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Nach dem Willen der neuen Koalition soll das Verbraucherinformationsgesetz auch auf Dienstleistungen und den Finanzsektor ausgedehnt werden. Doch Verbraucherschützer meinen, das Gesetz sei ein zahnloser Tiger und müsse grundlegend geändert werden.
Die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben viele Verbraucher aufgeschreckt. Sie wollen informiert werden, wenn Gammelfleisch in den Handel kommt oder Kontrolleure Hygienemängel in Restaurants feststellen. Und theoretisch haben die Bürger auch das Recht dazu - geregelt ist das im so genannten Verbraucherinformationsgesetz. Als das 2008 in Kraft trat, wurde es vom damaligen Bundesverbraucherminister Seehofer als Meilenstein gefeiert. Verbraucherschützer kritisierten es allerdings als Mogelpackung. Die neue Regierung hat nun beschlossen, das Gesetz zu reformieren. Im Koalitionsvertrag steht, man werde sich dafür einsetzen, bei wiederholten Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz die Ergebnisse zu veröffentlichen. Den Kritikern ist das zu vage: Warum erst bei wiederholten Verstößen? Wo soll veröffentlicht werden? Sie fürchten, dass auch die neue Reform zur Mogelpackung wird und fordern die Einführung des dänischen Modells. Im Nachbarland gibt es bereits seit 2002 ein so genanntes Smiley-System. Alle Betriebe, egal, ob Restaurant oder Supermarkt, müssen dort die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlichen - direkt im Laden. Wer gut abschneidet, bekommt einen fröhlichen Smiley, bei Beanstandungen gibt es einen traurigen.
Beitrag von: Andreas Vogtmeier
Stand vom 02.11.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 02.11.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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