
Arbeitsgruppe gegen Lohndumping - Jobcenter kämpfen gemeinsam gegen Niedriglöhne
Immer wieder gibt es drastische Fälle von Lohndumping, etwa der eines Pizzabäckers in der Uckermark, der Stundenlöhne von zum Teil 1,59 Euro zahlte. Damit soll nun Schluss sein, haben sich die Jobcenter in Berlin und Brandenburg gesagt und wollen ihre Kräfte gegen sittenwidrige Löhne bündeln.
Mit einer neuen Arbeitsgruppe wollen die Jobcenter in Berlin und Brandenburg gemeinsam gegen sittenwidrige Löhne kämpfen. Der Sprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Olaf Möller, sagte der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag, in der Gruppe solle es einen Erfahrungsaustausch geben.
Ziel ist es nach den Worten von Möller, die internen Abstimmungen zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und einen statistischen Überblick über Fälle von Lohndumping zu gewinnen. Menschen, denen das Geld zum Leben trotz Arbeit nicht reicht, können bei Jobcentern eine Aufstockung beantragen. Ende des Jahres will die im Oktober gegründete Gruppe ihre Ergebnisse vorlegen.

Selten kommt es zum Prozess
Seit etwa drei Jahren gingen Jobcenter gegen Arbeitgeber vor, die sittenwidrige Löhne zahlten, so Möller. Für die Jobcenter sei dies ein neues Terrain, da sie nun mit Arbeits- und Sozialgerichten zu tun hätten. Allerdings komme es in den wenigsten Fällen zum Prozess. Zum Großteil sehen die Arbeitgeber ein, dass sie einen Fehler gemacht haben, erklärt Möller weiter.
Die Arbeitsagenturen in Brandenburg nutzen unterschiedliche Strategien gegen Lohndumping, wie aus einer Antwort von Sozialminister Günter Baaske (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. So überprüfen die Mitarbeiter der Jobcenter im Kreis Oder-Spree schon Stellenangebote von Arbeitgebern und vergleichen die Löhne im Verdachtsfall mit ortsüblichen Löhnen.
In der Uckermark überprüfen die Jobcenter Arbeitsverhältnisse gezielt auf Lohndumping. Dort wurde auch die Förderpolitik geändert: Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt mit einem Stundenlohn von weniger als fünf Euro werden nicht mehr gefördert.

Fälle von Lohndumping vor Gericht
Immer wieder sind in der Vergangenheit drastische Fälle sittenwidriger Löhne bekannt geworden: Etwa der eines Pizzabäckers in der Uckermark, der Stundenlöhne von zum Teil 1,59 Euro zahlte. Dieser Fall sorgte für viel Aufsehen, da ein Unternehmer wegen sittenwidriger Löhne zum ersten Mal Geld an ein Jobcenter zurückzahlen musste.
Erst Mitte Oktober hatte das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz einen Erfolg erzielt: Ein inzwischen geschlossener Betrieb aus Lübbenau hatte einem Mitarbeiter einen Stundenlohn von 2,84 Euro gezahlt. Aus Sicht des Jobcenters war das sittenwidrig. Vor Gericht wurde vereinbart, dass die Unternehmer 1.560 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.


