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Zu den Privilegien von ausgereisten DDR-Bürgern gehörte u.a., dass alle rentenrechtlich so behandelt wurden, als hätten sie ihr ganzes Arbeitsleben in der Bundesrepublik verbracht. Das änderte sich mit der Wiedervereinigung. Jetzt kämpfen viele der Betroffene um die Wiederherstellung des bis 1990 gültigen Rechts.
Wer aus der DDR in die Bundesrepublik geflohen ist, fiel in seiner neuen Heimat unter das so genannte Fremdrentengesetz. Danach sollte jeder Flüchtling bei den Altersbezügen nicht schlechter gestellt werden als die in Westdeutschland Lebenden. Konkret erfand die Bundesrepublik für diese Menschen eine Rentenbiografie, nach der sie ihr ganzes Erwerbs- und Versicherungsleben im Westen verbracht hatten.
Zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung siedelten weiterhin Hunderttausende von Ost nach West um. Sie alle hätten Anspruch auf Altersbezüge nach dem Fremdrentengesetz gehabt. Eine zu hohe Belastung für die Rentenkasse – fand die damalige Regierung und schloss alle DDR-Flüchtlinge vom Fremdrentengesetz aus. Nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend. Damit bekommen alle DDR-Flüchtlinge der letzten Jahrzehnte für ihre Erwerbstätigkeit im Osten nur eine geringere Rente.
Ausgenommen davon sind lediglich Menschen, die vor 1936 geboren wurden. Sie erhalten weiterhin die volle Westrente nach dem Fremdrentengesetz.
Die von der Kürzung Betroffenen empfinden diese Gesetzesänderung, über die sie nicht einmal informiert wurden, als ungerecht. Manche bekommen für die Zeit in der DDR nur halb so viel Rente, wie ihnen garantiert wurde.
Andererseits erhalten Menschen, die früher für staatsnahe Institutionen wie Polizei, Grenztruppen oder den Zoll gearbeitet haben, noch heute einen Rentenaufschlag, der ihnen damals für ihre Treue zum Staat eingeräumt wurde.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag gestellt. Danach sollen alle Flüchtlinge ihre volle Westrente bekommen, wenn sie vor dem 09. November 1989 geflohen sind.
Beitrag von: Thomas Förster
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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