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Überspannungsschäden müssen übernommen werden +++ Wohnungsvermietung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers +++ Drucker im Test

Stromleitungen im Morgenlicht (Quelle: imago)

Überspannungsschäden

Bei Überspannungsschäden haftet der Netzbetreiber. Kommt der Strom mit zu hoher Spannung aus der Steckdose und zerstört Elektrogeräte, muss der Netzbetreiber den Schaden ersetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden über 500 Euro liegt und nicht durch Blitzschlag oder Stromausfall entstanden ist. Dann haften Mieter oder Eigentümer. So hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Mietwohnung mit Schild "Wohnung zu vermieten" (Quelle: dpa)

Vermietung nur nach Erlaubnis

Ein Mieter darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Wohnungseigentümers an Touristen vermieten. Es genügt künftig nicht mehr, beim Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen. Der Vermieter muss die Umwandlung in eine Ferienwohnung gesondert gestatten. Ansonsten droht die Kündigung.

Kontoauszüge aus dem Kontoauszugsdrucker (Bild: imago)

Drucker im Test

Bei Druckern ist nicht immer der Preis für die Qualität entscheidend. Bei der jüngsten Beurteilung von Druckern durch die Stiftung Warentest spielt vor allem der Bedarf ein wichtige Rolle. Mindestens ein befriedigend haben alle getesteten Modelle erreicht. Egal, ob es sich um Tintenstrahl- oder Laserdrucker mit oder ohne Faxfunktion handelt. Wer nur Text druckt, kommt mit einem Schwarzweisslaserdrucker in der Preisklasse um die 180 Euro aus. Für Fotos gibt es gute Tintendrucker für bis 320 Euro. Für Text und farbige Grafiken eignet sich ein Farblaserdrucker - in der Regel die teuerste Lösung.

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