Eine Hochspannungsleitung führt an Windkrafträdern vorbei © imago/Jochen Tack

Weniger Förderung für erneuerbare Energien - Ökostrom-Reform – Wichtige Regelungen für die Region

Milliardensummen fließen in die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas. Doch die Bundesregierung reformiert die Förderung erneuerbarer Energien nun grundlegend. Ziel ist, den Strompreis konstant zu halten. Ein Überblick über die Beschlüsse, die das Energieland Brandenburg sowie Berlin betreffen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit dem Jahr 2000 klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas. Einen Teil der Kosten zahlt der Verbraucher – also private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und die weniger energieintensive Industrie - über die Stromrechnung.  Für einen Durchschnittshaushalt sind dies rund 220 Euro pro Jahr. Die Großindustrie, aber auch viele andere Unternehmen,  sind von der Zahlung befreit. Die milliardenschweren Rabatte bleiben auch nach der jüngsten Einigung mit der EU erhalten.

Nur noch 12 statt 17 Cent für Ökostrom

Das Bundeskabinett hat nun am Dienstag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt. Ziel ist, den Strompreis zumindest bis zum Jahr 2017 konstant zu halten. Deshalb wird nun die Förderung von Ökostrom grundsätzlich gekürzt: Für alle neuen Produktionsanlagen, die nach dem 1. August in Betrieb gehen, zahlt der Staat ab 2015 nur noch 12 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das sind 5 Cent weniger als bisher.

Ziel: Keine Garantiezahlung mehr für grünen Strom

Zugleich rüttelt die Reform am Kern des EEG - den garantierten Preisen. Bisher bekamen die Betreiber von Windparks und andere Erzeuger für ihren "grünen Strom" einen Fördersatz, der auf 20 Jahre festgelegt war. Von diesem Prinzip will man sich nun schrittweise verabschieden.

Damit sollen erneuerbare Energien günstiger werden, denn das mittelfristige Ziel - deren massiver Ausbau - bleibt: Bis 2025 sollen mindestens 40 Prozent des Stroms aus "grünen" Quellen stammen, bis 2035 sollen es mindestens 55 Prozent sein. Aktuell liegt der Ökostromanteil bei 25 Prozent.

Windstrom wird gedeckelt – aber nicht Repowering

Für neue Windenergie-Anlagen fließen künftig 8,9 Cent pro Kilowattstunde – aber nur für eine Gesamtstrommenge von 2500 Megawatt pro Jahr. Das entspricht 1000 neuen Windrädern pro Jahr im gesamten Bundesgebiet.

Wird mehr Windstrom aus neuen Anlagen produziert, gibt es dafür weniger Geld. Damit wird der rasche Aufbau neuer Windparks gedrosselt. Dies dürfte den Brandenburgern recht sein, die der Meinung sind, das Land sei mit derzeit etwa 3700 Windenergieanlagen jetzt "voll“.

Eine gute Nachricht gibt es aber auch für die Gegenseite, die Windkraft-Befürworter in Brandenburg: Die Deckelung gilt nicht für das Repowering – den Austausch alter durch neue, leistungsstärkere Windräder, der in der Mark an vielen Standorten ansteht. Der Windstrom aus diesen "ersetzten" Windrädern wird gleichbleibend mit 8,9 Cent pro Kilowattstunde subventioniert – also auch, wenn mehr als 2500 Megawatt pro Jahr erzeugt wird.

Strom aus Abfällen statt aus Mais

Gestritten wird in Brandenburg seit Jahren über die Zunahme der Maisfelder und die Stromerzeugung aus Mais in Biogasanlagen. Auch hier setzt die Bundesregierung nun einen Deckel drauf: Der Zubau beim Strom aus Biomasse soll auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Gefördert werden neue Anlagen auch nur noch dann, wenn sie mit Abfall- und Reststoffen statt mit Mais gefüttert werden.

Auch der Ausbau der Solarenergie wird gedeckelt: Bei 2500 Megawatt pro Jahr ist Schluss mit der Förderung.

"Energie-Soli" für Selbstversorger-Firmen

Der Strompreis für den Bürger ist unter anderem auch deshalb gestiegen, weil sich immer mehr Unternehmen selbst mit Strom versorgen – zum Beispiel mit einer Solaranlage auf dem Dach. Damit sind sie von den Umlagen und Entgelten, mit denen das Ökostrom-System insgesamt subventioniert wird, befreit. Den wegfallenden Anteil müssen dann andere ausgleichen.

Solche Unternehmen will die Bundesregierung in Zukunft zur Kasse bitten. Für neue Eigenstrom-Anlagen soll eine Art "Energie-Soli" gezahlt werden. Produzierendes Gewerbe soll 20 Prozent, Supermärkte oder kleinere Betriebe sollen 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Die Solarlobby beklagt bereits eine ungleiche Behandlung.

Beitrag von Andrea Marshall

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