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Mo 30.01.12 20:15

Autozusatzversicherung

Bernd Buchwald hat vor anderthalb Jahren einen gebrauchten Opel Zafira gekauft. Im Preis enthalten war auch eine, die vor unvorhergesehenen Reparaturkosten schützen sollte. Im vergangenen Jahr nahm der Motor Schaden. Jetzt behauptete die Versicherung, das Teil gehöre nicht zum Motor und sei damit nicht versichert.

Bernd Buchwald hat sich für 4.999 Euro einen gebrauchten Opel Zafira gekauft. Im Kaufpreis enthalten ist eine Zusatzversicherung für Motorschäden. Die kostet 200 Euro und gilt für ein Jahr. Bernd Buchwald fühlt sich auf der sicheren Seite. Ein Irrtum. Denn beim ersten Motorschaden, weigert sich die Versicherung, den Schaden zu ersetzen. Dabei beruft sie sich auf zahlreiche Klauseln:

1. Der Versicherungsnehmer, also Bernd Buchwald, muss nachweisen, dass für den Schaden ein Bauteil verantwortlich ist, dass sich im Ölkreislauf des Motors befindet. Dazu muss er den Motor auseinander nehmen lassen. Die Kosten trägt er. Als von der KFZ-Werkstatt "net cars" eindeutig nachgewiesen wird, dass ein abgerissenes Pleuel - dabei handelt es sich um ein Öl führendes Teil - den Motor demoliert hat, stolpert er über die nächste Klausel.

2. Die Versicherung verlangt in ihren Bedingungen, dass die vom Hersteller vorgeschriebene Inspektion einschließlich Ölwechsel innerhalb von sieben Tagen schriftlich angezeigt wird. Inspektion und Ölwechsel hat Bernd Buchwald zwar fristgemäß durchgeführt, aber nicht der Versicherung im vorgeschriebenen Zeitintervall gemeldet. Damit ist sein Anspruch erloschen.

3. Die maximale Schadenersatzsumme beträgt 1.250 Euro – dabei kostet die Reparatur für den Motor aber ca. 4.500 Euro, so das Potsdamer KFZ-Sachverständigenbüro Skiba.

4. Die Versicherungssumme in Höhe von 1.250 Euro würde die Gesellschaft nur erstatten, wenn der Versicherte die Rechnung über die Reparatur des Motors vorlegt. D.h. er bliebe auf 3.250 Euro sitzen. Unwirtschaftlich, wenn man bedenkt, dass man für das Auto kaum noch 5.000 Euro bekäme.

Wichtig zu wissen

Autozusatzversicherungen bauen zahlreiche Händler in ihre Angebote ein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vermutet, dass der Händler sich damit seiner Gewährleistungspflicht entledigen möchte.

Tritt der Schaden innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf, muss der Händler in Gewährleistung gehen. Es sei denn, er kann beweisen, dass der neue Besitzer des Autos die Schadenursache zu verantworten hat.

Nach diesen sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Vorbesitzer den Schaden zu verantworten hat.

Fazit

Zusatzversicherungen sind mit Vorsicht zu genießen. Wer sie umgehen möchte, sucht sich am besten einen Gebrauchtwagenhändler, der einem die Zusatzversicherung nicht aufzwingt.

Hilfreich bei Gewährleistungsstreitfällen im Kfz-Bereich ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Sie übernimmt z.B. auch die Kosten für den Gutachter, die allein schon bei ca. 500 Euro liegen können.

Beitrag von: Rüdiger Paschleben

Dieser Text gibt den Sachstand vom 30.01.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Infos im WWW

SKIBA Sachverständigen Büro

Großbeerenstr. 239
14480 Potsdam
Tel.: (0331) 730 830

www.skiba-potsdam.de

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