertrag (§ 12) Bewerbungsbedingungen (Ziff. 5) ZVB-L (Ziff. 9)
Zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse oder späterer Differenzen möchten wir eine zweifelsfreie Interpretation des Begriffes "Nachunternehmer" bzw. "Subunternehmer" im Sinne der Verdingungsunterlagen herbeiführen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Deutschland außer der Deutschen Telekom keinen einzigen Anbieter für Telekommunikations-Dienstleistungen, der über eine 100% vollständige Flächendeckung auf eigener technischer und infrastruktureller Plattform verfügt. Die Regulierungsbedingungen in Deutschland tragen diesem aus der Historie erwachsenen Umstand u.a. dadurch Rechnung, dass die Deutsche Telekom als in diesem Bereich marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet ist, alternativen Wettbewerbern in reguliertem Maße ihre technische und infrastrukturelle Plattform (z.B. Teilnehmeranschlussleitung-TAL) verfügbar zu machen. Aus diesem Grunde ist es marktüblich, die Inanspruchnahme von Vorleistungen für die Lieferung von Glasfasern, Wellenlängen, Mietleitungen oder Kupferleitungen nicht als Nachunternehmerleistung anzusehen. Da dies auch die Sichtweise der Deutschen Telekom ist, stellt diese üblicherweise auch keine Erklärungen oder Nachweise irgendwelcher Art an die Nutzer dieser Vorleistungen zur Verfügung. Eine andere Sicht auf die Nutzung dieser Vorleistung ist auch aufgrund des Umstandes nicht möglich, dass ansonsten ein marktbeherrschendes Unternehmen, das wiederum ggf. selbst direkt oder indirekt über verbundene Unternehmen an dem gleichen Vergabeverfahren beteiligt ist, durch die Verweigerung der Ausstellung irgendwelcher Nachweise den Ausschluss von Wettbewerbern aus dem Vergabeverfahren beeinflussen könnte. Gehen wir Recht in der Annahme, dass der Rückgriff auf Vorleistungen anderer Unternehmen durch die Nutzung von deren Glasfasern, Wellenlängen, Mietleitungen oder Kupferleitungen (TAL) (i) keine Nachunternehmer-/ Subunternehmerleistung im Sinne der Ausschreibungsanforderungen darstellt und (ii) es sich um keine zustimmungspflichtige Nachunternehmer-/ Subunternehmerleistung im Sinne des vorgesehenen Vertrages handelt?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, wenn es sich um die Deutsche Telekom handelt.
Frage 37: Richtpreisinformation (LV Los 1 und Los 2, 10.2, 10.3)
Unter Punkt 10.2 LV (Los 1) wird eine Richtpreisinformation für kapazitive Erweiterung des Kernnetzes und unter Punkt 10.3 LV (Los 1) bzw. Punkt 10.2 LV (Los 2) für Erschließung eines neuen Standortes gefordert. In Unkenntnis der gewünschten Erweiterung bzw. des genauen Standortes ist eine detaillierte technische Prüfung vor Angebotsabgabe nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit im Rahmen der Leistungsbeschreibung nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A kann eine verbindliche Preisangabe für die Bieter ein kaufmännisch nicht hinzunehmendes Kalkulationsrisiko darstellen. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die geforderte Richtpreisinformation im Sinne einer unverbindlichen Preisinformation zu verstehen ist und im Bedarfsfall der Bieter den Preis entsprechend den dann mitgeteilten bzw. festgestellten preisbildenden Umständen anpassen darf?
Antwort rbb Einkauf:
Auf die Angabe von Richtpreisen zu den Positionen 10.2 und 10.3 (Los1) bzw. 10.2 (Los2) wird verzichtet; diese Funktion ist nicht anzubieten.
Frage 40: Bietererklärung Preis
Zu Überschrift "Optionale Verbindungen Kernnetz" bzw. "Optionale Dienste im Perepherienetz":
1. Welche Laufzeit liegt zugrunde?
2. Wenn diese Verbindungen vorzeitig gekündigt werden, würden einzelne Standorte immer mit allen Diensten gekündigt werden? (z. B. Kündigung der HF Dienste und der FS-Dienste von Berlin zum Olympiastadion)
Antwort rbb Einkauf:
Zu 1. Innerhalb der Leistungszeit, 12 Monate Mindestlaufzeit
Zu 2. Nein
Frage 41: Bietererklärung Preis
Gehen wir richtig in der Annahme, dass die Dienste/Übertragungskapazitäten im Abschnitt "Warenkorb"
a) für eine Laufzeit von 6 Jahren bepreist werden sollen
b) die tatsächliche Laufzeit aber kürzer sein kann gem. der Regelungen im "03. Vertrag_Los x_....pdf", Kapitel "16 Mehrungen/Minderungen und Restkostenregelung" (also z. B. Mindestlaufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende)?
Antwort rbb Einkauf:
Zu a) Nein, für die Mindestlaufzeit von einem Jahr
Zu b) Ja, die Annahme ist richtig.
Frage 45:
Gem. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt die Wertung der Angebote ausschließlich nach Preis (Gewichtung 100 %). Gehen wir Recht in der Annahme, dass hierbei die Gesamtauftragssumme aus der Spalte "Leistungen mit Wertung" in den Bietererklärungen Preis zum Vergleich herangezogen wird, während die Preise in der Spalte "Optionen ohne Wertung" bei der Wertung gänzlich außer Betracht bleiben?
