Collage: Links im Bild: Ein Luftballon mit der Aufschrift "Netz oder nie", rechts im Bild: Das Rote Rathaus in Berlin (Quelle: dpa)

Hintergrund - Was passiert, wenn beide Gesetze beschlossen werden?

Der anstehende Volksentscheid bringt die Berliner Politik in die Bredouille. Denn am Donnerstag beschloss das Abgeordnetenhaus die Gründung eines Stadtwerks - in gut einer Woche könnte nun das Volk ein anderes gründen. Was passiert, wenn auch der Volksentscheid erfolgreich ist? Welches Gesetz gilt dann? Juristen sehen nur eine Möglichkeit.

Was am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung stand, sorgt derzeit für reichlich Verwirrung. Das Parlament hat mit den Stimmen von SPD und CDU einen  Gesetzentwurf über ein landeseigenes Stadtwerk verabschiedet. Eine reichliche Woche später, am 3. November, nun das Ganze noch einmal. Diesmal können die Hauptstädter per Volksentscheid über ein anderes Modell für ein eigenes Stadtwerk abstimmen. Der vom Berliner Energietisch initiierte Volksentscheid sieht ein wesentlich umfangreicheres Projekt mit mehr Einflussnahme der Bürger vor als der Gesetzentwurf des Senats.

Was aber passiert, wenn auch der Volksentscheid erfolgreich ist und damit zwei unterschiedliche Stadtwerkspläne eine Mehrheit haben? Zwei Gesetze zum selben Sachverhalt? Für Juristen wäre eine solche Konstellation ein höchst spannendes Neuland. Wie der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin sagt, gibt es keine Sonderregelung für diesen Fall, dass ein volksbeschlossenes Gesetz und ein Parlamentsgesetz miteinander konkurrieren. Es gelte aber die allgemeine, ungeschriebene Regel, dass im Konfliktfall das jüngere Gesetz das ältere Gesetz verdränge. Damit wäre auf den ersten Blick der Energietisch im Vorteil, sollten die Berliner für den dessen Stadtwerkemodell stimmen.

Stefan Taschner vom Berliner Energietisch sieht den "Wind aus den Segeln" genommen

Im Konfliktfall läuft es auf einen Kompromiss hinaus

Doch es könnten noch nicht alle Messen gesungen sein. Das Abgeordnetenhaus könnte nach einschlägiger juristischer Meinung nach dem Volksentscheid ein neues  Gesetz verabschieden, sagt Pestalozza. "Das Parlament ist am längeren und leichter zu bedienenden Hebel", erklärt der Verfassungsrechtler. Allerdings hält der Experte ein solches Vorgehen des Senats für unrealistisch. Den Volkwillen zu missachten und die Wähler offen zu brüskieren, dürfe sich kein Parlament trauen, sagt der Jurist. Stattdessen wäre wohl eine klassische Politikerkompetenz gefragt: die hohe Kunst der Kompromissfindung.

Vertreter des Berliner Energietisches sind auf die rot-schwarze Koalition indes nicht gut zu sprechen.  Stefan Taschner vom Energietisch findet es schlicht unverschämt, dass es zu zwei Gesetzentwürfen überhaupt kommen konnte. Die Koalition wolle mit ihrem Gesetzentwurf dem Energietisch den Wind aus den Segeln nehmen, sagt Taschner. Tatsächlich schmorte der Gesetzentwurf des Senats zuvor über Monate im Parlament. Bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich so kommt, dass in Berlin zwei Gesetze, zwei Gesetzgeber und zwei Stadtwerke aufeinander prallen.

Mit Informationen von Jan Menzel