Rauchmelder an Wohnungsdecke (Foto: dpa)

Neues Gesetz noch vor Landtagswahl - Rauchmelder in Brandenburg sollen Pflicht werden

An Weihnachten und Silvester werden Feuerwehren wieder verstärkt zu Bränden ausrücken. Seit langem fordern sie, in Brandenburg eine Pflicht für Rauchmelder einzuführen. 2014 soll diese nun kommen.

In 13 von 16 Bundesländern gibt es schon eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen und Häusern - Brandenburg gehört bislang noch nicht dazu. 2014 soll sich das aber ändern, heißt es aus dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur. Dann soll der Potsdamer Landtag die nötige Änderung der Bauordnung beschließen. Minister Jörg Vogelsänger (SPD) hatte bei dem Thema ursprünglich auf Freiwilligkeit gesetzt - weil die Umsetzung einer Pflicht nicht wirksam kontrolliert werden könne.

Rauchmelder vor allem nachts ein Lebensretter

Der Sinneswandel des Ministers stößt bei Experten auf offene Ohren. Brandschutzexperten fordern seit langem eine Pflicht für Rauchmelder. Die kleinen Geräte könnten Leben retten, argumentieren etwa die Feuerwehren. Rauchmelder schlagen laut Alarm und warnen so vor allem Schlafende, die sonst die Gefahr nicht bemerken würden.

Jährlich kommen nach Schätzungen des Forums Brandrauchprävention - ein Zusammenschluss aus Versicherungswirtschaft, Feuerwehr und Industrie - mehr als 400 Menschen in Deutschland bei Bränden ums Leben. 4000 Brandopfer tragen Langzeitschäden davon. Allein im Privatbereich verursacht Feuer mehr als eine Milliarde Euro Schaden. Besonders tückisch sind die Flammen nachts, weil Schlafende Rauch nicht riechen können. Schon wenige Atemzüge davon können tödlich sein.

Neues Gesetz noch vor der Landtagswahl

 Geplant ist in Brandenburg eine sofortige Pflicht bei Neubauten. Bei bestehenden Gebäuden soll es laut Ministerium eine "angemessene Frist" für die Nachrüstung geben. Vogelsänger empfiehlt aber schon jetzt, freiwillig Rauchmelder anzuschaffen. Im Baumarkt seien gute Geräte schon für zehn Euro zu bekommen, raten die Feuerwehren.

Die umfassende Novelle der Bauordnung inklusive Rauchmelderpflicht ist noch für diese Wahlperiode - also vor der Landtagswahl im Herbst 2014 - vorgesehen. Bislang wird am Entwurf noch gearbeitet. "Wir wollen nicht das letzte Land sein, das die Pflicht einführt", mahnt deswegen der Landesfeuerwehrverband. Berlin und Sachsen haben bislang auch noch keine Pflicht - allerdings will die Hauptstadt 2014 ebenfalls nachziehen.

Um der Gefahr entgegenzutreten, dass die Pflicht ignoriert würde, wollten die Feuerwehren in der Vergangenheit bereits die Versicherer in die Pflicht nehmen. Sie sollten bei Bränden Schäden nur ersetzen, wenn ein Rauchmelder vorhanden gewesen sei, war ihre Forderung.

Versicherte müssten grundsätzlich alle gesetzlichen Sicherheitsregeln beachten, heißt es dazu aus dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Allerdings habe dies praktisch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Denn im Fall der Fälle müsste der fehlende oder falsch betriebene Rauchmelder die Ursache für den Schaden sein. "Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden", teilt der Verband mit.

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