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Erntezeit auch in vielen kleinen Gärten auf dem Land: ob Blumen, Kartoffeln oder Äpfel, viele Hobbygärtner bauen am Straßenrand kleine Tische auf und bieten oft zu kleinen Preisen an, was sie geerntet haben. Zahl- und Wechselgeld liegt offen in einer Schachtel: die Kasse des Vertrauens.
Zahllose private Verkaufsstände mit Obst, Gemüse und Blumen säumen in dieser Jahreszeit die Brandenburger Straßen. Wir haben Philippsthal bei Potsdam und Friedersdorf bei Königs Wusterhausen besucht, und wollten herausfinden, ob die „Kasse des Vertrauens“ das Vertrauen auch tatsächlich verdient.
Hobbygärtner verkaufen dort Gurken, Kürbisse, bunte Gartensträuße und selbstgemachte Marmelade. Vor allem Ausflügler aus Berlin halten gern und spontan am Straßenrand. Meist ist es günstiger und frischer als im Supermarkt. Verboten ist der Zusatzerwerb nicht. Wer nur verkauft, was er selbst anbaut, betreibt "landwirtschaftliche Urproduktion". Nur wer z.B. Eier von der Nachbarin kauft und bei sich auf den Verkaufstisch stellen würde, betriebe Handel - und müsste ein Gewerbe anmelden.
Mit Ladengeschäft rechtlich gleichgestellt
Der Verkauf von Waren über eine „Kasse des Vertrauens“ ist rechtlich dem Verkauf in einem Ladengeschäft gleichgestellt. Waren ohne Bezahlung einfach mitnehmen - das ist Diebstahl oder Unterschlagung. Unsere kleine Stichprobe aber ergab, dass das ganz selten passiert und die Händler meistens mit ehrlichen Kunden zu tun haben.
Eine „Kasse des Vertrauens“ gibt es übrigens nicht nur für Obst und Gemüse am Straßenrand, sondern auch beim Selbstschnitt auf Blumenfeldern, bei Sehenswürdigkeiten mit geringem Besucherverkehr wie beispielsweise abgelegenen Burgruinen oder bei Getränkekassen in Berghütten oder Vereinsheimen.
Beitrag von: Anja Nehls







