Umstrittene Bettensteuer gilt seit dem Jahreswechsel - Hotelverband will gegen City-Tax klagen
Seit dem 1. Januar verlangt Berlin eine Bettensteuer von seinen Hotelgästen: 5 Prozent ihres Übernachtungspreises müssen Besucher nun als Aufschlag zahlen. Doch die City-Tax ist heftig umstritten: Die Hotels sehen sich als verlängerter Arm des Finanzamts mißbraucht und monieren ihren zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Jetzt wollen sie gegen die Einführung der Steuer klagen.
Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband will gegen die sogenannte City-Tax klagen. Verbandspräsident Willy Weiland sagte am Freitagabend im rbb, die rund 700 Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen der Stadt würden gegen die ersten Steuerbescheide im Februar Einspruch einlegen und dann gegen die Bettensteuer vor Gericht ziehen.
Sie gilt seit dem Jahreswechsel, private Hotelgäste müssen fünf Prozent Zuschlag auf ihren Netto-Übernachtungspreis ohne Frühstück zahlen. Die Hotels müssen die Steuer selbst eintreiben und sie an die Finanzämter weiterleiten.
Weiland sagte, es gebe zu viele offene Fragen. So sei beispielsweise nicht klar, wie die Hotels herausfinden sollen, ob und wann ein Gast Geschäftsreisender oder Tourist ist. Geschäftsreisende sind von der City-Tax befreit.
Vergleichbare Steuer in Dortmund und Leipzig für ungültig erklärt
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Bettensteuer erst Mitte Dezember beschlossen. Es erhofft sich dadurch jährliche Einnahmen von 25 Millionen Euro pro Jahr, das Geld soll direkt in den Haushalt fließen. Eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbandes sagte am Freitag, es sei ein "großes Ärgernis", dass die Steuer so kurzfristig eingeführt worden sei. Etliche Hotels hätten ihr Abrechnungssystem nicht so schnell umstellen können. "Diese Häuser müssen nun kreative Lösungen finden", so die Sprecherin.
Der Hotel- und Gaststättenverband rechnet sich gute Chancen aus, mit seiner Klage gegen die City-Tax Erfolg zu haben. In Dortmund und Leipzig erklärten Gerichte vergleichbare Bettensteuern bereits für ungültig, auch in anderen Städten klagten Hotels dagegen. In Dortmund hieß es in einer ersten Urteilsbegründung, Steuerschuldner sei nicht der Hotelier, sondern der Gast. Daher könne nur von ihm das Geld eingetrieben werden.





