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+++ Während der Schwangerschaft in die richtige Lohnsteuerlasse wechseln +++ Kein Anrecht auf Wunschkita +++
Während der Schwangerschaft in die richtige Lohnsteuerlasse wechseln
Werdende Eltern sollten rechtzeitig in die richtige Lohnsteuerklasse wechseln. Dann haben sie keine Einbußen beim Elterngeld. Denn das Elterngeld wird nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen berechnet, das nach Abzug der Lohnsteuer übrig bleibt. Die Unterschiede sind hier mitunter erheblich. So kann eine Angestellte, die vor der Geburt 3000 Euro brutto verdient hat, durch den Wechsel von Klasse fünf zu Klasse drei monatlich rund 410 Euro mehr Elterngeld bekommen. Aus Sicht des Steuerberaterverbandes ein Sparprogramm für den Staat:
O-Ton:
Wolfgang Wawro
Deutscher Steuerberaterverband
"Das ist ein politischerTaschenspielertrick in meinen Augen. Weil dadurch die Mütter tatsächlich allerspätestens sieben Monate vor der Geburt diesen Wechsel vornehmen müssen und daran häufig nicht gedacht wird."
Daher am besten vor dem ersten Ultraschall die Lohnsteuerklasse wechseln. Sonst gibt es nach der Geburt des Kindes weniger Elterngeld.
Kein Anrecht auf Wunschkita
Ein Recht auf einen Platz in der Wunschkita gibt es nicht. Seit August diesen Jahres haben zwar Eltern von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jedoch entschieden, dass dieser bis zu einer halben Stunden Fahrzeit vom Wohnort entfernt sein darf - wenn in der Wunschkita kein Platz ist.
Beitrag von: Julia Sebastian








