- Digitales Erbe

Wer vererbt schon sein Passwort für digitale Daten oder fixiert im Testament, was damit geschehen soll? Doch Bankgeschäfte oder online geschlossene Verträge müssen irgendwie vererbt oder abgewickelt werden. Die Hinterbliebenen bewegen sich dabei oft in einer juristischen Grauzone.

Immer mehr Menschen sind heute im Internet unterwegs, hinterlassen in sozialen Netzwerken ihre Spuren, kaufen online ein, schließen kostenpflichtige Verträge und Abonnements im Internet ab. Dieser digitale Nachlass geht komplett auf die Erben über: Sowohl finanzielle Verpflichtungen als auch das digitale Vermögen des Verstorbenen wie online abgespeicherte Musikstücke.

Deutsche Rechtsprechung ist nicht vorbereitet

Die deutsche Rechtsprechung ist auf diesen digitalen Nachlass nicht vorbereitet. Das fängt bei den E-Mails an: Wer die Passwörter der Verstorbenen nicht kennt, ist auf die E-Mail-Anbieter angewiesen. Und die reagieren in dieser Situation unterschiedlich: Einige gewähren den Angehörigen unter Auflagen Zugriff auf das Konto, andere nicht - spezielle Gesetze gibt es für diesen Fall nicht. Ohne Zugang zum E-Mail-Konto haben es aber die Erben schwer, sich einen Überblick über den digitalen Nachlass zu verschaffen.

Was ist mit digitalen Büchern, Filmen oder Musiktiteln?

Rechtlich kaum geregelt ist auch der Fall, wenn jemand digitale Bücher, Filme oder Musikstücke erbt. Die sind oft nicht auf dem Computer des Verstorbenen gespeichert, sondern auf dem Server des Anbieters, der so genannten Cloud, und mit einem persönlichen Zugang verbunden. Haben die Erben das Passwort nicht, kann es sein, dass ihnen dieses digitale Erbe zwar gehört, sie aber nicht an dieses herankommen. Denn in den Geschäftsbedingungen wird das Vererben des persönlichen Zugangskonto ausgeschlossen. Digitale Nachlassverwalter helfen den Erben, den Nachlass des Verstorbenen aufzuspüren.

2 Varianten digitaler Nachlassverwalter

Es gibt zwei unterschiedliche Modelle digitaler Nachlassverwalter: In der einen Variante wird der gesamte Computer und alle Speichermedien nach Verträgen und Online-Konten durchsucht. Davon raten Verbraucherschützer ab, da man einer fremden Firma zu viele Daten überlassen muss, ohne zu wissen, was damit geschieht.

Die zweite Variante bietet zum Beispiel die Berliner Firma Columba ab 50 Euro an. Sie benötigt nur einige persönliche Daten des Verstorbenen, wie Name und Anschrift. Sie schreibt dann die 130 größten deutschen Online-Unternehmen an und prüft, welche Verträge und Konten existieren. Diese werden dann gekündigt oder übertragen. Verbraucherschützer halten diesen digitalen Nachlassverwalter für sinnvoll, wenn man selbst keine Ahnung hat, welchen Umfang der digitale Nachlass überhaupt haben kann, welche Verträge und Konten existieren.


Beitrag von: Thomas Förster

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