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Wenn Firmen die Käufer bitten, erworbene Produkte online registrieren zu lassen, wollen sie die Markenbindung der Käufer festigen und persönliche Daten der Kunden speichern. Doch die Gegenleistungen, die von den Firmen dafür geboten werden, sind oft mehr als fraglich.
Ob Werkzeuge, Kindersitze, Elektronikgeräte, Haushaltswaren oder Lampen, Kunden werden heute immer öfter aufgefordert, ihr Produkt beim Hersteller zu registrieren.
Sensible Daten werden abgefragt
Dabei werden oft viele und auch persönliche Daten der Käufer abgefragt, wie zum Beispiel Schwangerschaften oder Einkommen. Für die Unternehmen ist es das erste Mal, dass sie ein Nutzungsverhalten einem konkreten Kunden zuordnen können. Ziel der Datenerhebung und -verarbeitung ist es, aktuelle Produkte zu verbessern und dem Kunden maßgeschneiderte Werbung zu schicken, damit der beim nächsten Mal wieder ein Produkt der Marke kauft.
Gegenleistungen genau prüfen
Die Angaben der Daten sind natürlich freiwillig, daher locken die Firmen vor allem mit der Herstellergarantie. Entweder wird sie verlängert, oder man kommt überhaupt erst in den Genuss einer Garantie nach der Registrierung. Oft sind die Gegenleistungen aber ziemlich wertlos: Einige verschicken Newsletter, andere informieren über neue Produkte und Angebote.
Das Kleingedruckte genau lesen
Bei manchen Registrierungsvorgängen sollte man sich das Kleingedruckte genau durchlesen: Da gibt man zum Beispiel das Einverständnis, dass seine Daten an andere Unternehmen weiter gegeben werden. Von denen wird man dann vielleicht auch mit Werbung überhäuft. Oder man erklärt sich mit der Datenschutzerklärung bereit, angerufen zu werden. Solche Vorgehensweisen sind nach Meinung von Datenschutzbeauftragten rechtswidrig. Denn eine Einverständniserklärung muss separat von der Datenschutzerklärung erfolgen, damit jeder genau erkennen kann, was mit seinen Daten passiert. überwiegen.
Beitrag von: Thomas Förster







