
Brandenburg erleichtert Studium ohne Abitur - Von der Werkbank in den Hörsaal
In Brandenburg soll es künftig leichter werden, auch ohne Abitur zu studieren - beispielsweise für Handwerksmeister oder für Bewerber, die eine Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Die Regierung will mit diesem Schritt den Fachkräftemangel abschwächen.
Künftig sollen an den Brandenburger Hochschulen auch Handwerksmeister und Facharbeiter studieren können. Eine entsprechende Novelle des Hochschulgesetzes hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.
"Damit ist der Zugang zum Universitätsstudium in Brandenburg künftig so weit gefasst wie in keinem anderen Bundesland", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Der Novelle muss allerdings noch der Landtag zustimmen.
Abitur bleibt der kürzeste Weg
Künftig dürfen Anwärter mit Fachhochschulreife ebenfalls an die Universität gehen. Handwerksmeister sowie Bewerber mit Schulabschluss der Sekundarstufe 1, Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung können ein Bachelorstudium aufnehmen. Dazu zählt, wer einen Haupt- oder Realschulabschluss besitzt oder das Gymnasium bis zur neunten Klasse besucht hat.
Das Abitur bleibe die klassische Form für den Zugang zu den Hochschulen, erläuterte Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos). "Es bleibt der kürzeste Weg zum Hochschulstudium." Schon heute hätten aber etwa an der Fachhochschule Brandenburg/Havel mehr als zehn Prozent der Studenten kein Abitur. "Das ist ein ganz wichtiges Reservoir für Brandenburg, da diese jungen Menschen aus der beruflichen Bildung hoch qualifiziert und sehr motiviert sind."
Regierungschef Woidke betonte, die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft sei eine der wichtigsten Zukunftsfragen des Landes. Dabei gehe es um Impulse aus der Forschung für die Wirtschaft und das Sichern von Nachwuchs. "Der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften wird in den nächsten Jahren zunehmen", sagte Woidke. Mit der Neuregelung gebe es eine größere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Ausbildung.
Zahlreiche weitere Änderungen geplant
Die Novelle sieht noch weitere Änderungen vor. So sind für Doktorarbeiten neue Regeln geplant, um die Qualität der Arbeiten zu sichern. An allen Hochschulen sollen dem Gesetzentwurf zufolge zudem Ethikkommissionen eingerichtet werden, die sich mit Fragen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht-friedliche Zwecke und zu möglichen Forschungsvorhaben am Menschen befassen.
Den Angaben zufolge ist weiter vorgesehen, die Studierenden stärker in die Hochschulpolitik miteinzubeziehen und die Situation von Beschäftigten in der Lehre zu verbessern.


