-
+++ Insolvenz Flexstrom +++ Preiserhöhungen bei Air Berlin +++ Rauchmelderpflicht +++
Insolvenzverfahren für Flexstrom
Das Insolvenzverfahren für Flexstrom wird voraussichtlich am 1.Juli eröffnet - wer Vorauszahlungen geleistet hat oder Anspruch auf einen Bonus, kann ab dann seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen - die Erfolgschance jedoch ist gering. Verbraucherschützer haben davor immer gewarnt: im Voraus eingezahltes Geld ist im Pleitefall weg. Vorsicht also beim Strompreis-Vergleich: die versprochenen Einsparungen kommen vor allem durch Einmal-Effekte zustande. Zuverlässige Vergleichswerte sind allein Verbrauchskosten und Grundgebühr.
Preiserhöhungen bei Air Berlin
Vom 1. Juni an erhöht Air Berlin die Preise für Über- und ZusatzGepäck um bis zu 200 Prozent. Wie sehr man als Kunde der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft zur Kasse gebeten wird, hängt vom gebuchten Flugtarif ab - je günstiger der Tarif, desto teurer das Gepäck: In der günstigsten Kategorie zum Beispiel kostet jedes zusätzlich zum Handgepäck aufgegebene Stück künftig 70 statt 30 Euro. Die Erhöhungen gelten auch dann, wenn der Flug vor dem ersten Juni gebucht wurde.
Rauchmelderpflicht in Brandenburg
In vielen Bundesländern gibt es sie schon, in Brandenburg wird sie wohl im nächsten Jahr kommen: die Rauchmelderpflicht. Damit werden die Geräte in Neubauten obligatorisch, für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Vorgeschrieben sind die Rauchmelder mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie auf Flucht- und Rettungswegen. Auch in Berlin wird über die Einführung der Pflicht nachgedacht.
Beitrag von: Martin Küper, Carsten Beyer

