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WAS!
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Mo 16.01.12 20:15

Groupon und Co

Firmen wie Groupon und Dailydeal handeln mit Anbietern von Waren und Dienstleistungen Mengenrabatte aus und stellen dann per Online-Auktion ihre Gruppen zusammen. Was! gibt Tipps, was im Umgang mit den Portalen zu beachten ist.

Rabatte bis zu 90% - das klingt für viele Netznutzer gut. Das Modell: Der Kunde erwirbt bei einem Internetportal einen Gutschein mit hohem Rabatt, den er beim Anbieter - das kann ein Frisör, Restaurant oder Reiseveranstalter sein - innerhalb eines festgelegten Zeitraums einlösen muss. Für den Anbieter ist es nicht immer ein Geschäft, doch er profitiert von der Werbung, die das Internetportal für ihn macht.

Aus kleinen Anfängen ist innerhalb kurzer Zeit ein Riesenmarkt entstanden – ein neues Gebiet nicht nur für Portalbetreiber und Anbieter, sondern vor allem für die Verbraucher.
Wir haben fünf Tipps für einen möglichst sorgenfreien Umgang mit den Online-Gutscheinen.

Tipp 1: Vorab die Termine beim Anbieter klären

Wer noch rasch zum Friseur oder zur Kosmetikbehandlung möchte oder für einen bestimmten Abend einen Tisch bestellen möchte, sollte VORHER den Termin mit dem Anbieter klären. So bleiben einem unliebsame Überraschungen und Enttäuschungen erspart.

Tipp 2: Brauche ich das Angebot wirklich?

Nicht bei jedem verlockend klingenden Schnäppchenangebot unter Zeitdruck zugreifen. Was nützt ein Wellness-Gutschein, wenn man aus medizinischen Gründen die Sauna meiden sollte?

Tipp 3: Nur Pflichtfelder ausfüllen und auf Daten-Sicherheit achten

Verbraucherschützer raten zum Beispiel, auf verschlüsselte Seiten bei der Bezahlung zu achten. Und das Geburtsdatum sollte man unter keinen Umständen angeben.

Tipp 4: Auf Nebenkosten achten und Gutscheinpreise recherchieren

Ein Blick auf die Seiten des Anbieters lohnt immer. Oft werden z.B. im Hotelgewerbe in der Nebensaison Rabatte von mehr als 50 Prozent eingeräumt. Da kann der vermeintlich günstige Gutschein teurer werden als das Originalangebot.

Tipp 5: Verfallene Gutscheine gutschreiben lassen

Was passiert, wenn die Geltungsdauer der Gutscheine abgelaufen ist? Viele lassen sie einfach verfallen. Besser ist es, Internetvermittler wie Groupon auf abgelaufene bzw. bald endende Gutscheine anzusprechen – die schreiben die Gutscheine dann auf dem Kundenkonto gut. Das klingt zwar kulant, Verbraucherschützer fordern aber, dass der Kunde das Geld ausgezahlt bekommt.

Beitrag von: Julia Sebastian

Dieser Text gibt den Sachstand vom 16.01.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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