
Rechtsänderungen geplant - Brandenburg ist beim Kauf von Steuer-CDs wieder dabei
Lange hatte Brandenburg Skrupel, am Kauf von Steuersünder-Daten mitzumischen. Nun gibt das Land seine Vorbehalte auf. Hintergrund ist eine geplante Rechtsänderung, wonach der Handel mit gestohlenen Daten strafbar werden soll - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs durch den Staat.
Brandenburg will sich künftig wieder am Kauf von Steuer-CDs beteiligen. Hintergrund ist eine Gesetzesinitiative aus Hessen, für die der Bundesrat vor einer Woche gestimmt hat und die nun in den Bundestag eingebracht wird. Danach soll der An- und Verkauf gestohlener Daten strafbar werden - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat.
Finanzminister Christian Görke (Linke) sagte am Freitag, mit der Neuregelung werde Datenhehlerei als neuer Straftatbestand eingeführt und eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Damit sei die geforderte Grundlage für einen rechtmäßigen Ankauf von Steuerdaten geschaffen. Er habe seine Länderkollegen informiert, dass Brandenburg sich an den Kosten zukünftig erworbener Datenträger beteiligen werde.
Millionenschwerer Daten-Schwarzmarkt
Die Bundesländer hatten mehrfach Datenträger aus der Schweiz mit Informationen über deutsche Steuerflüchtlinge gekauft. Brandenburg hatte dies kritisiert und sich seit 2010 nicht mehr am Kauf beteiligt.
Bisher sind der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar - aber nicht der Handel. Nach Angaben von Fachleuten gibt es einen millionenschweren Schwarzmarkt, auf dem beispielsweise gestohlene Konto- und Kreditkarteninfos verkauft werden. Die Zwischenhändler können bislang nicht belangt werden. Das soll sich nun ändern.
Der umstrittene Ankauf von Steuerdaten soll aber weiter möglich sein. Die Bundesländer hatten mehrfach Datenträger aus der Schweiz mit Informationen über deutsche Steuerflüchtlinge gekauft und danach Ermittlungen eingeleitet.
Lukratives Geschäft für die Länder
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte das parlamentarische Verfahren aber nicht mehr bis zum Ende der Wahlperiode durchlaufen und war deshalb verfallen.
Ankäufe von Steuer-CDs hatten in den vergangenen Jahren zu einer verstärkten Selbstanzeige von Steuersündern geführt. Im Januar und Februar gingen nach den Angaben in Brandenburg 62 Selbstanzeigen ein. Im Jahr 2012 waren es lediglich 16, 2013 bereits 114.
Zwischen 2010 und 2013 gingen im Land insgesamt 218 Selbstanzeigen ein. Dadurch wurden knapp 4,2 Millionen Euro Steuern eingenommen.



