Flugzeug Air Berlin (Quelle: rbb)

- Schlichtungsstellen für Bahn und Flugzeug

Seit 2009 gibt es Schlichtungsstellen, die sich bei Verspätungen um Entschädigungen für Bahn- und Bus-Reisende kümmern. Die Airlines jedoch weigern sich bisher, daran teilzunehmen. So haben es Fluggäste oft schwer, ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch sind Schlichtungsstellen nicht der einzige Weg zu seinem Recht zu kommen.

Nach einem tollen USA-Urlaub will die vierköpfige Familie Seefeldt am 2. August 2012 von New York zurück nach Berlin fliegen. Doch der Air Berlin-Flug wird wegen eines technischen Defekts gestrichen. Erst 24 Stunden später landen die Seefeldts endlich in Tegel. "Wir wollten am Freitag ankommen und unseren Urlaub entspannt ausklingen lassen. Durch diese Verspätung haben wir einen Urlaubstag verloren," ärgert sich Friedrich Seefeldt.

Viele Airlines halten Fluggäste bei Entschädigungen oft hin

Friedrich Seefeldt informiert sich im Internet über seine Fluggastrechte und erfährt: Wenn Air Berlin nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Verspätung zu vermeiden, hat seine Familie ab 3 Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Bei der Strecke New York - Berlin sind in der Regel 600 Euro fällig, und zwar pro Fluggast -für seine Familie also insgesamt 2400 Euro. Das regelt die im Jahr 2004 verabschiedete EU-Fluggastrechte-Verordnung, die seither durch zahlreiche Gerichtsurteile im Sinne der Verbraucher ergänzt wurde. So lässt der Europäische Gerichtshof technische Defekte wie bei dem abgesagten Flug der Seefeldts inzwischen nur noch in Ausnahmefällen als Entlastungsgrund für Verspätungen über 3 Stunden gelten.

Friedrich Seefelt beschwerte sich bei Air Berlin und fordert Entschädigung. Doch die Airline hält ihn hin. Von saisonal bedingten "erhöhten Bearbeitungszeiten" ist im Antwortschreiben die Rede. Acht Wochen später hakt er nach, wird wieder vertröstet. Nochmal 3 Monate könne die Bearbeitung dauern, heißt es.

Erste Möglichkeit: Beratung der Verbraucherzentralen

Eine gängige Taktik der Airlines, sagt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie hat Hunderte von Fluggästen beraten, denen es ähnlich ging wie den Seefeldts: "Entweder antworten die Airlines gar nicht oder nur mit einem Formschreiben und sitzen das dann aus. Sie rechnen damit, dass viele Bürger gar nicht zu Gericht gehen, und deren Beschwerden im Sande verlaufen." Air Berlin bestreitet das auf Anfrage, will aber weder Auskunft zur Anzahl der Fluggast-Beschwerden noch zur Anzahl der wegen Fluggast-Beschwerden geführten Prozesse geben. Mehr 1000 Prozesse waren es allein im Jahr 2012 - doch wer keine Rechtsschutzversicherung hat, geht vor Gericht ein Kostenrisiko ein, wenn er einen Anwalt beauftragt.

Zweite Möglichkeit: Kommerzielle Anbieter

Doch verärgerte Passagiere können inzwischen auch bei Internetportalen ganz unkompliziert Entschädigungen einklagen. Die Anbieter Flightright, Fairplane sowie EUclaim prüfen nach Eingabe der Flugdaten innerhalb von Sekunden, ob Entschädigungsansprüche bestehen. Die Anbieter greifen dabei auf Datenbanken zurück, in denen sie täglich Millionen von Daten über Flugverbindungen, Wetter, Streiks und Bauarbeiten an Flughäfen speichern. Per Mausklick setzen die Anbieter die aus ihrer Sicht berechtigten Ansprüche anschließend mit Hilfe von spezialisierten Anwaltskanzleien durch, werben mit Erfolgsquoten von 95 Prozent.
Aber: die Anbieter behalten rund 30 Prozent der Entschädigung als Provision ein und bearbeiten nur aussichtsreiche Fälle. Reiserechtsexpterin Fischer-Volk empfiehlt dennoch: "Bei Streitwerten ab 500 Euro ist es sinnvoll, diese Portale zu nutzen, da sie die Entschädigung in voller Höhe einklagen. Bei geringeren Streitwerten würde ich ab November den Gang zur Schlichtungsstelle empfehlen.

Dritte Möglichkeit ab November 2013: Schlichtungsstelle

Solch eine für den Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle gibt es für Bahn- und Busreisende seit dem Jahr 2009: Sie heißt Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp) und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Die erzielten Entschädigungs-zahlungen schwanken laut dem Leiter Edgar Isermann zwischen 30 und 80 Prozent des vollen Wertes, dafür nehmen sich die Schlichter auch weniger eindeutigen Fällen an als die kommerziellen Portale. Doch derzeit müssen die meisten der über 3000 Beschwerden von Flugreisenden, die bei der söp eingingen, noch liegen bleiben: die meisten Airlines weigerten sich hartnäckig, bei der Schlichtung mitzumachen.
Doch jetzt macht ein kürzlich verabschiedetes Gesetz den Airlines Druck, sich ab November 2013 einer privatrechtlichen Schlichtungsstelle anzuschließen. Ob es die von der Verbraucherzentrale gelobte söp werden wird, will der Branchenverband BDL nicht verraten, man verhandele auch mit anderen Anbietern.

Friedrich Seefeldt ist am Ende durch Hilfe der Verbraucherzentrale Berlin zu seinem Recht gekommen. Sieben Monate nach dem Flug überwies Air Berlin die geforderten 2400 Euro. Doch das hätte das Unternehmen auch ohne Druck der Verbraucherzentrale gemacht. Behauptet zumindest Air Berlin.

 

Beitrag von: Robin Avram