Stromversorgung: Vattenfall-Mitarbeiter im Berliner Umspannwerk Fennpfuhl (Quelle: dpa)
Video: Abendschau | 28.10.2013 | Beitrag von Agnes Taegener

Pläne von Koalition und Energietisch - Ein Stadtwerk für Berlin - Wer will eigentlich was?

Am 3. November findet der Energie-Volksentscheid in Berlin statt. Die Spannung steigt und auch die Verwirrung: Denn ein landeseigenes Stadtwerk – das wollen Rot-Schwarz sowie der Energietisch. Und beide Seiten wollen, dass Berlin künftig sein Stromnetz wieder selbst betreibt. Es klingt, als lägen die beiden Lager eigentlich auf einer Linie. rbb online erklärt die Unterschiede.

Der Gesetzentwurf des Energietischs, über den im Volksentscheid am 3. November abgestimmt wird, regelt die Gründung zweier landeseigener Unternehmen: Die "Berliner Stadtwerke" sollen Produktion und Vertrieb von Ökostrom übernehmen und die "Berliner Netzgesellschaft" soll das Strom-Verteilnetz betreiben.

Der rot-schwarze Landesregierung von Berlin hält den Volksentscheid für überflüssig. Zum einen, weil Ende Oktober im Abgeordnetenhaus ein eigenes Gesetz zur Gründung eines Öko-Stadtwerks beschlossen wurde und zum anderen, weil sich mit "Berlin Energie" bereits ein landeseigenes Unternehmen am Konzessionsverfahren um das Berliner Stromnetz beworben hat.

Es klingt, als wollten Energietisch und Senat eigentlich das gleiche – wo also liegen die Unterschiede in den Plänen der beiden Seiten?

Unterschiedliche Ideen eines Berliner Energiedienstleisters

Zunächst einmal wollen beide Seiten einen Berliner Energieversorger. Dieser soll regenerative Energie in der Region produzieren. Im Sommer hatte es noch geheißen, der Gesetzentwurf des Energietischs könne - mit einigen Änderungen - übernommen werden. Das wollte die SPD. Doch mittlerweile gehen beide Seiten getrennte Wege.

In der Broschüre mit den amtlichen Information zum Volksentscheid ist der Gesetzentwurf des Energietischs zu lesen. Senat und Abgeordnetenhaus empfehlen in dem Heft am Tag des Volksentscheids mit "Nein" zu stimmen. Möglich wäre auch gewesen, dass SPD und CDU in der Broschüre ihren Gegenentwurf gegenüberstellen. So hätte man als Bürger den direkten Vergleich. Doch die Koalitionsfraktionen gehen bewusst einen anderen Weg.

Im Dezember 2012 hatten sie einen Antrag zur Gründung eines "integrierten Energiedienstleisters" ins Parlament eingebracht. Nach langem politischem Streit über den entsprechenden Gesetzentwurf wurde er nun am 24. Oktober mit den den Stimmen von SPD und CDU beschlossen - unter Protest der Opposition.

Ein Berliner Stadtwerk - zwei Ideen

  Senat Energietisch
Organisationsform Eingliederung in Berliner Wasserbetriebe (BWB) AöR als Tochterunternehmen
Errichtung einer eigenständigen Anstalt öffentlichen Rechts
Geschäftsfelder Produktion und Vertrieb von 100 Prozent regional erzeugter erneuerbarer Energie (ausschließlich selbstproduziert, kein Zukauf) Produktion und Vertrieb regional erzeugter erneuerbarer Energie, Produktion von Wärme, Handel mit Ökostrom (Zukauf nach Vorbild "Hamburg Energie"), weitere Aktivitäten, z.B. Energiesparberatung
Leitung Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat (15 vom Abgeordnetenhaus bestellte Experten), Ombudsstelle Verwaltungsrat (2 Senatoren, 6 direkt gewählte Bürger, 7 Beschäftigte), Geschäftsführung, Ombudsperson
Bürgerbeteiligung Ombudsstelle als Beschwerdestelle, keine direkte Bürgerbeteiligung
Ombudsstelle als Beschwerdestelle, Initiativrecht für Bürger, Direktwahl von Vertretern für den Verwaltungsrat
Transparenz Anwendung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Anwendung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, selbsttätige Veröffentlichung von
Unterlagen
Anfängliches Kapital
Posten im Haushalt 2014/2015 (jeweils 1,5 Mio. Euro), Produktionskapazitäten der Berliner Landesunternehmen
Beschluss über Erstausstattung im Parlament, Erlöse aus Produktionskapazitäten der Berliner Landesunternehmen, Ausbau der Produktionsstätten
Staatliche Kontrolle Prüfungsrecht des Rechnungshofs, Gewährträgerversammlung (entsprechend LHO), parlamentarische Kontrolle
Prüfungsrecht des Rechnungshofs, Rechtsaufsicht durch Senat, parlamentarische Kontrolle

Fazit: Deutlich mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz beim Vorschlag des Energietischs - Die Koalition setzt auf bedächtiges Tempo und will auf Bestehendem aufbauen.

