
Urteil des Landesarbeitsgerichts - Lohndumping-Arbeitgeber müssen Jobcentern Geld zurückzahlen
Wer Mitarbeiter zu sittenwidrig niedrigen Löhne beschäftigt, muss Aufstockergelder vom Jobcenter zurückzahlen. Dieser Richterspruch ist nun rechtskräftig. Denn der Pizza-Lieferdienst aus der Uckermark, der pro Stunde 1,59 Euro gezahlt hatte, zog seine Berufung zurück. Immer öfter haben die Jobcenter in der Region Erfolg im Kampf gegen Dumpinglöhne.
Arbeitgeber, die sittenwidrige Niedriglöhne zahlen, müssen dem Jobcenter Aufstockungsleistungen zurückzahlen, die Angestellte in Anspruch nehmen mussten. Das teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit, nachdem ein Betrieb - ein Pizza-Lieferdienst aus der Uckermark - seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom September 2013 zurückgenommen hat. Damit ist das Eberswalder Urteil (Az.: 2 CA 428/13) rechtskräftig.
Das Gericht hatte den Pizza-Lieferservice zur Zahlung von rund 11.000 Euro an das Jobcenter verurteilt. Die Behörde hatte geklagt. Die Stundenlöhne lagen den Angaben zufolge zwischen 1,59 und 3,46 Euro.
50 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn
Das Arbeitsgericht Eberswalde hatte sein Urteil im September 2013 damit begründet, dass die Löhne um 50 Prozent und mehr unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten lägen, das in der Region 6,78 Euro betrage. Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass die Entgelt-Vereinbarung sittenwidrig sei. Hätte der Arbeitgeber den ortsüblichen Rahmen gezahlt, hätte das Jobcenter keine oder nur eine viel geringere Aufstockung zahlen müssen.
Jobcenter kämpfen gemeinsam gegen Lohndumping
Um gemeinsam gegen Niedriglöhne vorzugehen, richteten die Jobcenter in Berlin und Brandenburg im November vergangenen Jahres eine Arbeitsgruppe ein. So sollen die internen Abstimmungen verbessert, mehr Transparenz geschaffen und ein statistischer Überblick über Lohndumping-Fälle gewonnen werden. Seit etwa drei Jahren gingen Jobcenter gegen Arbeitgeber vor, die sittenwidrige Löhne zahlten, eklärte damals die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings komme es in den wenigsten Fällen zum Prozess. Zum Großteil sähen die Arbeitgeber ein, dass sie einen Fehler gemacht haben.
Immer wieder drastische Fälle
Neben dem Fall des uckermärkischen Pizza-Lieferdienstes wurden in der Vergangenheit immer wieder drastische Fälle sittenwidriger Löhne bekannt.
Im Oktober 2013 hatte das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz einen Erfolg erzielt: Ein inzwischen geschlossener Betrieb aus Lübbenau hatte einem Mitarbeiter einen Stundenlohn von 2,84 Euro gezahlt. Aus Sicht des Jobcenters war das sittenwidrig. Vor Gericht wurde vereinbart, dass die Unternehmer 1.560 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.
Vor dem Sozialgericht Cottbus muss sich derzeit der Anwalt Thomas L. verantworten, weil er zwei Bürokräfte zu Dumpinglöhnen von 1,70 Euro beschäftigt haben soll. Pikant: Er gilt als "Robin Hood" der Hartz-IV-Empfänger, weil er äußerst engagiert gegen Bescheide der Jobcenter klagte - über 11.000 Mal allein in den Jahren 2012 und 2013.




