
Entscheidung gefallen - Kormorane in Brandenburg dürfen weiterhin abgeschossen werden
Eine neue Verordnung erlaubt ab Dienstag (01.10.2013) den Abschuss von Kormoranen auch innerhalb der Brutzeit, das war bislang verboten. Ziel ist es, die Fischerei zu schützen. Die Vögel fressen Brandenburgs Fischen nämlich den Nachwuchs weg. Dabei soll allein im letzten Jahr ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden sein. Tierschützer kritisieren die Entscheidung.
In Brandenburg tritt am Dienstag eine neue Kormoran-Verordnung in Kraft. Sie ermöglicht es, auch in Zukunft die Vögel an bewirtschafteten Teichanlagen abzuschießen. Die alte Verordnung war Ende September ausgelaufen. Fischer beklagten immer wieder den
immensen Schaden, den sie durch den Fischräuber erleiden. Derzeit machen etwa 150.000 Brutpaare auf ihrem Weg in den Süden in Brandenburg Station - und haben Hunger.
"Wir sind heilfroh", sagte Lars Dettmann, der Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg am Dienstag. Es gehe aber nicht darum, die Vögel zu töten, sondern die Schäden zu begrenzen. Ein Vogel fresse am Tag etwa 500 Gramm Fisch, so Dettmann. Nach Berechnungen verursachten Kormorane der Brandenburger Fischwirtschaft im vergangenen Jahr einen Schaden von rund einer Million Euro. Von den einst von Fischern und Anglern ausgesetzten drei Millionen Aalen sollen allein in der Havelregion 300 000 Fische den Kormoranen zum Opfer gefallen sein.
Bestand seit den 1990er Jahren stark gestiegen
Seit Anfang der 1990er Jahre ist der Kormoranbestand in Brandenburg stark gestiegen. Gab es 1990 noch 70 Brutpaare, erreichte die Zahl im Jahr 2001 einen Höchstwert von rund 2800 Paaren, wie aus einer Antwort von Umweltministerin Anita Tack (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Ab 2011 sank der Bestand wieder auf unter 2000. In diesem Jahr liegt er bei rund 1800 Paaren.

"Keine negative Folgen für den Bestand"
Seit 1999 wurden jährlich zwischen etwa 100 und 1200 Kormorane geschossen. "Die Tatsache, dass rund 90 Prozent der erlegten Kormorane in Teichwirtschaften erlegt wurden, ohne dass sich hieraus negative Folgen für den Bestand im Land Brandenburg ableiten lassen, verdeutlicht, dass die Teichwirte die Verordnung verantwortungsvoll anwenden", betonte der FDP-Abgeordnete und Sprecher für Umwelt in seiner Fraktion, Gregor Beyer. Aus gutem Grund hätten die Länder Sachsen und Mecklenburg Vorpommern solch einer Verordnung bereits zugestimmt. Diese sichert dem Umweltministerium in Brandenburg aber die Möglichkeit zu, im Fall von unvorhersehbaren Rückgängen der Kormoran-Brutbestände den Abschuss der Vögel an bestimmten Gewässern zu verbieten.
Aus Sicht der Grünen Liga Brandenburg verstößt die Verordnung gegen den Artenschutz. Die Tötung des Kormorans als rechtlich geschützte Art sei unzulässig. Ausnahmen könne es geben, aber nur wenn alle anderen Mittel erfolglos gewesen seien, teilte die Grüne Liga Brandenburg mit.



