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Mo 29.08.11 20:15

Altenpflegerinnen aus Polen gesucht

Viele Deutsche brauchen Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen. Viele Polinnen wollen auch in Deutschland arbeiten, aber für beide Seiten ist es trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit schwer zusammenzukommen. Der beste Weg ist immer noch der über eine Agentur. Ein Beispiel aus Berlin.

Gerhard Neupert ist schwerstbehindert und braucht eine Betreuung rund um die Uhr.
Weil ambulante deutsche Pflegedienste diesen Service nicht bieten können, hat er zum ersten Mal eine Polin engagiert. Danuta Porowska ist Tag und Nacht für ihn da, wäscht, kocht, kauft ein, darf jedoch die medizinische Versorgung nicht übernehmen. Die Haushaltshilfe wurde über eine Internet-Agentur engagiert.

Von Beruf ist Danuta Porowska Lehrerin. Nur in den Sommerferien arbeitet sie in Deutschland. Sie hat eine offizielle Entsendebescheinigung und entrichtet alle Sozialabgaben in ihrem Heimatland.

Herr Neupert zahlt 1.700 Euro monatlich an die Agentur, Danuta bekommt jedoch nur 900 Euro davon. Die restlichen 800 Euro gehen für Vermittlungsgebühren und Sozialabgaben drauf. Allerdings sind Kost und Logis in Deutschland frei.

Fazit

Seit dem 1. Mai dieses Jahres kann eine polnische Hilfskraft direkt mit einem Arbeitsvertrag fest angestellt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber für sie Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zahlen. Außerdem muss sie beim Arbeits- und Finanzamt angemeldet werden. Da der Pflegebedürftige damit meist überfordert ist, sind die Angehörigen in der Pflicht.
Erst wenn diese Formalitäten erledigt sind, kann die Betreuung beginnen.

Es gibt auch die Variante, dass die Hilfskraft selbstständig arbeitet, d.h. sie muss in ihrem Heimatland sämtliche Sozialabgaben zahlen und ein Gewerbe anmelden. Hier entfallen zwar die hohen Vermittlungskosten für eine Agentur, aber Achtung: Betreut die Hilfskraft den Pflegebedürftigen rund um die Uhr und hat somit keine Zeit für andere Auftraggeber, dann kann das sehr schnell als “Scheinselbstständigkeit” gelten und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Auf dem Gebiet der häuslichen Pflege bzw. Betreuung wird auch viel schwarz gearbeitet. Das ist äußerst riskant: Fliegt die Schwarzarbeit auf, hat der Auftraggeber ein Strafverfahren am Hals und wird vom Zoll mit einem hohen Bußgeld zur Kasse gebeten. Und wenn sich die Hilfskraft während ihrer Arbeiten verletzt, muss der Arbeitgeben für Arzt- und Krankenhauskosten aufkommen, unter Umständen sogar eine lebenslange Rente zahlen.

Beitrag von: Anja Ludewig & Matthias Dautz

Dieser Text gibt den Sachstand vom 29.08.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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