Mai 2013: Unterstützer des Berliner Energietisches sammeln Unterschriften für das Volksbegehren (Quelle: imago)

Berliner Energie - Vom Volksbegehren zum Volksentscheid

Das Berliner Stromnetz soll künftig nicht mehr vom privaten Energiekonzern Vattenfall, sondern von der Stadt selbst betrieben werden. Das wollen die Initiatoren des Volksentscheids am 3. November. Abstimmen können die Bürger über ein Gesetz, das die Gründung einer Netzgesellschaft und die Errichtung eines ökologisch ausgerichteten Stadtwerkes regelt.

Trägerin der ganzen Aktion zur Rekommunalisierung des Stromnetzes ist der Berliner Energietisch, ein breites Bündnis aus Bürgerinitiativen, Verbänden und Organisationen.

Die Sammlung von Unterschriften begann Anfang März. Bis zum Stichtag am 10. Juni 2013 unterstützten 227.748 Berlinerinnen und Berliner das Vorhaben - damit lag das Ergebnis deutlich über den sieben Prozent der Stimmberechtigten, die für ein Volksbegehren in Berlin erforderlich sind. Für die Initiatoren war dies ein großer Erfolg, denn bei rund 2,4 Millionen Wahlberechtigten wären laut Landeswahlleiterin nur 173.855 Unterschriften erforderlich gewesen.

Da der Senat das Volksbegehren nicht angenommen hat, das zugrunde liegende Gesetz also nicht verabschiedet hat, kommt es am 3. November nun zu einem Volksentscheid. Dabei entscheiden die Wählerinnen und Wähler selbst über die Annahme des Gesetzes.

  • Worüber wird abgestimmt?

  • Was sind die Ziele der Initiatoren des Volksentscheids?

  • Wie ist die Haltung des Berliner Senats dazu?

  • Wie unterscheiden sich die Pläne von Senat und Energietisch?

  • Wer hat bisher die Berliner Stromproduktion und das Stromnetz in der Hand?

  • Wie viele Wahlberechtigte müssen für einen Erfolg mit "Ja" abstimmen?

  • Ist der Berliner Senat an das Ergebnis des Volksentscheids gebunden?

  • Wie kann abgestimmt werden?

Der Volksentscheid läuft ab wie eine Wahl. Stimmt die Mehrheit der Bürger - mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten, das so genannte Quorum - für die Vorlage, ist sie angenommen. Für einen erfolgreichen Volksentscheid sind in Berlin rund 600.000 Stimmen erforderlich.

Cornelia Yzer (CDU) kommt neben dem Berliner CDU-Landesvorsitzenden Frank Henkel am Mittwoch (12.09.2012) in Berlin zu einer Pressekonferenz. Yzer soll neue Wirtschaftssenatorin in Berlin werden. (Bild: dpa)
Gegner des Volksbegehrens: Innensenator Frank Henkel und Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (beide CDU)

Streit um Wahltermin

Durch den Volksentscheid will der Energietisch erreichen, dass das Land Berlin das örtliche Stromnetz vom Energiekonzern Vattenfall zurückkauft. Außerdem sollen landeseigene Stadtwerke gegründet werden, die Ökostrom produzieren.

Ziel der Initiative ist es, die Energieversorgung nicht an Profitinteressen auszurichten, sondern eine "sozialverträgliche, demokratische und ökologische Energiewende" herbeizuführen.

Streit gab es um den Zeitpunkt des Volkentscheids. Während der Energietisch den 22. September, den Tag der Bundestagswahl, als Abstimmungstermin favorisierten, legte Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) den 3. November fest - laut Gesetz der letztmögliche Termin.

Die Grünen, aber auch SPD-Landeschef Jan Stöß kritisierten Henkels Entscheidung - und vermuteten dahinter ein wahltaktisches Kalkül. Die Hauptstadt-CDU setze wohl darauf, dass die Wahlbeteiligung an einem gesonderten Abstimmungstermin Anfang November nicht so hoch sei wie am Tag der Bundestagswahl, wurde gemutmaßt.

Ende 2014 läuft die aktuelle Konzession für das Stromnetz zwischen dem Land Berlin und dem Vattenfall-Konzern aus. Derzeit betreibt Stromnetz Berlin GmbH, eine Tochter der Vattenfall Gruppe, das Berliner Stromnetz. Für viele steht der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor allem für die Braunkohle-Verstromung in der Lausitz, die der Energiewende entgegensteht.

Kommt es zum Verkauf, will Vattenfall nach eigenen Angaben drei Milliarden Euro für Trafos, Kabel, Umspannwerke und die übrige Netzinfrastruktur verlangen. Viel zu viel, meint der Energietisch. Er hält 400 Millionen Euro für angemessen.

So wird der Text auf dem Stimmzettel aussehen

Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung

Abgestimmt wird über den Entwurf des Gesetzes “Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (Energie VG)“, der im Amtsblatt für Berlin vom 20. September 2013 veröffentlicht ist und im Wesentlichen folgende Zielsetzung hat:

  • Errichtung von Stadtwerken als Anstalt öffentlichen Rechts, um
    Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und
    Energieeinsparmöglichkeiten zu nutzen
  • Errichtung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts mit
    dem Ziel, die Stromnetze zum 1.1.2015 zu übernehmen
  • Entgegenwirken von Energiearmut (Energiearmut ist der
    mangelnde Zugang zu bezahlbaren Energiedienstleistungen)
  • Schaffung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten durch
    Direktwahl des Verwaltungsrats, Initiativrecht und Versammlungen

Abstimmungsfrage: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu? (Ja/Nein)


Quelle: Landeswahlleiterin

Passant vor Plakaten des Berliner Energietisches (Quelle: dpa)

Opposition empört - Strom-Volksentscheid kommt erst am 3. November

Rückschlag für die Organisatoren des Berliner "Energietischs": Der Volksentscheid über die Frage, ob Berlin sein Stromnetz zurückkaufen soll, findet nicht wie erhofft parallel zur Bundestagswahl im September statt. Laut rbb-Informationen hat sich der Senat für den 3. November entschieden.