Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts spricht am 17.12.2013 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) im Bundesverfassungsgericht das Urteil. (Quelle: dpa)

Urteil hat auch Auswirkungen für die Lausitz - Verfassungsgericht stärkt Tagebau-Betroffene

Enteignungen für neue Tagebaue bleiben weiter möglich - allerdings erhalten die von der Abbaggerung bedrohten Menschen künftig besseren Rechtsschutz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Vattenfalls Tagebaupläne in der Lausitz. Von Robin Avram

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Anwohner von Braunkohletagebauen  gestärkt - dennoch bleiben Enteignungen für neue Tagebaue weiter möglich. "Unser großes Ziel, den Tagebau Garzweiler II zu stoppen, haben wir zwar nicht erreicht. Aber ich gehe davon aus, dass sich durch unseren Teilerfolg auch Menschen in der Lausitz noch mehr ermutigt sehen, gegen Enteignungen zu klagen," kommentierte Dirk Jansen, Geschäftsführer des klageführenden BUND-Landesverbandes das Urteil. Vattenfall wollte sich nicht näher zum Urteil äußern: "Wir werden das zunächst gründlich prüfen," sagte Sprecher Thoralf Schirmer.

Die Richter entschieden in ihrem Grundsatzurteil am Dienstag über zwei Klagen: Die erste Klage eines Anwohners des Braunkohle-Tagebau Garzweiler II lehnten die acht Richter knapp mit fünf zu drei Stimmen ab. Der Mann hatte gegen die Enteignung seines Wohnhauses geklagt. Für Vattenfall und die Energiestrategie der rot-roten Landesregierung bedeutet das, das weitere Enteignungen für neue Braunkohle-Tagebaue, wie sie auch in der Lausitz geplant sind, nicht gestoppt werden müssen - die Hürden dafür legten die Richter allerdings höher.

Denn einer weiteren Klage der Umweltschutzorganisation BUND gaben die Verfassungshüter Recht. RWE hatte im Jahr 2006 eine Obstwiese enteignen lassen und weggebaggert, dies habe das Eigentumsrecht des BUND verletzt, entschieden die Richter. Das Bundesberggesetz müsse deshalb nachgessert werden, forderte das Gericht. "Rechtsschutzmöglichkeiten müssen so rechtzeitig ergriffen werden können, dass eine ergebnisoffene Prüfung noch realistisch ist", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof.

Worüber wurde entschieden?

Erklären die zuständigen Behörden ein Dorf zum Tagebaugebiet, dann haben die Bewohner bislang schlechte Karten, sich gegen den Verlust ihrer Heimat zu wehren: Das mussten auch die Bewohner von Horno in der Lausitz erfahren. 15 Jahre lang klagten einige Hornoer gegen die Braunkohle-Bagger. Vor acht Jahren verlor der letzte Widerständler ein weiteres Mal vor Gericht, stimmte einem Vergleich über eine Entschädigung zu und zog aus. "Rechtsschutz gibt es bislang nur unter extrem erschwerten Bedingungen und erst dann, wenn bereits Fakten geschaffen sind und die Umsiedlungen schon laufen - die meisten Betroffenen geben dann irgendwann entkräftet auf," sagt Dirk Teßmer. Der Anwalt aus Frankfurt/Main hat den Fall vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.

Die gesetzliche Grundlage für diese Enteignungspraxis legten die Nazis. Bis 1937 hieß es im "Allgemeinen Berggesetz", dass ein Grundeigentümer "niemals" gezwungen werden kann, "mit Wohn-, Wirtschafts- oder Fabrikgebäuden bebauten Grund" abzutreten. Unter den Nazis fiel dieses Verbot. Auch in der Bundesrepublik blieb es dabei, dass bei "überwiegenden öffentlichen Interessen" auch Wohn- und Betriebsgrundstücke abzutreten sind. In ihrem Urteil entschieden die Verfassungsrichter nun, dass die von der Politik zu bestimmende energiewirtschaftliche Notwendigkeit eines neuen Braunkohle-Tagebau den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) genügt. Sie räumen den von der Enteignung betroffenen Bürgern jedoch einen effektiveren Rechtsschutz als bisher ein.

