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+++ Schufa muss Berechnung des Score-Werts nicht offenlegen +++ Urteil zu Vertragsklauseln für Riester-Verträge +++ Keine City-Tax für Klassenfahrten +++
Schufa muss Berechnung des Scorewertes nicht offenlegen
Die Schufa müsse zwar alle personenbezogenen Daten preisgeben, entschieden die Richter, nicht aber, in welcher Gewichtung diese Daten eine Rolle spielen bei der Berechnung des Score-Wertes. Das statistische Analyseverfahren für die Score-Formel der Schufa bleibt damit das Geschäftsgeheimnis der Auskunftei - und das, so der BGH, müsse geschützt werden. Dies gilt übrigens nicht nur für die Schufa, sondern auch für die anderen Datensammler wie zum Beispiel Bürgel, arvato und Creditreform.
Vertragsklauseln Riester-Verträge Allianz
Etwas verbraucherfreundlicher klingt ein anderes Urteil - das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte dem Allianz-Konzern eine Klausel zur Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen. Dabei ging es um den so genannten Kostenüberschuss, der dann entsteht, wenn die Verwaltungsgebühren geringer ausfallen als erwartet. Nur wer bereits mindestens 40 tausend Euro angespart hat, so sah es die Klausel vor, sollte davon profitieren können. Zu intransparent, sagten die Richter, und kippten dieses Passus.
Keine City-Tax für Klassenfahrten
Keine City-Tax für Klassenfahrten in die Hauptstadt - das setzte die IHK durch und sorgte damit immerhin in einem Punkt für Klarheit bei der umstrittenen Touristensteuer. Seit Januar ist die 5-Prozent-Abgabe auf Berlin-Übernachtungen fällig, was für einige Verwirrung in der Hauptstadt-Hotellerie sorgt. Allerdings sind Geschäftsreisende ausgenommen, und da bei Schulklassen zumindest die Betreuer beruflich unterwegs sind, gilt nun der ganze Klassenausflug gleichsam als Dienst. Privat veranlasste Schülerreisen dagegen sind nicht von der Steuer befreit.
Beitrag von: Martin Küper







