Personen betreten eine Arbeitsagentur © dpa - Bildfunk

Arbeitsgericht verhandelt über sittenwidrige Löhne - Vom Paulus zum Saulus?

In Cottbus galt Anwalt Thomas L. als "Robin Hood der Armen". Engagiert wie kein Zweiter klagte er gegen Hartz IV-Bescheide. Jetzt sitzt er selbst auf der Anklagebank des Arbeitsgerichts in Senftenberg, weil er zwei Bürokräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigt haben soll. Eine gütliche Einigung scheiterte am Freitag. Von Robin Avram

Die Richter am Sozialgericht Cottbus dürften aufstöhnen, wenn sie an Rechtsanwalt Thomas L. denken – und die Aktenstapel, die sich seinetwegen auf ihren Schreibtischen türmen. 11.600 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide reichte der Jurist allein in den Jahren 2012 und 2013 ein. Ein Großteil davon richtete sich gegen Bescheide des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg. Mitarbeitern dieses Jobcenters warf L. öffentlich vor, Hartz IV-Empfänger "systematisch um existenzsichernde Leistungen für Unterkunft und Heizung betrogen" zu haben.

Am Freitag musste sich der "Robin Hood der Armen" – so wurde  Thomas L. von manchen genannt - nun selbst vor dem Arbeitsgericht Senftenberg verantworten. Er soll zwei Bürokräfte zu Dumpinglöhnen von 1,70 Euro beschäftigt haben, so der Vorwurf. Klage eingereicht haben aber nicht die Bürokräfte selbst, sondern: das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg. Die Behörde hatte den Bürokräften aufstockend Hartz IV-Leistungen gezahlt und forderte dieses Geld nun von L. zurück.

Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Brandenburg). (Quelle: dpa)
Ist der Prozess eine Retourkutsche des Job-Centers Senftenberg?

"Von einer Retourkutsche kann keine Rede sein"

Dass ausgerechnet L. ins Visier des Jobcenters Senftenberg geraten ist – reiner Zufall, sagt Hans-Jörg Milinski, stellvertretender Geschäftsführer der klageführenden Behörde. Von einer Retourkutsche könne keine Rede sein. "Wir gehen davon aus, dass hier ein sittenwidriger Lohn gezahlt wurde." Dabei dürften einige Mitarbeiter des Jobcenters noch eine Rechnung mit L. offen haben. Im Jahr 2011 hatte er Strafanzeige gegen die Mitarbeiter wegen angeblicher Nötigung und versuchten Prozessbetruges gestellt.

"Ich halte die Anklage für absurd," sagte Thomas L. dem rbb bei der Gerichtsverhandlung. Auf seiner Homepage hatte er sich schon vorab zu den Dumpinglohn-Vorwürfen geäußert: Eine Bürogehilfin, um die es gehe, suche für ihn Handakten für Gerichtstermine des nächsten Tages heraus. Sie habe keine adäquate Ausbildung und sei auf 100-Euro-Basis beschäftigt. Eine höhere Vergütung lohne sich für sie nicht, "denn von jedem Euro, den sie über diese 100-Euro-Grenze hinaus verdient, kassiert das Jobcenter 80 Cent ein." Eine konkrete Arbeitszeit sei zudem zu keinem Zeitpunkt vereinbart worden.

"Merkwürdig, dass sich das Jobcenter über zu geringe Vergütung beschwert“

Diese Erklärung von L. ist gespickt mit Attacken gegen das Jobcenter: Die Eingliederungsmaßnahme, die die Behörde seiner Bürogehilfin vor ihrer Beschäftigung bei L. angeboten hatte, bezeichnet der Anwalt als "Schwachsinn". Zudem empfinde er es als "merkwürdig", dass sich gerade das Jobcenter über zu geringe Vergütung beschwere, da "gerade die Jobcenter die Hartz-IV-Bezieher oftmals zu rechtswidrigen "1,50 Euro-Jobs zwingen" würden. Die Jobcenter bestreiten das.

Vor dem Amtsgericht scheiterte am Freitag eine gütliche Einigung. Der angeklagte Anwalt L. bestritt, einen sittenwidrigen Lohn gezahlt zu haben. Das Jobcenter habe seine Bürogehilfin vielmehr gezwungen, eine Stundenübersicht mit falschen Angaben zu unterschreiben. Das bestritt wiederum das Jobcenter und fordert nach wie vor eine Rückzahlung von 4.100 Euro. Das Verfahren wird im April fortgesetzt.

Jobcenter streben Klagewelle an

Dieser Prozess wirkt wie ein Kleinkrieg zwischen einem klagewütigen Rechtsanwalt und einer Behörde, die schließlich zurück schlägt. Doch der Prozess steht auch exemplarisch für eine Klagewelle der Jobcenter gegen Lohndumping. In Brandenburg erhalten etwa 68.000 Beschäftigte aufstockend Hartz4-Leistungen aus Steuermitteln.

"Wo die Löhne auffallend niedrig sind, wird geprüft", berichtet Olaf Möller, Sprecher der Arbeitsagenturen in Berlin-Brandenburg. Verhärte sich der Verdacht, dass der Lohn sittenwidrig ist, landen die Fälle vor den Arbeitsgerichten. So hatte das Jobcenter Uckermark bereits im August diesen Jahres erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt, der seinen Mitarbeitern einen Stundenlohn zwischen 1,59 und 2,72 gezahlt hatte. Auch ein Unternehmer aus Lübben musste im Oktober 1.560 Euro Aufstockungsleistungen an das Jobcenter zurückzahlen. Um ihren Einsatz gegen Lohndumping zu bündeln, haben die Jobcenter in Berlin und Brandenburg inzwischen eine Arbeitsgruppe geschaffen, um ein gemeinsames konzentriertes Vorgehen zu ermöglichen.

Beitrag von Robin Avram, mit Material von Anja Kabisch (Studio Cottbus)

Mehr zum Thema