Bei Grundstücksauktionen hoffen viele, ein Schnäppchen ersteigern zu können. Ist man erfolgreich, wird man gleich am Tag der Auktion Eigentümer der Immobilie, muss beim Notar unterschreiben - und zahlen.
Eine Wohnung in Toplage, Bleibtreustraße in Berlin-Charlottenburg, 127 qm2. Das Sahnestück der nächsten Immobilienauktion der Deutschen Grundstücksauktionen AG. 218.000 Euro beträgt das Mindestgebot, aber für diesen Preis wird die Wohnung kaum unter den Hammer kommen. Wer diese oder eine andere Immobilie bei einer Auktion ersteigern will, sollte vorher seine Hausaufgaben machen.
Vorher genau informieren
Am wichtigsten ist es, sich das Objekt der Begierde vor dem Auktionstermin genau anzuschauen, vor allem, wenn man es selbst nutzen möchte. Die Wohnung in Charlottenburg hat Schäden im Parkett, Bad und Küche müssen saniert werden. Ein Blick ins Grundbuch und - bei Eigentumswohnungen - in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, lassen Rückschlüsse auf mögliche Probleme der Immobilie zu.
Handelt es sich um Objekte am Stadtrand oder auf dem Land, gilt es darauf zu achten, ob sie im so genannten Außenbereich oder im Naturschutzgebiet liegen. In dem Fall ist eine Baugenehmigung der Behörden schwer bis gar nicht zu erreichen.
Denkmalschutz
Auch der Denkmalschutz spielt eine wichtige Rolle. Vermeintliche Schnäppchen werden durch entsprechende Auflagen der Denkmalschutzämter schnell zu kostspieligen Sanierungsfällen. Zudem sollte man sich immer vorab ein Limit setzten und dieses bei der Auktion in keinem Fall überschreiten. Denn wer zu hoch bietet und den Preis nicht zahlen kann, auf den kommen kostspielige Schadenersatzforderungen zu.