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Bis 2008 galt: War ein Schaden durch die eigene Fahrlässigkeit entstanden, zahlten die Versicherungen keinen Cent. Heute müssen fast immer Gerichte über die Höhe der Schadensregulierung entscheiden. Und die urteilen höchst unterschiedlich.
Was ist grob fahrlässig?
Wer mit dem Auto einem Hasen ausweicht und deshalb einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig - das entschied der Bundesgerichtshof. Für Reisegepäckversicherer ist es grob fahrlässig, wenn Urlauber ihren Koffer neben sich stellen. Wird er gestohlen, bekommen die Versicherten den Schaden nicht ersetzt – Gerichte haben diese Klauseln bestätigt. Und wer die Waschmaschine anstellt, bevor er aus dem Haus geht, muss damit rechnen, einen eventuellen Wasserschaden selbst zu bezahlen.
Wer muss zahlen?
Solche Streitigkeiten zwischen Versicherungen und Versicherten landen immer häufiger vor Gericht. Die Berliner Rechtsanwältin Jana Meister hat zudem den Eindruck, dass aufgrund der starken Wettbewerbs und Kostendrucks Versicherungsunternehmen „sehr viel genauer prüfen und überlegen, welche Möglichkeiten sie haben, um im Zweifelsfall nicht leisten zu müssen“.
Jeder Fall ist anders
Dabei ist genaues Hinsehen, aber auch eine fallangepasste Quote seit einigen Jahren vorgeschrieben: Wie schnell und wie groß war das Auto, das dem Hasen auswich, war bei der defekten Waschmaschine ein Aquastopp installiert, hatte der Reisende noch eine Hand am Gepäck? Anders als früher, müssen die Versicherungen heute bei jedem Fall ermitteln, wie grob die Fahrlässigkeit war und zumindest anteilig zahlen.
Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sieht vor allem die Vorteile dieser Praxis: die Zeiten des „Alles oder Nichts“ seien damit vorbei – und die Schadensregulierung im Sinne aller Versicherten auch gerechter.
Was tun im Schadensfall?
Anwältin Jana Meister empfiehlt, nicht vorschnell am Telefon lange Erklärungen zum Sachverhalt abzugeben, das sei hinterher schwer beweisbar. Besser sei immer eine schriftliche Erklärung - von Anfang an, per Fax oder auch per E-Mail nachweisbar.
Auch sollte man darauf achten, dass man den Schadensfall gleich zu Beginn ausführlich und kongruent darlegt, damit nicht spätere Darstelllungen voneinander abweichen.
Rundum sorglos?
Viele Versicherer bieten allerdings auch noch Verträge an, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Im Schadensfall bekommt man auch im Falle einer grob fahrlässig verursachten Mitschuld den Schaden komplett ersetzt - das kostet dann aber extra.
Beitrag von: Jörn Kersten