Antwort rbb Einkauf:
Ja.
Frage 50: Vertrag § 10
Bei der Nichteinhaltung der Verfügbarkeit sowie der Überschreitung der zulässigen Fehlerereignisse werden Begriffe Betriebsjahr, Jahr, Vertragsjahr verwendet. Sieht sich die Vergabestelle in der Lage, diesen Begriff durch einen einheitlichen Begriff "Kalenderjahr" zu ersetzen?
Antwort rbb Einkauf:
In Bezug auf § 10 - Betriebsjahr, Jahr und Vertragsjahr wird durch den Begriff „Leistungsjahr“ (je 12 Monate nach erfolgreicher Abnahme) ersetzt.
Frage 57: Leistungsverzeichnis Los 2, Seite 25
Zu Abschnitt "Optional ist für alle Programmlinks jeweils ein Tonrückkanal für Kontrollzwecke anzubieten." Bitte erläutern Sie diese Forderung unter Benennung der Dienstetypen, Verkehrsbeziehungen mit Angabe der Quell- und Senken-Standorte und Anzahl der gewünschten Dienste.
Antwort rbb Einkauf:
Der rbb verzichtet auf diese Funktionalität; diese Funktion ist nicht anzubieten.
Frage 65: Vertrag Los 1 und 2, §16.3
Gem. § 16.3 a.E. können bei Überschreitung der 10 %-Grenze höchsten 50% des jährlichen Entgeltes der betroffenen Einzelleistung für die vertragliche Restlaufzeit in Rechnung gestellt werden. Gehen wir Recht in der Annahme, dass mit dieser Regelung gemeint ist, dass Restkosten in Höhe von max. 50 % des Entgeltes der betroffenen Einzelleistung für die verbleibende vertragliche Restlaufzeit in Rechnung gestellt werden können.
Antwort rbb Einkauf:
Ja.
Frage 70: Vertrag Los 1 und Los 2
In den jeweiligen Verträgen zu Los 1 und Los 2 ist unter Absatz 1.2 die Formulierung "...Im Zweifel schuldet der AN die jeweils höhere Ausführung." zu finden. Bitte erläutern Sie was hierunter genau zu verstehen ist.
Antwort rbb Einkauf:
Die geltende Vertragshierarchie ist unter §1.2 festgelegt. Bei widersprüchlichen Angaben im Vertrag und in den Vertrags-Anlagen, gilt das jeweils übergeordnete Dokument.
Frage 73: Vertrag Los 1 und Los 2
In den jeweiligen Verträgen zu Los 1 und Los 2 ist unter Absatz 20.3 ein Formulierung zur Weitergabe von Know-How bei Vorzeitigen Vertragsbeendigung beschrieben. Was ist genau gemeint mit der Forderung, dass der AN „das zum Betrieb des Vertragsgegenstandes notwendige Know-How an den AG oder an von dem AG benannte fachkundige Dritte weiterzugeben.“ hat? Bitte präzisieren Sie diese Forderung.
Antwort rbb Einkauf:
Für eine störungsfreie Aufrechterhaltung des Dienstes ist bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung die Struktur und die Anbindungen gemäß § 20.3 dem AG oder an den vom AG benannten Dritten zu vermitteln.
Frage 74: GU und NU
Ist es zulässig im Rahmen des Ausschreibungsprozederes als Generalunternehmer für ein Los und zusätzlich als Nachunternehmer für ein anderes Los anzubieten?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, ist zulässig
Frage 78: Angaben zur Datenrate
Die transparenten AES-Dienste sind mit einer Datenrate von 1,5M definiert. Für eine transparente AES-Übertragung gilt eine Bandbreite von 3,078M. Wie ist Ihre Angabe der Datenrate zu verstehen?
Antwort rbb Einkauf:
ür beide Punkte ist die Bandbreite für ein AES Signal mit 3,072 Mbps zu kalkulieren (48kHz * 2 Kanäle * (24+8) Bit).
Frage 81: Probebetriebsphase
In Kapitel 6 „Realisierungstermine“ stehen am Ende „Probetermin, Migration, Abnahme“. Ist die Probebetriebsphase parallel zu dem aktuellen RegioNet 1.0 Netz zu sehen oder in den ersten 30 Tagen des Wirkbetriebes?
Antwort rbb Einkauf:
Der Ablauf für die Realisierung dieses Projektes gliedert sich zeitlich in folgende Stufen:
- Installation
- Inbetriebnahme (Parallelbetrieb)
- Güteprüfung
- Probebetrieb und Migration
- Gesamt-Abnahme
!!! Ergänzender Hinweis zur Bieterfrage 36 Ortsbesichtigung !!!
Es besteht für jeden Bieter die Pflicht der Ortsbesichtigung der 4 benannten Standorte Berlin, Potsdam, Cottbus und Frankfurt/Oder. Die Besichtigung wird Ihnen seitens des AG nach erfolgter Besichtigung bestätigt. Die Bestätigung ist dem Angebot zwingend beizulegen.
Bieter, die noch keinen Termin für die Ortsbesichtigung vereinbart haben, bitten wir dieses kurzfristig nachzuholen.
Antworten vom 25.03.2014
Frage 7: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1 – Seite 27
In der Tabelle 26 wird eine "Bidirektionale 64 kbps Datenverbindung" gefordert. Der Bieter bittet um Aufklärung, ob es sich um den Dienstetyp K1 oder K2 handelt.
