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Bezirke gefordert - Senat will bei überhöhten Mieten Bußgelder durchsetzen

Schlagen Vermieter bei der Neuvermietung ihrer Wohnungen zuviel drauf, drohen ihnen künftig Bußgelder. Bei Mieterhöhungen ab 20 Prozent über dem Mietspiegel sollen dem Willen des Senats nach strafrechtlich verfolgt werden.

Mietverträge sollen in Berlin stärker mit Bußgeldern geahndet werden. Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) habe jetzt die Bezirke zum Handeln aufgefordert, berichtet die "Berliner Zeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe.

Im Mai hatte der Senat mit der so genannten Kappungsgrenzen-Verordnung festgelegt, dass in Berlin eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dass dieses geringe Angebot vorliegt, ist Voraussetzung für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung - das heißt Mieten, ortsübliche Mieten um mehr als 20 Prozent übersteigen. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht für Mietpreisüberhöhung Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor.

Berliner Mieterverein erfreut

Wenn bei Neuvermietungen die Mieten mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels liegen, sollen die Bezirke künftig eingreifen.

"Wenn die Bezirksämter jetzt aktiv werden, dann kann dies eine wertvolle Unterstützung für Mieter werden", sagte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Zeitung sagte Wild, er halte aber auch eine Erhöhung von 20 Prozent für zu hoch, der Verein setze sich daher für eine 10 Prozent-Grenze bei Neuvermietungen ein.

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