Ein Mann beim Autofahren (Quelle: rbb)

- Grobe Fahrlässigkeit

Bis 2008 galt: War ein Schaden durch die eigene Fahrlässigkeit entstanden, zahlten die Versicherungen keinen Cent. Heute müssen fast immer Gerichte über die Höhe der Schadensregulierung entscheiden. Und die urteilen höchst unterschiedlich.

Was ist grob fahrlässig?

Wer mit dem Auto einem Hasen ausweicht und deshalb einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig - das entschied der Bundesgerichtshof. Für Reisegepäckversicherer ist es grob fahrlässig, wenn Urlauber ihren Koffer neben sich stellen. Wird er gestohlen, bekommen die Versicherten den Schaden nicht ersetzt – Gerichte haben diese Klauseln bestätigt. Und wer die Waschmaschine anstellt, bevor er aus dem Haus geht, muss damit rechnen, einen eventuellen Wasserschaden selbst zu bezahlen.

Wer muss zahlen?

Solche Streitigkeiten zwischen Versicherungen und Versicherten landen immer häufiger vor Gericht. Die Berliner Rechtsanwältin Jana Meister hat zudem den Eindruck, dass aufgrund der starken Wettbewerbs und Kostendrucks Versicherungsunternehmen „sehr viel genauer prüfen und überlegen, welche Möglichkeiten sie haben, um im Zweifelsfall nicht leisten zu müssen“.

Jeder Fall ist anders

Dabei ist genaues Hinsehen, aber auch eine fallangepasste Quote seit einigen Jahren vorgeschrieben: Wie schnell und wie groß war das Auto, das dem Hasen auswich, war bei der defekten Waschmaschine ein Aquastopp installiert, hatte der Reisende noch eine Hand am Gepäck? Anders als früher, müssen die Versicherungen heute bei jedem Fall ermitteln, wie grob die Fahrlässigkeit war und zumindest anteilig zahlen.
Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sieht vor allem die Vorteile dieser Praxis: die Zeiten des „Alles oder Nichts“ seien damit vorbei – und die Schadensregulierung im Sinne aller Versicherten auch gerechter.

Was tun im Schadensfall?

Anwältin Jana Meister empfiehlt, nicht vorschnell am Telefon lange Erklärungen zum Sachverhalt abzugeben, das sei hinterher schwer beweisbar. Besser sei immer eine schriftliche Erklärung - von Anfang an, per Fax oder auch per E-Mail nachweisbar.
Auch sollte man darauf achten, dass man den Schadensfall gleich zu Beginn ausführlich und kongruent darlegt, damit nicht spätere Darstelllungen voneinander abweichen.

Rundum sorglos?

Viele Versicherer bieten allerdings auch noch Verträge an, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Im Schadensfall bekommt man auch im Falle einer grob fahrlässig verursachten Mitschuld den Schaden komplett ersetzt - das kostet dann aber extra.

Beitrag von: Jörn Kersten

weitere Themen der Sendung

Schokoladentafeln mit der Aufschrift C8H6O3; Quelle: rbb

Geheimnis: Aroma

Der Schokoladenhersteller Ritter Sport liegt mit der Verbraucherzentrale in einem erbitterten Streit. Dabei geht es um die Frage, ob der Aromastoff Piperonal künstlich hergestellt oder natürlich gewonnen wurde. Warum ist die Herkunft eines Aromas so wichtig?

Was! Kompakt Logo (Quelle: rbb)

was! KOMPAKT

+++ Schufa muss Berechnung des Score-Werts nicht offenlegen +++ Urteil zu Vertragsklauseln für Riester-Verträge +++ Keine City-Tax für Klassenfahrten +++

Windrad (Quelle: rbb)

Öko-Anlagen

Trotz der Insolvenz der Firma Prokon in der vergangenen Woche ist das Bedürfnis vieler Anleger, ihr Geld in ökologisch saubere Unternehmen zu investieren, ungebrochen. Wir zeigen, welche Arten der grünen Geldanlage es gibt, und wo die Risiken liegen.

Tresen mit Mandarinen in einem Café (Quelle: rbb)

5 Jahre Mini-GmbH

Seit 5 Jahren kann man auch mit wenig Geld ein Unternehmen gründen. Theoretisch reicht dafür ein Starkapital von einem Euro aus. Obwohl Banken und Zulieferer der so genannten Mini GmbH kritisch gegenüber stehen, ist das Projekt eine Erfolgsgeschichte.

Drei aufgestellte Strickbücher (Quelle: rbb)

Was! liest: - Ratgeber Stricken

Stricken ist wieder hipp - ob coole Wollmütze, Kleider oder Handschuhe - die neue Woll-Lust ist schwer angesagt und findet natürlich auch in der Ratgeber-Literatur entsprechende Aufmerksamkeit. Was! liest: Ratgeber Stricken.