Antwort rbb Einkauf:
Dieser Dienst wird zur Steuerung der Roten Rathaus Kamera verwendet. Eine ISDN Wählverbindung ist einzusetzen.
Frage 9: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 2 – Seite 25
Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Forderungen:
"Optional ist für alle Sendeanlagen jeweils eine zusätzliche Ethernet-Verbindung mit mind. 2 Mbps anzubieten. Optional ist für alle Programmlinks jeweils ein Tonrückkanal für Kontrollzwecke anzubieten." Welche der definierten Dienstetypen sind hier gefordert?
Antwort rbb Einkauf:
Ethernet = IT0 und Tonrückkanal = HF2
Frage 10: Dienste – Leistungsverzeichnis Los 1
Der Bieter bittet um nähere Spezifizierung der Dienstetypen K1 und K2
1) Welche Geräte/Anwendungen nutzen diese Dienste?
2) Könnten Sie bitte weitere Angaben über die Übergabeschnittstelle ML-4-DR machen?
3) Gibt es noch weitere Standards oder Bezeichnungen, mit denen Schnittstelle und Übertragungseigenschaften charakterisiert werden können?
Anmerkung: G.701 (Vocabulary of digital transmission and multiplexing, and pulse code modulation (PCM) terms) enthält lediglich die Begrifflichkeit von PCM Standards
4) Ist eine vom AG gestellte Adaptionstechnik denkbar, die K1/K2 auf AES, Ethernet oder E1 umsetzt, so dass sich die K1/K2 Dienste durch entsprechende Dienste des definierten Diensteportfolios ersetzen ließen?
Antwort rbb Einkauf:
zu 1) Kommando und 4-Draht
zu 2) ML-4DR stellt nur die Nutzung dar ist eine K1 Schnittstelle
zu 3) analog Audio +6 dBu
zu 4) kann über AES realisiert werden, Wandler sind vom AN mit anzubieten
Frage 54: Leistungsverzeichnis – 1-Fehlertoleranz
"...müssen den Grundsatz der 1-Fehler-Toleranz für alle Dienste erfüllen."
Gehen wir richtig in der Annahme, dass diese Aussage nicht für ungeschützte Dienste gilt?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, das ist so richtig.
Frage 63: Übergabe Audiosignale
Im Los 1 Kapitel 3.2.4.3 ist die getrennte Übergabe der Audiosignale gefordert, sollen alle 16 möglichen Kanäle berücksichtigt werden?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, 8 Kanäle, also 4 AES Kanäle sind zu berücksichtigen.
Frage 75: Zu 3.2.2. Technische Anforderungen an das Basissystem
Kann die Netztopologiegestaltung des AN unter Einhaltung der 1-Fehler-Toleranz für alle Dienste mit gefordertem Mindestabstand im Bereich City und Fernebene im Peripherienetz mit vereinzelten Standortkaskadierungen bei knoten- und kantendisjunkter Führung ohne Kreuzungspunkte beinhalten?
Antwort rbb Einkauf:
Ja.
Frage 76: RDS Switche
In vorliegenden Ausschreibungsunterlagen (Los 2, Kapitel 3.2.9.1) sind keine Anforderungen zu den RDS Switchen, die in der Verantwortung des AN liegen, definiert. Werden Sie diese nachreichen oder können wir Annahmen treffen?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, es gibt keine Vorgaben seitens des rbb. Ja es können Annahmen getroffen werden. (Anmerkung: Die Switche müssen natürlich die Daten für die einzelne RDS-Encoder bereitstellen).
Frage 77: Datenrate RDS-Encoder
Mit welcher Datenrate je RDS-Encoder ist zu rechnen ?
Antwort rbb Einkauf:
10 Mbit/s -IRT Pflichtenheft TR5-3.8
Frage 79: Audiogruppen je FS-Dienst
Gehen wir Recht in der Annahme, dass bei den Fernsehdiensten FS1, FS2, FS3 und FS6 das Audio seitens des AG embedded übergeben bzw. angenommen wird? Wenn nicht, mit wie vielen Audiogruppen je FS-Dienst ist zu rechnen?
Antwort rbb Einkauf:
Mit 2 Audiogruppen ist zu rechnen, also 8 Kanäle, bzw. 4 AES Kanäle sind zu berücksichtigen.
Frage 90: Leistungsverzeichnis Los 1 und 2 – 3.2.4.6 Schutzklasse
Die Anforderung aus dem LV lautet: "3.2.4.6. Schutzklasse: ...1+1, der Dienst verfügt sowohl über einen Wege-, als auch einen Geräteschutz…"
Interpretieren wir die Anforderung "Geräteschutz" richtig, wenn das Nutzsignal für n- und x-Weg über verschiedene Access Karten in einem einzigen bzgl. aller zentralen Module redundant aufgebauten Chassis geführt werden?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, das ist so nicht richtig. Es müssen zwei unabhängige Geräteträger sein.
Frage 91: Leistungsverzeichnis Los 1 und 2 – 5.1 Migrationsgegenstände
Die Migration der Dienste auf das neue Regionet 2.0 ist Leistungsanteil des AN.
a) Ist diese Annahme richtig?
b) Wenn ja: Liefert der AN auch das Material (Patchkabel) für dieses Umschwenken der rbb Signale auf das neue Netz?
c) Kann davon ausgegangen werden, dass die Übergabepunkte (Steckfelder) des rbb sich im gleichen Schrank bzw. der gleichen Schrankreihe befinden wie die Übergabepunkte des Regionet 2.0?
