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Wenn Flugzeuge, Bahnen, Busse oder Kreuzfahrtschiffe verunglücken, kommen oft viele Menschen gleichzeitig zu Schaden. Wer kommt für ärztliche Behandlung auf, wer ersetzt materielle Dinge oder verlorene Urlaubstage?
Durch das Schiffsunglück der Costa Concordia sind weit über 4000 Passagiere geschädigt worden. Wie viele dabei ums Leben kamen, steht immer noch nicht fest. Die anderen, die sich retten konnten, wurden zum Teil verletzt oder mussten ihr gesamtes Reisegepäck auf dem Schiff zurücklassen. Neben dem Trauma des Schiffbruchs haben sie auch einen wirtschaftlich großen Schaden davon getragen. Jetzt geht es bei den Schiffbrüchigen darum, Schmerzensgeld und Schadensersatz einzufordern.
Wichtig ist dabei vor allem zu wissen, wer im Einzelfall der Reiseveranstalter war, Costa selbst oder ein Reiseunternehmen. Denn an den Reiseveranstalter müssen alle Forderungen gestellt werden und zwar binnen einer Frist von einem Monat nach dem geplanten Ende der Reise.
Schon jetzt aber deutet sich an, dass auf Entschädigungszahlungen lange gewartet werden muss, wie die letzten großen Reiseunglücke zeigen.
Beispiel der Absturz der Air France Maschine Ende Mai 2009.
Beim Flug von Rio de Janeiro nach Paris sterben alle 228 Passagiere, darunter 28 Deutsche. Erst zwei Jahre später, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist kommt ein Vergleich mit Air France zustande. Ein Strafprozess hat noch nicht einmal begonnen.
Beispiel Eschede:
Beim schwersten Zugunglück der Bundesrepublik sterben 1998 101 Menschen. Die Angehörigen erhalten 15.000 Euro Schmerzensgeld, gerade mal ein achtel der Summe, die sie gefordert hatten. Die Bahn nannte es eine freiwillige Leistung, entschuldigt hat sie sich bis heute nicht.
Beispiel Busunglück auf der A10 im September 2010.
13 Tote und 38 Verletzte. Ein PKW rammt einen polnischen Reisebus, der danach gegen eine Brückenpfeiler rast. Einer der Verletzten ist der Busfahrer Grzegorz Jarosz. Von der Versicherung hat er zwar bislang 15.000 Euro bekommen. Doch sein Anwalt sieht den Schaden schon bis jetzt weitaus höher.
Beitrag von: Andreas B. Hewel
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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