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Mo 13.02.12 20:15

Brockhaus

Nach einer Erbschaft kaufte Ute Pawellek die Lexikon-Bände von Brockhaus. Im Laufe der Zeit kam manches gute Kunstbuch dazu. Nun sind ihre finanziellen Reserven aufgebraucht. Doch jetzt haben zwei Vertreter ihr wieder einen Buchvertrag aufgeschwatzt. Diesmal für 13.766 Euro.

"Der große Brockhaus" – das Universallexikon – zierte jahrzehntelang deutsche Haushalte, bis das Internet dieses herkömmliche Nachschlagewerk verdrängte.
Seit 2006 sind die Umsätze für die Brockhaus-Enzyklopädie um 50% gesunken. Anfang 2009 musste der renommierte Brockhaus-Verlag nach über 200 Jahren aufgeben. Er wurde von der Bertelsmann AG übernommen. Noch immer benutzen Vertreter den guten Namen Brockhaus, um ihr Geschäft zu machen. Und nicht immer gehen sie dabei seriös vor, wie unser Beispiel zeigt.

Isgard Ute Pawellek ist eine 70-jährige Rentnerin aus Berlin-Prenzlauer Berg, die viel und gern liest. Vor allem, weil sie durch einen Wirbelsäulenbruch gehbehindert ist und kaum aus dem Haus kann, sind Bücher die liebsten Weggefährten der ehemaligen Studienrätin geworden. Schon in den 90er Jahren hatte sie Nachschlagewerke von Brockhaus gekauft. Wenn sich Vertreter bei ihr unter dem Namen Brockhaus ankündigen, dann ist sie nicht argwöhnisch, denn der Name steht für sie für Seriosität.

Dass Brockhaus mittlerweile zum Bertelsmann-Konzern gehört, hat die alte Dame nicht mitbekommen. Im Juli 2011 hat sich wieder ein Vertreter, diesmal von der Bertelsmann Vertriebsfirma InmediaONE, bei ihr gemeldet. Sie sagte ihm gleich, sie könne nichts mehr kaufen, weil sie keine Ersparnisse mehr habe und ihre Miete in letzter Zeit um 200 Euro gestiegen sei. Der Vertreter kam trotzdem, angeblich nur, um eine Bestandsaufnahme ihrer Bücher zu machen und ein Zertifikat auszustellen. Er brachte seine attraktive Kollegin mit.

Frau Pawellek war allein und hatte also keine Zeugen für das, was danach geschah. Beide Vertreter blieben vier Stunden, redeten mit der alten Dame: Erst über Persönliches, dann über die selbst gemalten Bilder von Frau Pawellek. Die Rentnerin fühlte sich geschmeichelt, hat sie doch selten soziale Kontakte und so intensiven Besuch. Mittendrin vergaß sie sogar, ihre lebensnotwendigen Medikamente zu nehmen. Am Ende unterschrieb Frau Pawellek einen Teilzahlungsvertrag über 13.766,00 Euro für ein einziges Buch. Aber so richtig war ihr das gar nicht klar, und nach ihren Angaben ließ man ihr auch keine Kopie dieses Vertrages da, den sie hätte widerrufen können. Die beiden Vertreter behaupten das Gegenteil. Zwei Aussagen gegen eine.
Frau Pawellek hat den Fall ihrer Anwältin übergeben. Aber eines weiß sie jetzt schon: Sie wird nie wieder einen Vertreter ins Haus lassen.

Wichtige Tipps für Haustürgeschäfte

• Wenn ein Vertreter unangemeldet an der Tür klingelt und Ihnen etwas verkaufen will, sollten Sie vorsichtig sein! Solche Haustürgeschäfte lohnen sich selten für den Kunden.

• Überlegen Sie sich ganz genau, ob Sie das Produkt unbedingt brauchen!

• Meldet sich ein Vertreter telefonisch vorher an und macht mit Ihnen für seinen Besuch einen Termin aus, dann fragen Sie nach, wie viele Personen kommen werden. Sind die Vertreter zu zweit, laden sie sich einen Zeugen für dieses Gespräch ein!

• Unterschreiben Sie generell nichts, ohne alle Details, auch das Kleingedruckte, in Ruhe gelesen zu haben. Und unterzeichnen Sie niemals ein Blankopapier!

• Nach der Unterschrift achten Sie darauf, dass Sie ein Zweitexemplar des Vertrages und sonstiger Papiere erhalten.

• Egal, ob der Vertreter plötzlich vor der Tür steht oder sich vorher angemeldet hat: Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

• Wenn der Vertreter Sie besucht, ist er außerdem verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren und Ihnen dies schriftlich zu geben.

Beitrag von: Petra Cyrus

Dieser Text gibt den Sachstand vom 13.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

mehr Infos

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

BGB § 355

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