
Weniger Förderung für erneuerbare Energien - Ökostrom-Reform – Wichtige Regelungen für die Region
Milliardensummen fließen in die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas. Doch die Förderung wird nun gekürzt, der Ausbau erneuerbarer Energien gedeckelt. Die Bundesregierung will damit gegen steigende Strompreise angehen. Ein Überblick über die Beschlüsse, die das Energieland Brandenburg betreffen.
Nach langem Streit hat das Bundeskabinett am Dienstag nun die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) will damit den Strompreis zumindest bis zum Jahr 2017 konstant halten.
Beschlossen ist nun, dass die Förderung von Ökostrom grundsätzlich noch einmal gekürzt wird: Für alle neuen Produktionsanlagen, die nach dem 1. August in Betrieb gehen, zahlt der Staat ab 2015 nur noch 12 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das sind 5 Cent weniger als bisher.
Ziel: Keine Garantiezahlung mehr für grünen Strom
Zugleich rüttelt die Reform am Kern des EEG - den garantierten Preisen. Bisher bekamen die Betreiber von Windparks und andere Erzeuger für ihren "grünen Strom" einen Fördersatz, der auf 20 Jahre festgelegt war. Von diesem Prinzip will man sich nun schrittweise verabschieden.
Doch das mittelfristige Ziel - der Ausbau erneuerbarer Energien - bleibt: Bis 2025 sollen mindestens 40 Prozent des Stroms aus "grünen" Quellen stammen, bis 2035 sollen es mindestens 55 Prozent sein. Aktuell liegt der Ökostromanteil bei 25 Prozent.
Windstrom wird gedeckelt – aber nicht Repowering
Für neue Windenergie-Anlagen fließen künftig 8,9 Cent pro Kilowattstunde – aber nur für eine Gesamtstrommenge von 2500 Megawatt pro Jahr. Das entspricht 1000 neuen Windrädern pro Jahr im gesamten Bundesgebiet.
Wird mehr Windstrom aus neuen Anlagen produziert, gibt es dafür weniger Geld. Damit wird der rasche Aufbau neuer Windparks gedrosselt. Dies dürfte den Brandenburgern recht sein, die der Meinung sind, das Land sei mit derzeit etwa 3700 Windenergieanlagen jetzt "voll“.
Eine gute Nachricht gibt es aber auch für die Gegenseite, die Windkraft-Befürworter in Brandenburg: Die Deckelung gilt nicht für das Repowering – den Austausch alter durch neue, leistungsstärkere Windräder, der in der Mark an vielen Standorten ansteht. Der Windstrom aus diesen "ersetzten" Windrädern wird gleichbleibend mit 8,9 Cent pro Kilowattstunde subventioniert – also auch, wenn mehr als 2500 Megawatt pro Jahr erzeugt wird.
Strom aus Abfällen statt aus Mais
Gestritten wird in Brandenburg seit Jahren über die Zunahme der Maisfelder und die Stromerzeugung aus Mais in Biogasanlagen. Auch hier setzt die Bundesregierung nun einen Deckel drauf: Der Zubau beim Strom aus Biomasse soll auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Gefördert werden neue Anlagen auch nur noch dann, wenn sie mit Abfall- und Reststoffen statt mit Mais gefüttert werden.
Auch der Ausbau der Solarenergie wird gedeckelt: Bei 2500 Megawatt pro Jahr ist Schluss mit der Förderung.
Grünen Strom selbst vermarkten
Den Strom aus den größeren Solar-, Windkraft-, Biogas- und Wasserkraft-Anlagen müssen die Betreiber in Zukunft selbst vermarkten. Bisher haben dies die Stromnetz-Betreiber übernommen - die Produzenten bekamen auf 20 Jahre festgelegte Abnahmepreise.
Ab 2017 soll es komplizierte Ausschreibungsmodelle geben. Den Zuschlag für einen Windpark könnte dann das günstigste Angebot bekommen. Dann liegt das Risiko, aber auch die Chance, von steigenden Börsenpreisen zu profitieren, beim Investor.