Antwort rbb Einkauf:
Zu a) Ja, das ist richtig
Zu b) Ja, das ist richtig
Zu) Nein, teilweise unterschiedliche Zugangspunkte im Raum
Frage 92: Leistungsverzeichnis Los 1 - Leitungstopologie
Das Leistungsverzeichnis beschreibt funktionale Anforderungen an die Dienste und gibt dem AN die Freiheit, eine optimale Leitungs-Topologie zu finden. Für eine optimale Leitungs-Topologie wäre es von großem Vorteil, wenn in den Hauptstandorten Berlin FSZ und/oder Potsdam SZF ein Zwei-Raum-Konzept realisierbar wäre. Ist es von Seiten des AG denkbar, in den genannten Hauptstandorten jeweils zwei Technik-Räume vorzusehen mit den entsprechenden Kabelanbindungen zu den Hauseinführungen und untereinander?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, dies ist nicht realisierbar.
Frage 93: Leistungsverzeichnis Los 2 – Erweiterbarkeit auf DVB-T2
Wir beziehen uns auf folgende Anforderung im LV Los 2: "Optional ist die Erweiterbarkeit auf DVB-T2 gefordert. Daher muss der AN optional für ALLE oben gelisteten Senderstandorte eine Anbindung mit dem Diensttyp FS7 anbieten." Sind die nachfolgenden Interpretationen zu dieser Anforderung richtig oder falsch?
a) "ALLE" bezieht sich auf die Senderstandorte in Tabelle 27.
b) Anzahl und Ausprägung (Multicast) für die optionalen FS7-Dienst entsprechen den Angaben in der Tabelle 27 und der Abbildung 15.
c) Der optionale FS7 Dienst für DVB-T2 wird ggf. alternativ zu dem FS5 Dienst für DVB-T realisiert, jedoch nicht gleichzeitig.
Antwort rbb Einkauf:
zu a) Nein, es handelt sich um Tabelle 21 mit einigen Ausnahmen
zu b) Nein, Tabelle 21
zu c) Ja, das ist richtig
Frage 94: Leistungsverzeichnis Los 2 – Platz für Equipment
Der Bieter benötigt auf den Sendemasten (Los 2) Platz für sein Equipment (je nach Leistungs-umfang 16-34 HE). Ist es möglich, die Technikfläche des AG in diesem Umfang mit zu nutzen?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, der AG besitzt i.d.R. keine eigenen Flächen auf den Standorten.
Frage 96: Leistungsverzeichnis Los 2 – Zeittakt
Muss an den Senderstandorten ein Zeittakt bereitgestellt werden?
Antwort rbb Einkauf:
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Antworten vom 26.03.2014
Frage 38: Leistungsverzeichnis Los 1, Seite 14
Wir beziehen uns auf folgenden Satz des Leistungsverzeichnisses: "Das asynchrone Schalten oder die Unterbrechung von netz-eingangsseitigen Nutzsignalen darf keine Störung oder Unterbrechung der Übertragung verursachen."
1) Fragen zu dem ersten Teil dieser Forderung "Das asynchrone Schalten":
Ist hier das Schalten von Video-Signalen gemeint? Liegt die "Asynchronität" dieses Schaltens innerhalb der Spezfikation von SMPTE RP 168 (siehe 3.2.4.3.,2., Abs. 2.: Schaltvorgang im" 625-Zeilensystem, 1080i/25-, 1080p/25- sowie 720p/50-Zeilensystem")?
2) Anmerkung zu dem zweiten Teil dieser Forderung "Unterbrechung von netz-eingangsseitigen Nutzsignalen":
Der Bieter bittet um Konkretisierung, wie bei Unterbrechung von netz-eingangsseitigen Nutzsignalen eine störungsfreie bzw. unterbrechungsfreie Übertragung durchgeführt werden kann.
Antwort rbb Einkauf:
Zu 1) Die Signale sind weiterhin transparent zu übertragen auch wenn das Eingangssignal durch eine Umschaltung asynchron ist. Ebenso, wenn kein Nutzsignal anliegt, darf die Übertragungsstrecke nicht gestört sein.
Zu 2) Bezieht sich auf störungsfreie Umschaltung auf einen Havarieweg.
Frage 39: Leistungsverzeichnis Los 1, Seite 28
Wir beziehen uns auf folgende Forderung: "Die Komponenten für alle Datendienste sind an den Standorten Berlin und Potsdam in einem separaten Frame unterzubringen, um eine spätere Erweiterung zu erleichtern." Der Bieter bittet um Konkretisierung wie die spätere Erweiterung angedacht ist (unter anderem Vorgabe für Erweiterbarkeit für x (Ethernet)-Dienste oder x% Ausbaureserve). Ist es möglich, dass andere, gleichwertige technische Realisierungsmöglichkeiten alternativ zu einem separaten Frame nach Ermessen des Bieters eingesetzt werden?
Antwort rbb Einkauf:
Zu a) Die Komponenten für alle Datendienste sind an den Standorten Berlin und Potsdam lediglich in einem separaten Frame unterzubringen.
Zu b) Nein.
Frage 84: Brand- und Sabotageschutz Inhousverkabelung Frankfurt/Oder
Welche Anforderungen werden hinsichtlich des Brand- und Sabotageschutzes an die Inhouseverkabelung in Frankfurt/Oder, besonders in der Tiefgarage gestellt? Derzeit ist kein Schutz des Kabels zu erkennen.