"Wir haben so lange gekämpft, am Ende werden wir verlieren"

In dem von der Abbaggerung bedrohten Dorf Kerwitz ist das Urteil mit gemischten Gefühlen aufgenommen worden. Bei einer Umfrage des rbb zeigten sich einige Menschen enttäuscht, dass eine der beiden Klage abgewiesen wurde und Enteigungen weiter möglich seien. "Wir haben so lange gekämpft, aber am Ende werden wir verlieren", sagte ein Dorfbewohner resigniert. Mehr Hoffnung aus dem Urteil schöpft Roland Lehmann, der Ortsvorsteher von Kerwitz: „Wir haben uns ja alle rechtlichen Schritte vorbehalten, und zumindest aus heutiger Sicht kann man davon ausgehen, dass wir die voll ausschöpfen. Unser Ziel ist weiterhin, dass dieser Tagebau nicht aufgeschlossen wird. Wir sind der Meinung, dass dies nicht notwendig ist.“

Prüfverfahren für Enteignungen könnten künftig länger dauern

Zumindest auf eine eingehendere Prüfung ihres Enteignungsantrages können die Kerkwitzer durch das Urteil hoffen. Solche Anträge bearbeitet das Landesamt für Bergbau in Cottbus.  Der Präsident der Behörde, Klaus Freytag, bekräftigte: "Künftig werden wir jeden Enteignungsantrag genauer prüfen und mit jedem Hausbesitzer detailliertere Gespräche führen müssen."

Archivbild: Traktorkonvoi gegen Tagebau-Erweiterung in der Lausitz (Bild: dpa)
Ein Traktorkonvoi gegen die Tagebauerweiterung bei Welzow

Bislang sei es rechtens gewesen, die Betroffenheit eines ganzen Dorfes pauschal zu prüfen. Jetzt muss für jedes Haus abgewogen werden, ob eine Abbaggerung gerechtfertigt sei. Der Prüfaufwand steigt - das bedeutet in der Konsequenz wohl, dass die Verfahren entweder länger dauern, oder das Personal des Bergbauamtes aufgestockt werden muss. Bislang prüfen dort vier Mitarbeiter Enteignungsanträge für Braunkohle-Tagebaue. Freytag forderte den neuen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, rasch die im Urteil des Verfassungsgerichts beschriebenen neuen Vorgaben umzusetzen und das Bundesberggesetz anzupassen: "Solange das nicht passiert, haben wir keine Rechtssicherheit für die Tagebaue in der Lausitz."

Wolfgang Neskovic [dpa]
Ex-Bundesrichter Wolfgang Neskovic fordert angesichts des Urteils, die Pläne für Welzow-Süd II zu überarbeiten

Neskovic spricht von "ermutigendem Signal"

Der ehemalige Lausitzer Bundestagsabgeordnete der Linken und Braunkohlekritiker Wolfgang Neskovic zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: „Es ist ein ermutigendes Signal, den vorhandenen Widerstand gegen Enteignung und Umsiedlung weiter zu betreiben." Behörden und Gerichte müssten die Belange von Menschen, deren Grundstücke wegen neuer Tagebaue abgebaggert werden sollen, deutlich höher gewichten als bisher. Neskovic war von 2002 bis 2005 Richter am Bundesgerichtshof und bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe dabei.

Zudem forderte Neskovic, einen dritten Erörterungstermin für den geplanten Tagebau Welzow-Süd II in der Lausitz einzuberufen.  "Die Betroffenen haben ein Recht auf Erörterung." Geschehe das nicht, könne das gesamte Planverfahren unwirksam werden. In die gleiche Kerbe schlug Annalena Baerbock, Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg: "Das laufende Zulassungsverfahren zu Welzow-Süd II kann so nicht fortgeführt werden." Ein drittes Erörterungsverfahren würde den Zeitplan der Landesregierung für den Tagebau wahrscheinlich durchkreuzen. Das Kabinett möchte die Pläne vor der Landtagswahl 2014 verabschieden.

Landesplaner wollen Urteil in ihre Abwägung einfließen lassen

Die Landesplanungsbehörde in Cottbus kündigte an, die 100 Seiten umfassende Urteilsbegründung zu prüfen und in die Abwägung zum Braunkohleplan für Welzow-Süd II einfließen zu lassen. Der zweite Erörterungstermin des Beteiligungsverfahrens war erst am Montag in Cottbus zu Ende gegangen. Neskovic hatte bereits im Vorfeld beantragt, die Anhörung zu verschieben, bis das Urteil vorliegt. Der Antrag war allerdings von der zuständigen Planungsbehörde abgewiesen worden.

Beitrag von Robin Avram mit Material von Anja Kabisch (Studio Cottbus)

Links:Befürworter der Braunkohle protestieren mit Plakaten vor dem Messezentrum in Cottbus, rechts: Demonstration der Gegner am 10.12.2013.(Quelle: rbb/dpa)

Erörterungsverfahren zu Welzow abgeschlossen - Kippen die Tagebaupläne wegen des Wasserschutzes?

Fünf Tage lang debattierten in Cottbus Kritiker und Befürworter des geplanten neuen Tagebaus Welzow-Süd II. Am Montag ist das Erörterungsverfahren zu Ende gegangen. Die Befürworter hoffen auf grünes Licht für die Planungen und den Erhalt vieler Arbeitsplätze, Greenpeace jedoch will die Pläne noch kippen: Mit einem brisanten Gutachten zu den Folgen für den Wasserhaushalt der Region. Von Robin Avram