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+++ Keine Dynamo-Pflicht für Fahrräder +++ Kein Erbschein für Kontoauflösung nötig +++ Gewährleistung für Solaranlagen +++
Keine Dynamo-Pflicht für Fahrräder
Fahrräder brauchen keinen Dynamo mehr. Wer im dunklen mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann auch Einwegbatterien oder Akkus für die Beleuchtung nutzen. Die Lampen müssen nicht fest installiert sein. Für Einwegbatterien gilt allerdings: Sie brauche eine Leistung von mindestens 6 Volt. Umweltfreundlicher ist es da Akkus nutzen. Eine weitere Vorschrift: der Radfahrer muss immer Ersatzbatterien oder Akkus dabei haben.
Kein Erbschein für Kontoauflösung nötig
Erben, die ein Konto auflösen wollen, brauchen künftig keinen Erbschein mehr. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er kippte damit die Klausel einer Sparkasse, die es sich generell vorbehalten wollte, auf einem Erbschein zu bestehen. Die Betroffenen können sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen und damit Kosten sparen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für gesetzlich vorgeschriebene amtliche Vorgänge. So ist zum Beispiel für die Eintragung ins Grundbuch weiterhin ein Erbschein notwendig.
Gewährleistung für Solaranlagen
Besitzer von Solaranlagen können Mängel nur innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Auch das hat der Bundesgerichtshof noch einmal bekräftigt. Die für Bauwerke geltende fünfjährige Frist könne für Solaranlagen nicht gelten. Begründung: Sie seien in der Regel auf bestehenden Dächern montiert und im Gegensatz zu dem Gebäude, auf dem sie angebracht werden, selbst kein Bauwerk. Die zweijährige Gewährleistungsfrist gilt im Übrigen auch für Fotovoltaikanlagen. Deutschlandweit ist laut Bundesnetzagentur mittlerweile über eine Million solcher Anlagen installiert.
Beitrag von: Julia Sebastian