Unterschiede zeigen sich vor allem in der vorgesehenen Organisationsform: Die Koalition will das Öko-Stadtwerk als "gesellschaftsrechtlich eigenständige" Tochtergesellschaft gründen und bei den Berliner Wasserbetrieben (AöR) ansiedeln. Dazu wurden nun im Abgeordnetenhaus das Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO) überarbeitet.

Wer schon weiß, was er will, kann ab sofort per Briefwahl oder im Bezirkswahlamt seine Stimme abgeben

Im Volksentscheid wird der Entwurf des "Gesetzes über die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin" (EnergieVG), das es bisher nicht gibt, zur Abstimmung gestellt. Die Berliner Stadtwerke sollen mit deutlicher Bürgerbeteiligung in den Organen ausgestattet werden: So sollen etwa Vertreter der Energieverbraucher direkt in den Verwaltungsrat gewählt werden können. Außerdem sollen Bürger über Fragen bestimmen können, mit denen sich der Verwaltungsrat befasst. Das soll mit dem sogenannten Initiativrecht möglich sein: kommen durch Unterschriftensammlung genügend Stimmen zusammen, muss der Verwaltungsrat zuhören.

Die Stadtwerke nach Energietisch-Vorbild sollen mehr tun, als nur Energie zu produzieren und diese dann zu verkaufen. Auch Wärme soll produziert werden - hierbei kann laut Energietisch auch das Müllheizkraftwerk Ruhleben eine Rolle spielen. Ein weiteres Geschäftsfeld soll etwa die Energieberatung sein. Es soll auch - nach dem Vorbild "Hamburg Energie" - Ökostrom zukaufen. Dass das Ökostadtwerk der Koalition mit Strom handelt, ist auf Betreiben der CDU in dem Koalitionsvorschlag nicht vorgesehen. Der Energietisch hat daher die Pläne als solche eines "Mini-Stadtwerks" kritisiert. Eine weitere Vorgabe für die Stadtwerke ist etwa die Förderung des Einsatzes energiesparender Haushaltsgeräte für einkommensschwache Haushalte, das Gesetz soll zudem den Zweck verfolgen, die "Energiearmut in Berlin" zu senken.

Absolute Einigkeit herrscht darüber, dass die Produktion oder der Zukauf von Atom- und Kohleenergie ausgeschlossen ist. Die Linien von Koalitionsfraktion und Energietisch beim Thema Stromnetz laufen auch parallel - dass Berlin wieder sein Stromnetz selbst betreibt, wollen beide.

Übernahme des Berliner Stromnetzes

Ein Stromnetz kann man nicht einfach kaufen, sondern geeignete Bewerber bewerben sich um eine Konzession für den Betrieb. Die landeseigene "Berlin Energie" ist am derzeit laufenden Konzessionsverfahren um das Berliner Stromversorgungsnetz beteiligt – und konkurriert damit unter anderem mit dem derzeitigen Konzessionsträger Stromnetz Berlin GmbH der Vattenfall Gruppe. Der bestehende Vertrag läuft Ende 2014 aus. Ein Erfolg der "Berlin Energie" bei der Bewerbung um die Konzession hieße, dass das Netz wieder komplett an das Land Berlin zurückgeht. Man spricht dabei auch von der Rekommunalisierung des Netzes.

Auch die Initiatoren des Volksentscheids sind dafür, das Berlin sein Stromnetz wieder selbst betreibt. Mit ihrer "Berliner Netzgesellschaft" kommen sie aber zu spät. Das kritisieren Senat und auch Vertreter von Wirtschaftsverbänden. Doch die Kritik ist hier nicht ganz richtig - den Initiatoren ist bewusst, dass das Konzessionsverfahren bereits läuft.

Die "Berliner Netzgesellschaft" könnte sich zwar am aktuellen Verfahren nicht mehr beteiligen. Aber der Gesetzentwurf des Volksentscheides sieht vor, dass die "Berlin Energie" nach dem Konzessionsverfahren in die Netzgesellschaft übergeht und diese dann das Stromnetz betreibt.

Beitrag von Bettina Rehmann

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