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Mo 26.09.11 20:15

Schornsteinfeger-Konkurrenz

Das Monopol für die Bezirksschornsteinfeger ist seit mehr als zwei Jahren aufgehoben, doch in der Praxis ist es manchmal bis zum wirklichen Wettbewerb noch ein weiter Weg.

Deutschland ist in rund 7.500 Kehrbezirke aufgeteilt, und jeder Bezirk hat einen Bezirksschornsteinfeger.

Seit 2009 gibt es – auf Drängen der EU – ein neues Gesetz. Danach kommt für Kehrarbeiten nicht mehr nur der Bezirkssschornsteinfeger in Frage, sondern auch Handwerker aus EU-Staaten und der Schweiz.
ABER:
Deutsche Schornsteinfeger ohne eigenen Kehrbezirk oder aus einem fremden Bezirk dürfen nicht beauftragt werden – zumindest bis Ende 2012.

Ab 2013 gilt dann die freie Schornsteinfegerwahl – allerdings müssen die Betriebe einen Nachweis ihrer Leistung vorzeigen – beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Übrigens: Nur dieser darf auch nach 2013 hoheitliche Aufgaben übernehmen: z.B. Bauabnahmen oder Feuerstättenschauen.

Die Stelle des Bezirksschornsteinfegers wird alle sieben Jahre neu ausgeschrieben: Freie Wahl also nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Schornsteinfeger. Er kann sich einen neuen Bezirk suchen, wenn er möchte.

Beitrag von: Jana Behrend

Tipps für Hausbesitzer

Hausbesitzer haben also künftig die Wahl zwischen dem Bezirksschornsteinfeger und einem alternativen Dienstleister, dessen Arbeit aber weiterhin der Kontrolle des Bezirksschornsteinfegermeisters unterliegt. Konkret heißt das, dass der Bezirksschornsteinfegermeister Vorgaben macht, in welchen Abständen beispielsweise Schornsteine zu kehren und Abgasmessungen vorzunehmen sind und schriftliche Nachweise über die Durchführung dieser Arbeiten erhält und prüft.
Hausbesitzer, die sich für dieses Modell entscheiden, müssen folgendes tun:

1. Einen sogenannten Feuerstättenbescheid beim Bezirksschornsteinfegermeister beantragen. Im Feuerstättenbescheid sind die oben genannten Kehr- und Prüffristen festgelegt.

2. Einen alternativen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt ein Register, in dem alle in Deutschland zugelassenen Schornsteinfegerbetriebe erfasst sein sollen (siehe rechte Spalte).

3. Ist der gewünschte Schornsteinfegerbetrieb dort nicht gelistet, heißt das aber noch lange nicht, dass der vom Hausbesitzer gewünschte Alternativbetrieb nicht in Deutschland kehren darf. In so einem Fall empfiehlt es sich, den Alternativbetrieb nach einer gültigen Bescheinigung einer deutschen Handwerkskammer zu fragen. Solche Bescheinigungen sind deutschlandweit für jeweils ein Jahr ab Ausstellung gültig.

4. Hat der alternative Schornsteinfeger die Arbeiten durchgeführt, muss er dem Bezirksschornsteinfegermeister ein Formblatt vorlegen, in dem er die durchgeführten Arbeiten dokumentiert. Ist er noch nicht im Schornsteinfegerregister gelistet, muss er unbedingt dort die Handwerkskammer angeben, die ihm die Bescheinigung für seine Tätigkeit in Deutschland ausgestellt hat – sonst kann es kompliziert werden – und teuer.

Beitrag von: Frank Drescher

Dieser Text gibt den Sachstand vom 26.09.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Infos im WWW

Landgericht Berlin lockert Schornsteinfegermonopol

www.kostenlose-urteile.de

Freie Schornsteinfegerwahl

www.freieschornsteinfegerwahl.de

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

www.schornsteinfeger.de

Schornsteinfegerregister

www.bafa.de

Schornsteinfeger-Innung in Berlin

Westfälische Straße 87
10709 Berlin
Tel.: 030 / 860 98 20
Fax: 030 / 873 11 19
Email: info@schornsteinfeger-berlin.de

schornsteinfeger-berlin.org

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Berufsbild Schornsteinfeger

www.bmwi.de

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Amt für Stadtplanung,
Vermessung und Bauaufsicht
Postfach 35 07 01
10216 Berlin
Tel.: (030) 90298-2543
Fax: (030) 90298-2411

Bietet Link zu den einzelnen Kehrbezirken

www.berlin.de

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/was/archiv/was__vom_26_09_2011/schornsteinfeger_konkurrenz.html

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