
Stundenlohn von rund 1,60 Euro - Lohndumping-Prozess gegen Rechtsanwalt geht weiter
Ausgerechnet ein Brandenburger Rechtsanwalt, der sich auf Hartz-IV-Klagen spezialisiert hat, steht wegen Lohndumpings vor Gericht. Doch nicht seine schlecht bezahlten Bürohilfen haben den Anwalt verklagt, sondern das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, das die Löhne aufstockte. Nun fordert es Sozialleistungen in Höhe von über 4000 Euro zurück. Am Mittwoch beschäftigt der Fall das Sozialgericht Senftenbeg.
Ein Brandenburger Rechtsanwalt muss sich am Mittwoch wegen Lohndumpings vor dem Sozialgericht Senftenberg verantworten. Er soll zwei Bürokräfte für Stundenlöhne um 1,60 Euro beschäftigt haben. Verklagt hat ihn das Jobcenter Oberspreewald Lausitz. Der Versuch einer gerichtlichen Schlichtung des Streits war im Dezember gescheitert.
Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für jeweils 100 Euro im Monat beschäftigt, der Stundenlohn lag laut Gericht bei 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro. Überleben konnten der Mann und die Frau nur, weil sie noch sogenannte Aufstockerleistungen vom Jobcenter erhielten.
Im Prozess gehe es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein "krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege, sagte eine Gerichtssprecherin.
Jobcenter fordert Sozialleistungen zurück
Das Jobcenter will von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurück haben - 2400 Euro für die Arbeitnehmerin und 1700 Euro für den Arbeitnehmer.
Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, zahlen die Jobcenter den sogenannten Aufstockern noch etwas hinzu - aus Steuermitteln. In Brandenburg erhielten im vergangenen Jahr etwa 60.000 Menschen Unterstützung.
Der Anwalt ist in Senftenberg kein Unbekannter. Rund 11.600 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide reichte der Jurist allein in den Jahren 2012 und 2013 ein. Ein Großteil davon richtete sich gegen Bescheide des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg. Mitarbeitern dieses Jobcenters warf er öffentlich vor, Hartz IV-Empfänger "systematisch um existenzsichernde Leistungen für Unterkunft und Heizung betrogen" zu haben.
Gütliche Einigung gescheitert
Dass ausgerechnet der Rechtsanwalt ins Visier des Jobcenters Senftenberg geraten ist – reiner Zufall, hatte Hans-Jörg Milinski, stellvertretender Geschäftsführer der klageführenden Behörde schon bei der gescheiterten Schlichtung im Dezember erklärt. Von einer Retourkutsche könne keine Rede sein. "Wir gehen davon aus, dass hier ein sittenwidriger Lohn gezahlt wurde."
Der Anwalt hatte damals die Anklage vor der Verhandlung als absurd bezeichnet. Er argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle. Auch lohne sich eine höhere Vergütung für sie nicht, weil das Jobcenter dann kassiere.
Eine gütliche Einigung scheiterte dann. Der angeklagte Anwalt bestritt, einen sittenwidrigen Lohn gezahlt zu haben. Das Jobcenter habe seine Bürogehilfin vielmehr gezwungen, eine Stundenübersicht mit falschen Angaben zu unterschreiben. Das bestritt wiederum das Jobcenter und fordert nach wie vor eine Rückzahlung von 4.100 Euro. Das Verfahren wird im April fortgesetzt.
Weniger Lohndumping wegen Mindestlohn?
Der Prozess steht auch exemplarisch für eine Klagewelle der Jobcenter gegen Lohndumping. "Wo die Löhne auffallend niedrig sind, wird geprüft", berichtet Olaf Möller, Sprecher der Arbeitsagenturen in Berlin-Brandenburg. Verhärte sich der Verdacht, dass der Lohn sittenwidrig ist, landen die Fälle vor den Arbeitsgerichten.
So hatte das Jobcenter Uckermark bereits im August diesen Jahres erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt, der seinen Mitarbeitern einen Stundenlohn zwischen 1,59 und 2,72 gezahlt hatte. Auch ein Unternehmer aus Lübben musste im Oktober 1560 Euro Aufstockungsleistungen an das Jobcenter zurückzahlen.
In Zukunft könnten die Zahl der Klagen wegen Lohndumpings aber deutlich sinken: Grund ist der von der Bundesregierung geplante Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015. Komme der Mindestlohn, würden viele juristische Streitigkeiten über sittenwidrige Löhne vermieden, sagte die Sprecherin des Sozialgerichts.




