Ein Mann läuft in Breese (Brandenburg) durch den Vorgarten seines überfluteten Hauses. (Bild dpa)

Bis zu 80 Prozent werden ersetzt - Privatleute können Hochwasser-Aufbauhilfe beantragen

Nach den Landwirten und Unternehmern können nun auch Brandenburger Haushalte Finanzhilfe für die Beseitigung von Flutschäden beantragen. Umweltministerin Tack fordert derweil eine Verbesserung des Versicherungsschutzes bei Hochwasserschäden.

Vom Hochwasser geschädigte Privatleute, Kommunen und Wohnungsunternehmen in Brandenburg können ab der kommenden Woche Aufbauhilfen beantragen. Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete am Freitag die dafür notwendige Richtlinie, wie sein Ministerium in Potsdam mitteilte.

Gefördert werden Maßnahmen zur Schadensbeseitigung beispielsweise an privaten Häusern und Hausrat, sowie an der kommunalen Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Gebäuden. Privathaushalte und kommunale Unternehmen bekommen 80 Prozent der Schäden ersetzt. In Gemeinden und Städten werden 100 Prozent der Beschädigungen an Brücken, Straßen oder Grünalagen beglichen. Auch die Kosten von Sandsäcken werden ersetzt. Die nötigen Anträge können Ende der kommenden Woche bei der Investitionsbank des Landes gestellt werden.

Laut Ministerium hat das Hochwasser rund 25 Millionen Euro Schaden für die Kommunen und rund 2,1 Millionen Euro Schaden für private Haushalte angerichtet. Seit Mitte August können bereits Unternehmen, Landwirte und Gartenbaubetriebe die Hochwasser-Aufbauhilfen beantragen (siehe Infobox rechts).

Tack: Staat soll Hochwasserversicherungen regulieren

Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat angesichts der immensen Schäden beim letzten Hochwasser für einen besseren Versicherungsschutz vor Elementarschäden plädiert. Bei Naturkatastrophen sollte er gesetzlich geregelt sein, sagte Tack vor dem Nationalen Hochwassergipfel der Umweltminister der Länder am 2. September in Berlin.

"Für Häuser in Hochwasserregionen ist der Elementarschutz oft schwer zu bekommen", betonte sie. Schäden durch Naturkatastrophen würden heute vor allem durch
staatliche Ad-hoc-Maßnahmen und private Spenden reguliert. "Dafür gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch", sagte Tack. Dies führe zu Rechtsunsicherheit und auch Ungerechtigkeit. Dem Problem müsse man sich länderübergreifend stellen. Zu klären sei, inwieweit eine Versicherungspflicht für Elementarschäden zu bezahlbaren Beiträgen möglich sei.

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