Verhandlung in Eberswalde - Jobcenter lehnt Vergleich im Streit um Dumpinglöhne ab
Darf ein Lieferservice seinen Pizzaboten weit weniger als zwei Euro Stundenlohn zahlen - und darauf vertrauen, dass das Jobcenter aufstockt, um ihnen den Lebensunterhalt zu sichern? Die Jobcenter gehen immer häufiger gerichtlich dagegen vor: Vor dem Amtsgericht Eberswalde wurde am Dienstag um 1,79 Euro Stundenlohn verhandelt.
Im Streit um Dumpinglöhne eines Pizza-Lieferdienstes in Templin ist am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Eberswalde ein Vergleich gescheitert. Der Pizza-Service soll nur 1,79 Euro Stundenlohn gezahlt haben. Das betrifft drei Beschäftigte, die seit knapp einem Jahr am Templiner Standort arbeiten. Die Mitarbeiter mussten aufgrund des geringen Lohns beim Arbeitsamt zusätzliche Leistungen abrufen.
Dem Jobcenter Uckermark entstanden durch diese Aufstockungen Kosten in Höhe von 3.500 Euro. Die Agentur will das Geld zurück und hatte deshalb geklagt. In der Verhandlung lehnte das Jobcenter die angebotene Vergleichszahlung von 2.000 Euro ab. Somit kommt der Fall voraussichtlich im Februar 2014 erneut vor das Arbeitsgericht in Eberswalde.
Jobcenter in Brandenburg besonders aktiv
Die Jobcenter zahlen aus Steuermitteln Aufstockungen, wenn der Lohn nicht zur Deckung der Lebenskosten reicht. Laut der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit betrifft das in Berlin rund 100.000 Menschen, in Brandenburg rund 60.000.
Die Missbrauchsgefahr durch Unternehmer, die von der Praxis der Jobcenter wissen, ist groß. Immer wieder landen daher verdächtige Fälle vor den Arbeitsgerichten. "Wo die Löhne auffällig niedrig sind, wird geprüft, sagt Regionaldirektionssprecher Olaf Möller.
Wenn der Verdacht auf sittenwidrige Löhne entsteht, landen die Fälle vor den Arbeitsgerichten. Über die Zahl solcher Verfahren in Deutschlands kann die Bundesagentur für Arbeit aber keine Auskunft geben. "Allerdings haben wir den Eindruck, dass es solche Verfahren im Osten häufiger gibt als im Westen," so eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Auffällig viele Gerichtsfälle gibt es aus ihrer Sicht in Brandenburg. Auch Olaf Möller sieht diesen Trend: "Ich habe das Gefühl, dass die Jobcenter in der Lausitz diese Dinge sehr hartnäckig verfolgen".

Jobcenter erfolgreich vor Gericht
In einem ähnlichen Fall wie dem aktuellen hatte das Arbeitsgericht Eberswalde bereits im September den Betreiber eines Pizza-Bringdienstes wegen sittenwidriger Löhne verurteilt. Er musste 11.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.
In einem weiteren Fall von Lohndumping mussten zwei ehemalige Firmeninhaber aus der Spreewaldstadt Lübbenau dem Jobcenter 1.560 Euro zurückzahlen. Darauf einigten sich Mitte Oktober die Behörde und die beiden Gesellschafter der Firma vor dem Amtsgericht in Senftenberg.
Mit Informationen von Martina Rolke




