
Brandenburger Landtag einig über Schadensabwehr - Geschützt oder nicht: Nagende Biber erwartet Ärger
Verstopfte Kanäle, abgenagte Bäume und brechende Dämme: Schäden, die durch Biber entstehen, sollen in Brandenburg eingedämmt werden. Alle Fraktionen des Landtags einigten sich am Mittwoch (11.09.2013) auf einen entsprechenden Antrag. Im Notfall sollen die geschützen Tiere sogar getötet werden dürfen.
Brandenburgs Landtagsfraktionen fordern entschiedene Maßnahmen gegen die sich immer weiter vermehrenden Biber. Nach zahlreichen von den Tieren verursachten Schäden an Deichen und Dämmen haben sich die Landtagsfraktionen am Mittwoch auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die Biber sollen im Einzelfall sogar getötet werden können, wenn sich Schäden nicht auf andere Weise verhindern ließen, heißt es in dem Antrag der Fraktionen.
Außerdem fordern die Fraktionen die Einrichtung eines Fonds aus EU-Geldern, mit dem vorbeugende Maßnahmen finanziert werden sollen. Einen Anspruch auf Entschädigung wird es dagegen in Zukunft wohl nicht geben. Dafür können die Landkreise einzelne Gewässerabschnitte festlegen, in denen Biberbaue ohne Genehmigung entfernt werden dürfen.
Die Zahl der Biber in Brandenburg wird auf rund 2200 geschätzt. Vor allem im Landkreis Märkisch-Oderland haben sich die Tiere massiv vermehrt. Biber graben Gänge zu ihren Wohnhöhlen und legen von dort auch Luftlöcher zum Atmen an. Dies kann dazu führen, dass ältere Deiche und Dämme dem steigenden Wasserdruck nachgeben und brechen können.

