
Niederlage für den Betriebsrat - Air Berlin darf Callcenter auslagern
Die Kundenbetreuer von Air Berlin blicken in eine ungewisse Zukunft: Nach einem Arbeitsgerichts-Urteil darf die kriselnde Airline ihr Callcenter ausgliedern. Der Betriebsrat hatte dagegen geklagt, weil er neben Lohnkürzungen die Auflösung des neuen Betriebs nach nur einem Jahr befürchtet.
Die Fluggesellschaft Air Berlin darf ihr Kundenbetreuungszentrum ausgliedern. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das Gericht gab damit dem Unternehmen in einem Rechtsstreit mit dem Betriebsrat recht.
Das Callcenter in Berlin-Charlottenburg, in dem derzeit 183 Mitarbeiter beschäftigt sind, darf demnach an ein Fremdunternehmen abgegeben werden. Air Berlin will auf diese Weise Kosten sparen. Nur die Premiumkunden sollen weiter von einer unternehmenseigenen Einheit betreut werden.
Weniger Geld - und nach einem Jahr das Aus?
Den Großteil der Kundenbetreuung soll künftig die Luftfahrtservice Call Center GmbH (LCC) übernehmen, die mehrheitlich dem österreichischen Callcenter-Anbieter CCC gehört. Der Betriebsrat von Air Berlin hatte gegen die Ausgliederung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Er befürchtet, dass das Callcenter nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist nach einem Jahr aufgelöst wird.
Dann sollen den Mitarbeitern neue Verträge angeboten werden - sie sollen durchschnittlich um 15 Prozent schlechter dotiert sein als die aktuellen. Und nur wenn mindestens 98 Prozent der noch verbliebenen Mitarbeiter der Änderung der Konditionen zustimmen, soll der Fortbestand des Betriebes gewährleistet sein.
Gericht: "Keine Betriebsänderung, die untersagt werden kann"
Das Landesarbeitsgericht gab einer Beschwerde des Unternehmens statt. Der Verkauf des Kundenservices sei für sich genommen keine Betriebsänderung, die untersagt werden könnte, so die zentrale Begründung des Beschlusses.