Antwort rbb Einkauf:
Es ist die derzeitige Infrastruktur zu nutzen.
Frage 86: Steigtrasse Frankfurt/Oder
In Frankfurt/Oder gibt es nur eine Steigtrasse zum SÜR. Ist es möglich, hier den geforderten Mindestabstand von 10m zu unterschreiten?
Antwort rbb Einkauf:
Es ist die derzeitige Infrastruktur zu nutzen.
Frage 88: Übergabe fibre channel-Verbindungen
In welchen Räumen sollen an den Standorten Potsdam und Berlin die fibre channel-Verbindungen übergeben werden?
Antwort rbb Einkauf:
In den Gestellen und Räumen des künftigen RegioNet 2.0.
Frage 99: Einsatz Nachunternehmer
1. Gehen wir Recht in der Annahme, dass Nachunternehmer, die im Teilnahmewettbewerb noch nicht erwähnt wurden, mit der Abgabe des Angebots benannt werden dürfen? Welche Unterlagen sind für sie einzureichen?
Antwort rbb Einkauf:
Ja. Mit dem Angebot sind gemäß Inhaltsverzeichnis Punkt 07. und 08. der Vergabeunterlagen die Dokumente „ Nachunternehmerverzeichnis“ und „Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen“ ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Antworten vom 28.03.2014
Frage 60: Postalische Adresse der Standorte
Im Los 2 im Kapitel 3.2.3.1 sind die Standorte mit Koordinaten angegeben. Könnten Sie zusätzlich die postalischen Adressen benennen?
Antwort rbb Einkauf: Eine Information wird den Bietern am 04.04.2014 durch den Einkauf des rbb zur Verfügung gestellt.
Frage 80: Antennensysteme für den Ballempfang
In vorliegenden Ausschreibungsunterlagen (Los 2, Kapitel 3.2.9.1) werden Installation und Betrieb von Ball- bzw. SAT-Empfangseinrichtungen gefordert. Ist ggf. eine Übernahme der bestehenden Antennensysteme für den Ballempfang (SAT/Terrestrisch) möglich?
Antwort rbb Einkauf:
Dies ist mit dem Betreiber der Einrichtungen, Fa. Media Broadcast abzustimmen.
Frage 82: Stellfläche Geräteschranke
Laut Kapitel 3.2.10. werden die erforderlichen Geräteschränke durch den AG beigestellt. Gehen wir recht in der Annahme, dass mit den Geräteschränken an allen Standorten (auch den Funktürmen), die dafür erforderliche Stellfläche bereitgestellt wird?
Antwort rbb Einkauf:
Los 1: Die Annahme ist richtig.
Los 2: Für die rbb-Standorte Scholzplatz, Marzahn, Rudow, Cottbus ist dies richtig. Für die anderen Standorte ist dies mit der Fa. DFMG abzustimmen.
Frage 83: Übersichtsplan Gebäude Cottbus
Gibt es einen Übersichtsplan des Gebäudes in Cottbus?
Antwort rbb Einkauf:
Eine Information wird den Bietern am 04.04.2014 durch den Einkauf des rbb zur Verfügung gestellt.
Frage 85: Übersichtsplan Gebäude Frankfurt/Oder Gibt es einen Übersichtsplan für das Gebäude in Frankfurt/Oder?
Antwort rbb Einkauf:
Eine Information wird den Bietern am 04.04.2014 durch den Einkauf des rbb zur Verfügung gestellt.
Frage 87: Übersichtspläne Gebäude Berlin und Potsdam
Gibt es für die Standorte Potsdam und Berlin Übersichtspläne der jeweiligen Gebäude?
Antwort rbb Einkauf:
Eine Information wird den Bietern am 04.04.2014 durch den Einkauf des rbb zur Verfügung gestellt.
Frage 89: Standort Berlin – Hauseinführung, Schächte und Trassen im Außenbereich
Welche Hauseinführung kann am Standort Berlin im Bereich Haus des Rundfunks genutzt werden? Wem gehören die Schächte und Trassen im Außenbereich auf dem Gelände des rbb?
Antwort rbb Einkauf:
Eine Information wird den Bietern am 04.04.2014 durch den Einkauf des rbb zur Verfügung gestellt.
Frage 108: Nutzungsrecht Software
Nach Ziffer 18 der Musterverträge soll der AG ein Nutzungsrecht an sämtlicher im Rahmen der Vertragslaufzeit eingesetzter Software erhalten. Ferner soll dieses Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt sein. Trifft es zu, dass sich dieses Nutzungsrecht nur auf die vom Bieter eingesetzte Software bezieht, die notwendigerweise für die Vertragsdurchführung vom AG genutzt werden muss und nicht auf sämtliche auch beim Bieter selbst intern genutzte Software bezieht?
Trifft es zu, dass zeitlich unbegrenzt sich hier nur auf die Vertragslaufzeit bezieht und nicht auch auf die Zeit danach?
Anderenfalls würde dies ja bedeuten, dass der Bieter dem AG die Software als Kaufsoftware anbieten müsste.
Antwort rbb Einkauf:
Ja, dass Nutzungsrecht betrifft die für die Vertragsdurchführung erforderliche, eingesetzte Software beim AG. Der AG erhält das Nutzungsrecht für die gesamte Vertragslaufzeit.
