Demonstrant mit Schild auf dem Rücken (Quelle: dpa)

Jobcenter Uckermark überprüft Unternehmen - Dumpinglöhnen auf der Spur

1,59 Euro hatte ein Pizzalieferant seinen Mitarbeitern gezahlt. "Sittenwidrig!" hatte das Landesarbeitsgericht entschieden und damit dem Jobcenter Recht gegeben, das den Fall angeklagt hatte. Nun kündigte das Amt an, auch weiter gegen Dumpinglöhne vorzugehen und Betriebe genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Jobcenter Uckermark geht verstärkt gegen Dumpinglöhne in der Region vor. Wie der Landkreis am Dienstag in Prenzlau mitteilte, wird es die Lohnpolitik weiterer Unternehmen der Region überprüfen.

Derzeit wird gegen einen Pizza-Lieferanten ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht Eberswalde geführt. Das Jobcenter verlangt von dem Arbeitgeber 3.500 Euro zurück, die das Amt für Aufstockungsleistungen an Beschäftigte dieses Pizza-Lieferanten gezahlt hatte. Zudem sei ein Verfahren gegen einen Friseursalon in Vorbereitung.

Pizzalieferant muss 11.000 Euro zurückzahlen

Das Jobcenter Uckermark hatte im vergangenen Jahr einen Pizza-Lieferanten wegen der Zahlung von sittenwidrigen Stundenlöhnen zur Rückzahlung von 11.000 Euro aufgefordert und vor dem Arbeitsgericht Eberswalde Recht bekommen. Seine Berufung gegen das Urteil zog der beklagte Betrieb zurück, somit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

Der Pizza-Lieferant hatte nach Angaben des Gerichts seinen Mitarbeitern Stundenlöhne zwischen 1,59 und 3,46 Euro gezahlt. Nach Ansicht der Richter müssen Arbeitgeber, die sittenwidrig niedrige Löhne zahlen, grundsätzlich dem Jobcenter gezahlte Aufstockungsbeiträge ihrer Mitarbeiter zurückzahlen.

Vorgehen mit Beispieleffekt

Der Fall vor dem Arbeitsgericht Eberswalde war der erste in Brandenburg, bei dem ein Unternehmer wegen sittenwidriger Löhne Geld an ein Jobscenter zurückzahlen musste. Das Urteil hatte offenbar Signalwirkung.

Mittlerweile haben auch andere Jobcenter in Brandenburger Landkreisen - so in Senftenberg - die Entlohnung in einzelnen Unternehmen überprüft und Rückzahlungen der Aufstockungsbeiträge von den betroffenen Arbeitgebern gefordert.

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