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So einfach ist es mit der Rückkehr der Stadtwerke nicht. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist an ein strenges Reglement gebunden, das so genannte Vergabeverfahren.
Rückkauf zu teuer
Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Weg zu rekommunalisierten Unternehmen schwierig ist. In Lübeck beschloss die Bürgerschaft den Rückkauf der Stadtwerke für 42,3 Millionen Euro. Zu teuer für die Hansestadt, befand die zuständige Kommunalaufsicht in Kiel und untersagte den Kauf.
Bevorzugung einzelner Anbieter
In Titisee-Neustadt sollen die Verantwortlichen bei der Vergabe der Konzession für das Stromnetz eine neu gegründete städtische Gesellschaft bevorzugt haben, bemängelt das Bundeskartellamt. Sollten sich die Unregelmäßigkeiten bestätigen, muss die Vergabe neu ausgeschrieben werden.
Gerichte manchen Einsprüche geltend
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein untersagte der Stadt Heiligenhafen, die Vergabe des Stromnetzes an eine neu zu gründende städtische Gesellschaft, weil dadurch der Wettbewerb verhindert werde. Auch das Bürgerbegehren „Energie – und Wasserversorgung Stuttgart“ scheiterte vor Gericht. Hier sahen die Verwaltungsrichter ebenfalls einen Verstoß gegen ein transparentes Auswahlverfahren. Außerdem wurde bemängelt, das Bürgerbegehren erwecke den unzutreffenden Eindruck, die Stadt könne mit der Übernahme des Stromnetzes die Herkunft des Stroms beeinflussen.
In Hamburg haben die Bürger vor wenigen Wochen für eine Rekommunalisierung des Stromnetzes gestimmt, Gerichte und Aufsichtsbehörden werden genau hinschauen, ob die Rekommunalisierung dort sauber abläuft.
Beitrag von: Jörn Kersten







