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Vor dem Amtsrichter landen vor allem Alltagskonflikte. Im 15-Minuten-Takt werden Fälle wie schlechte Zahlungsmoral, Probleme mit der Versicherung und Mietkündigungen entschieden. Wir waren an einem Verhandlungstag dabei.
Rund 90.000 Verfahren werden jedes Jahr an Berliner Amtsgerichten durchgefochten, ein gutes Drittel davon sind Mietsachen. Der durchschnittliche Streitwert liegt bei 1.800 Euro. WAS! hat Ralph Hascher, Richter am Amtsgericht Schöneberg, einen Verhandlungstag lang begleitet.
Um neun Uhr beginnt der Verhandlungstag für Richter Hascher am Amtsgericht Schöneberg. Anberaumt hat er an diesem wie an den meisten Tagen eine sehr lebensnahe Fall-Mischung: Streitigkeiten um Mietverträge, Arzthonorare, Winterdienst, Versicherungen, Telekommunikationsrechnungen. Der Streitwert liegt jeweils unter 5.000 Euro, somit ist das Amtsgericht zuständig, in dem ein einzelner Richter das Urteil spricht. Gleich im ersten Fall taucht der Beklagte nicht auf. Nach dem üblichen “akademischen Viertel“ ergeht dann ein Versäumnisurteil. Die Rechtsanwälte, seit 2009 an Amtsgerichten in Berlin von der Roben-Pflicht befreit, geben sich die Klinke in die Hand. Häufig sitzt Ralph Hascher nur den Anwälten der Parteien im Saal gegenüber, Kläger und Beklagte tauchen selten persönlich auf. Auch der nächste Fall ist schnell erledigt: Ein Versicherungsunternehmen hat einen Einbruch in ein Ladengeschäft reguliert und möchte nun den Einbrecher zu Kasse bitten. Nach kurzem Schlagabtausch zieht der Anwalt des Beklagten seinen Einspruch zurück. Die Versicherung hat jetzt einen Titel, ob sie aber jemals Geld sieht, ist fraglich, denn der Mann ist offenbar mittellos.
Wer als Zeuge unentschuldigt fehlt, muss zahlen
Wieder wechseln die Anwälte und das Thema. Nun geht es um ein Honorar für Winterdienstarbeiten im den schneereichen Monaten Februar und März 2013. Ein Vertrag zwischen Hausverwaltung und Räumdienst soll mündlich gekündigt worden sein. Die Zeugin, die das bestätigen soll, erscheint trotz Ladung nicht vor Gericht. Sollte sie dafür kein ärztliches Attest oder eine andere plausible Begründung vorweisen können, droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Meistens geht es um Mietverträge
Der letzte Fall für heute ist Routine an Berliner Amtsgerichten: fristlose Kündigung einer Wohnung, die luxussaniert wird. Im Eifer des Gefechts soll der betroffene Mieter den neuen Eigentümer beleidigt haben. Diesmal erscheint der Zeuge und bestätigt die Beleidigungen. Aber reicht das für eine fristlose Kündigung? Richter Hascher versucht die Kontrahenten zu einem Vergleich zu bewegen: Auszug gegen Abfindung. Sein Credo: „Ein guter Vergleich liegt immer dann vor, wenn beide unzufrieden sind, weil dann keiner gewonnen hat.“ Entgegen der landläufigen Meinung sind Vergleiche recht selten an den Berliner Amtsgerichten: nur jeder zehnte Fall endet mit dieser gütlichen Einigung. Bei allen anderen muss der Richter entscheiden, wer Recht bekommt und wer verliert.
Beitrag von: Jörn Kersten