Frage 109: Besichtigung von Standorten
Zur Abgabe eines belastbaren Angebotes ist es für uns notwendig, die Standorte Berlin-Alexanderplatz, Berlin-Schäferberg, Calau und Booßen sowie Berlin Scholzplatz zu besichtigen. Es wäre schön nicht nur Einblick zu den Räumen mit der Sender- und Übertragungstechnik (Senken des RBB)zu bekommen, sondern auch zu den Übergaberäumen der Glasfaser-/Kupferzuführungen und den Installationsschächten zwischen diesen Räumen.
a) Wann könnte der RBB hier einen Terminvorschlag machen
b) Wenn innerhalb dieser Standorte Leitungen zwischen APL und RBB-Technik gebaut werden müssen, ist dieses dem AN vom Besitzer des Standortes her genehmigt (Erlaubniseinholung durch den rbb)?
c) Darf der AN an diesen Standorten selbst Inhouseleitungen verlegen oder muss er nach Vorgabe des Eigentümers eine Drittfirma (Wenn ja, welche?) beauftragen?
Antwort rbb Einkauf:
Zu a) Termine für die Standorte Berlin-Alexanderplatz, Berlin-Schäferberg, Calau und Booßen sind mit der Fa. DFMG abzustimmen. Ein Termin für Berlin Scholzplatz wird durch den Einkauf des rbb auf Anfrage vermittelt.
Zu b) Für die rbb-Standorte Scholzplatz, Marzahn, Rudow, Cottbus ist dies möglich. Für die anderen Standorte ist dies mit der Fa. DFMG abzustimmen.
Zu c) Für die rbb-Standorte Scholzplatz, Marzahn, Rudow, Cottbus übernimmt dies der rbb. Für die anderen Standorte ist dies mit der Fa. DFMG abzustimmen.
Antwort vom 01.04.2014
Frage 95: Leistungsverzeichnis Los 2 – Erschließung einiger Sendetürme per Richtfunk
Der Bieter plant eine Erschließung einiger Sendetürme per Richtfunk.
Ist es möglich, die Regionalstudios zur Terminierung dieser Richtfunkanbindungen zu nutzen? Gibt es die Möglichkeit, dort Antennen zu installieren? Welche Höhe haben die Gebäude?
Antwort rbb Einkauf: Eine Anbindung mittels Richtfunk ist aufgrund infrastruktureller Randbedingungen nicht möglich.
Antworten vom 02.04.2014
Frage 110: Leistungsverzeichnis Los 2, Dienstety HF7
Im Leistungsverzeichnis wird der Dienstetyp HF7 in Tabelle 7 mit einer Übergabeschnittstelle US=6 dB definiert. In den Abbildungen 7 bis 13 ist Zentral-seitig eine AES Schnittstelle dargestellt.
1. Wird der HF7 Dienst vom rbb zentral-seitig als digitales AES Signal übergeben oder als analog Audio 6 dBu?
2. Soll der AN den HF7 Dienst an den rbb Sender-seitig als digitales AES Signal übergeben oder als analog Audio 6 dBu?
Antwort rbb Einkauf:
Zu 1. Der rbb übergibt zentral ein AES/EBU Signal
Zu 2. An den Senderstandorten soll der AN das HF7 Signal analog mit +6 dBu übergeben.
Frage 111: Pläne für die Standorte Prenzlau und Perleberg – rbb Antwort auf Bieterfrage 36
In der Beantwortung dieser Frage stellten Sie den Bietern folgendes in Aussicht: "Für die Standorte Prenzlau und Perleberg wird bis zum 21.03.2014 ein Dokument bereitgestellt, in dem Pläne und Bilder die Gegebenheiten darstellen." Wann bekommen die Bieter dieses Dokument?
Antwort rbb Einkauf:
Die Unterlagen werden den Bietern am 04.04.2104 übermittelt. Die verspätete Übersendung der Unterlagen bitten wir zu entschuldigen.
Frage 46: Deckungssummen Haftpflichtversicherung
Im Vertragsentwurf sind folgende Deckungssummen für eine Haftpflichtversicherung vorgesehen: "Die Deckungssummen dieser Haftpflichtversicherung betragen mindestens
- für Personenschäden 5.000.000,00 €
- für Sachschäden 5.000.000,00 €
- für Vermögensschäden 5.000.000,00 €
für jeden einzelnen Schadensfall, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen in jedem Versicherungsjahr 4-fach zur Verfügung stehen."
Ist es auch ausreichend, wenn die Deckungssummen jährlich in Höhe von 20 Mio. € 1-fach als separate Summe für Personen- / Sachschäden und als separate Summe für Vermögensschäden zur Verfügung stehen?
Antwort rbb Einkauf:
Nein. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr 4-fach zur Verfügung stehen. Die Deckungssumme für Vermögensschäden wird jedoch auf 500.000 € reduziert.
Frage 47: Vertrag - Mietrecht
Die Vergabestelle ordnet die Überlassung der ausgeschriebenen IT-Anlage bzw. Komponenten der Technik als "mietweise Überlassung" ein. Ferner sollen die Regelungen des Mietvertragsrechts neben den Vertragsstrafen ergänzend gelten, insbesondere eine Minderung neben Vertragsstrafen möglich sein. Diese Einordnung nebst Geltung des Mietrechts erscheint nicht zutreffend. Die Anlagen werden zwar (teilweise) beim AG untergebracht, jedoch vom AN betrieben; sie dienen lediglich zur Ausführung der vom AN geschuldeten Dienstleistungen. Dies entspricht nicht dem gesetzlichen Bild eines Mietvertrages. Der AN kann durch die vorgesehene Regelungen unangemessen benachteiligt werden. Sieht sich die Vergabestelle in der Lage, die Formulierung "mietweise Überlassung" fallen zu lassen und die vorgesehenen Ansprüche auf "Minderung" sowie die Geltung des Mietvertragsrechts in Ziff 11 des Vertragsentwurfs zu streichen?
