Symbolbild: Sterben, Tod, Vergänglichkeit - Ein Grabengel auf einem Friedhof (Bild: dpa)

- Wenn der Staat erbt

Meist bekommen die Hinterbliebenen die Erbstücke eines Verstorbenen. Wenn keine Erben zu finden sind, fallen diese Dinge an den Staat. Viel Gewinn kann der damit aber nicht machen, denn oft sind es baufällige, überschuldete Immobilien oder gar verseuchte Deponien, die an den Staat fallen.

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) ist in bestimmten Fällen auch als staatlicher Nachlassverwalter aktiv – wenn sich bei einem Todesfall keine Erben finden lassen, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, oder der Staat im Testament ausdrücklich als Erbe eingesetzt wird. Der Betrieb kümmert sich um die Verwaltung und Verwertung von mittlerweile rund 180 Grundstücken und Immobilien, und auch das dort aufgefundene Inventar fällt in seine Zuständigkeit. Bei allen anderen mobilen Erbschaften (also Geld und Sachen) ist das Finanzministerium (Brandenburg) beziehungsweise der Finanzsenat (Berlin) zuständig.

Bis zu 200mal jährlich erbt das Land Brandenburg

Bis zu 200mal im Jahr übernimmt zum Beispiel das Land Brandenburg diese so genannten Fiskalerbschaften – ob Häuser oder Brauereien, Gaststätten oder Pferdehöfe, Briefmarkensammlungen oder Aquarien. Der Verkauf ist meist schwierig, selten ist das Erbe lukrativ. 700.000 Euro nimmt das Land jährlich damit ein – nach Abzug aller Kosten für Verwaltung und Verwertung. Doch so mancher Nachlass bleibt unverkäuflich – und eine Erblast für die Zukunft. Ein Erbe ausschlagen kann der Staat nicht. Das Bundesland, in dem der Verstorbene gelebt hat, ist gesetzlich verpflichtet, dessen Erbe gegebenenfalls auch anzutreten. Häufig geht es dabei auch um problematische Erbschaften, also verschuldete Haushalte. Dabei gilt: was der Staat erbt, darf den Steuerzahler nichts kosten.

Beitrag von: Marina Farschid

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