Antwort rbb Einkauf:
Es handelt sich um einen typengemischten Vertrag, der auch mietvertragliches Elemente enthält. Insoweit ist die lediglich ergänzende Verweisung auf mietvertragliche Regelungen sachgerecht. Eine mögliche unangemessene Benachteiligung ist derzeit nicht erkennbar.
Frage 51:Vertrag §21Haftung
Gem. § 21.2 des Vertrages wird bei einfach fahrlässig verursachten Schäden die Haftung auf die Summe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall und jährlich auf 20 Mio EUR beschränkt. Dies erscheint uns unangemessen hoch und führt zudem zu einer Belastung der Kalkulation. Gem. § 44 a TKG beträgt die für TK-Dienstleistungen vorgesehene Haftungsgrenze 12.500 € pro Schadensereignis/max.10 Mio. € für alle gleichzeitig Geschädigten für alle (leicht und grob) fahrlässig verursachten Vermögensschäden. Ist es möglich, die Haftung für alle unter dem Vertrag insgesamt leicht fahrlässig verursachten Schäden pro Kalenderjahr auf den kalenderjährlichen Auftragswert (netto) zu begrenzen? Wann würde die Vergabestelle die Verdingungsunterlagen entsprechend anpassen?
Antwort rbb Einkauf:
Für den rbb ist gemäß § 44 a TKG, Satz 5 eine individuelle Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung zulässig. Es gelten die gemäß unserer Antwort auf Frage 46 angepassten Deckungssummen.
Frage 71: Vertrag Los 1 und Los 2
"In den jeweiligen Verträgen zu Los 1 und Los 2 ist unter Absatz 9.1 folgende Formulierung zu finden: "Der AN muss die im LV beschriebene Anlage über die gesamte Vertragslaufzeit in der vereinbarten Güte und mit allen zugesicherten Eigenschaften bereitstellen und uneingeschränkt betriebsfähig erhalten."
Wird bei Nichteinhaltung der geforderten zugesicherten Eigenschaften verschuldensunabhängige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gefordert?"
Antwort rbb Einkauf:
Die Haftungsbegrenzungsregelungen der Verträge für Los 1 und Los 2 in der jeweiligen Ziffer 21 gelten für die dort genannten Ansprüche. Schadensersatzansprüche des rbb kommen nur bei schuldhaften Vertragsverstößen des Auftragnehmers in Betracht.
Frage 72: Vertrag Los 1 und Los 2
"In den jeweiligen Verträgen zu Los 1 und Los 2 ist unter Absatz 11 folgende Formulierung zu finden: "Von der Regelung in Ziffer 10 unberührt bleiben Ansprüche des AG auf Minderung des Entgeltes und Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens garantierter Beschaffenheiten oder wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten durch den AN."
Wird bei Nichteinhaltung der geforderten zugesicherten Eigenschaften verschuldensunabhängige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gefordert?"
Antwort rbb Einkauf:
Die Haftungsbegrenzungsregelungen der Verträge für Los 1 und Los 2 in der jeweiligen Ziffer 21 gelten für die dort genannten Ansprüche. Schadensersatzansprüche des rbb kommen nur bei schuldhaften Vertragsverstößen des Auftragnehmers in Betracht.
Frage 97: Abgabe eines optimierten Angebotes
Im Rahmen unserer Konzepterstellung wurden deutliche Optimierungen (technisch und finanziell) zwischen Los 1 und Los 2 erkennbar, wenn beide Lose an einen Bieter vergeben werden.Ist der rbb damit einverstanden, vor diesem Hintergrund alternativ ein optimiertes Angebot abzugeben?
Vorschlag: Abgabe Los 1 und Los 2 separat und unter der Voraussetzung einer getrennten Vergabe und zusätzlich die Abgabe eines Angebotes für Los 1 und 2 gesamt unter der Voraussetzung einer gemeinsamen Vergabe.
Antwort rbb Einkauf:
Der rbb wertet beide Lose getrennt. Das von dem Bieter geschilderte „optimierte Angebot“ würde nicht gewertet.
Frage 98: Leistungsverzeichnis Los 1 und Los 2 Punkt 3.3.2.1 und Punkt 3.3.3.3
Für alle Themen zu den beschriebenen Leistungen muss vom AN eine Technical Hotline (TH) als Single Point of Contact (SPOC) bereitgestellt werden (3.3.2.1). Bei Störungen der geforderten Dienstleistungen, ist generell der AN der alleinige Ansprechpartner und Koordinator der erforderlichen Arbeiten zu deren Behebung. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Störung in den Systemkomponenten und/oder Übertragungswegen liegen, die der AN im Rahmen seiner Leistungspflichten gegenüber dem AG von Unterauftragnehmern bezieht (3.3.3.3.).
Nach der Ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 18.03.2004, Rs. C-314/01-Siemens/ARGE Telekom; 02.12.199- Rs. C -176/98-Holst Italia) dürfen Generalunternehmer nicht von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden; eine verpflichtende Vorgabe eines Eigenleistungsanteils bedeutet eine Einengung des Zugangs zu einem Auftrag und wird wegen eines Verstoßes gegen das Nichtdiskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB, § 7 EG Abs. 9 VOL/A, Art. 47 Abs. 2 Satz 1 Vergaberichtlinie 2004/18/EG als nicht vergaberechtskonform bewertet. Insbesondere kann es wegen der hier geforderten kurzen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten im Interesse des Auftraggebers erforderlich sein, auf kürzestem Wege einen Unterauftragnehmer mit der Behebung der Störung zu betrauen.
(i) Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Aussage in Ziff. 3.3.3.3 LV lediglich als generelle Verantwortungszuweisung im Sinne von § 4 I (1) VOL/B zu verstehen ist, wonach der Auftragnehmer bei einer Störung (auch bei Einbindung von Unterauftragnehmern) die alleinige Verantwortung/Haftung trägt?
(ii) Gehen wir Recht in der Annahme, dass auch unabhängig von der Regelung der Ziff. 3.3.3.3 LV ein Unterauftragnehmer die Aufgaben der TH/des SPOC übernehmen darf?
Antwort rbb Einkauf:
Es ist zulässig, dass ein (einziger) Subunternehmer die Rolle des SPOC einnimmt. Keinesfalls darf dies dazu führen, dass der AG nach dem Subunternehmer suchen muss, der im Moment des Fehlerfalles den "kürzesten Weg" darstellt. Verantwortlich für die Einhaltung SLA-Parameter ist immer der AN (GU).
Frage 100: Gesamthaftungsbegrenzung
In den Vertragsmustern ist eine Gesamthaftungsbegrenzung je Vertrag auf 20 Mio. Euro enthalten, die aufgrund ihrer Höhe den Bieter daran hindern würde ein wirtschaftliches Angebot abzugeben. Ist es hier möglich, bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung des AN für alle darauf zurückzuführenden Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und Freistellungsansprüche innerhalb eines Vertragsjahres auf z.B.: 100 % des jährlichen Auftragswertes zu begrenzen? Wenn nein, welche am Auftragsvolumen orientierte jährliche Haftungsbegrenzung wäre möglich?
Antwort rbb Einkauf:
Wir verweisen auf unsere Antwort auf Bieterfrage 46.
Frage 101: Haftungsbegrenzung - Freistellung von Ansprüchen Dritter
In Ziffer 21.5 der Vertragsmuster ist eine Regelung zu Freistellung von Ansprüchen Dritte im Rahmen der Haftungsbegrenzung enthalten.Trifft es zu, dass damit gemeint ist, dass damit auch die Haftungsbegrenzung für die im Vertrag enthaltenen Freistellungsansprüche gelten soll?
Antwort rbb Einkauf:
Entsteht einem Dritten durch einen schuldhaften Vertragsverstoß des AN ein Schaden, hat der AN den rbb uneingeschränkt freizustellen.
Frage 102: Begrenzung im Verzugsfall
In den Musterverträgen ist in Ziffer 8.2 eine Begrenzung im Verzugsfalle zu zahlenden Vertrags-strafe auf 5 % der Nettoauftragssumme enthalten.
Trifft es zu, dass sich diese Begrenzung im Sinne einer Gesamtbegrenzung auf alle Verzugsfälle insgesamt bezieht?
Antwort rbb Einkauf:
Siehe Antwort auf Bieterfrage 104.
Frage 103: Vertragsstrafe für Überschreitung der zulässigen Fehlerereignisse
In den Musterverträgen ist in Ziffer 10.1 eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der zulässigen Fehlerereignisse je Dienst enthalten.
Trifft es zu, dass diese entsprechend der Regelung zur Verfügbarkeit nicht fällig wird, wenn den AN an diesen Fehlern kein Verschulden trifft?
Antwort rbb Einkauf:
Ja, dies ergibt sich aus Ziff. 10.1, Punkt 1und Punkt 2 des Vertrages.
Frage 104: Begrenzung der Vertragsstrafe
In den Musterverträgen ist in Ziffer 10.3 eine Begrenzung der Vertragsstrafen während der Leistungszeit auf jährlich 5 % der Nettoauftragssumme enthalten.
Trifft es zu, dass diese Begrenzung im Sinne einer Gesamtbegrenzung auch die Vertragsstrafen aus Ziffer 8 mit einschließt?
Antwort rbb Einkauf:
Die Vertragsstrafe in Ziffer 8 und die Vertragsstrafen in Ziffer 10 werden getrennt betrachtet und können nebeneinander geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass die Vertragsstrafe aus Ziffer 8 Vertragsverstöße während der Errichtung der Anlage und die aus Ziffer 10 Vertragsverstöße während der Leistungszeit betrifft. Die Leistungszeit beginnt erst, wenn die Errichtung abgeschlossen ist.
Frage 107: ZVB
In den Ausschreibungsunterlagen und den ZVB werden häufiger Begriffe wie „sicherstellen“, „sicherzustellen“, „stellt sicher“, „Sicherstellung“ oder ähnliches verwendet.
Gehen wir Recht in der Annahme, dass diese Formulierungen eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit oder Leistung im Sinne einer Gewährleistung oder einer technischen Beschreibung darstellt und nicht eine Garantie im Rechtssinne mit verschuldensunabhängiger und unbeschränkter Haftung?
Antwort rbb Einkauf:
Diese Formulierungen führen nicht zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des AN für Schadensersatzansprüche.